Am 8. September 2026 hat die mexikanische Regierung dem Kongress ihr Haushaltspaket für 2027 übergeben, das Paquete Económico. Für Selbstständige, Freiberufler und Vermieter, die in Mexiko steuerlich ansässig sind, steckt darin eine Nachricht, die viele direkt betrifft: Der Régimen Simplificado de Confianza, kurz RESICO, soll deutlich mehr Menschen offenstehen, und dazu soll eine neue, pauschale Umsatzsteueroption kommen. Beschlossen ist davon noch nichts. Was vorgeschlagen ist, was heute gilt und wer profitieren würde, lässt sich aus den Regierungsdokumenten schon genau ablesen.
Was die Regierung vorschlägt
Die Eckpunkte stehen in den Criterios Generales de Política Económica 2027 des Finanzministeriums SHCP, im Abschnitt über die steuerpolitischen Maßnahmen. Unter der Überschrift „Vereinfachung für Kleinst- und Kleinunternehmen" nennt das Papier für den RESICO:
Zur Einordnung: Zum EZB-Referenzkurs vom 10. September 2026 (19,68 Peso je Euro) entspricht die heutige Grenze von 3,5 Millionen Peso rund 178.000 Euro oder knapp 168.000 Franken. Die vorgeschlagene Grenze von 5 Millionen Peso entspricht rund 254.000 Euro oder knapp 240.000 Franken.
Die Anhebung der Grenze selbst gehört zu einer eigenen Reformvorlage für das Einkommensteuergesetz LISR, die Teil des Pakets ist. Die Umsatzsteueroption steht dagegen direkt im Entwurf des Einnahmengesetzes 2027 (Iniciativa de Ley de Ingresos de la Federación), in Artikel 25 Fraktion XVIII. Dieser Entwurf liegt im Wortlaut vor, und aus ihm lassen sich die Einzelheiten der neuen Option ablesen.
Wo das Verfahren steht
Die Regierung muss das Paket nach Artikel 42 des Haushaltsgesetzes LFPRH bis zum 8. September vorlegen, das ist geschehen. Dasselbe Gesetz setzt die Fristen für den Kongress: Das Einnahmengesetz muss die Abgeordnetenkammer bis zum 20. Oktober und der Senat bis zum 31. Oktober verabschieden. Stand 10. September liegt das Paket zur Beratung in der Abgeordnetenkammer, die als erste Kammer über Einnahmen und Steuern entscheidet.
Für dich heißt das: Alle genannten Zahlen sind Vorschläge. Der Kongress kann sie übernehmen, ändern oder streichen. In Kraft treten würden sie erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt DOF, geplant zum 1. Januar 2027. Bis dahin gilt das heutige Recht unverändert.
Warum die Regierung den RESICO ausbaut
Die Begründung steht im selben Kapitel der Criterios Generales. Das Finanzministerium hält dort fest, dass nur eines von zehn Unternehmen eine Steuer zahlt, die der einer natürlichen Person im RESICO entspricht. Von 524.000 Unternehmen, die für 2025 positive Einnahmen erklärt haben, zahlten 60,7 Prozent gar keine Einkommensteuer, die meisten davon, weil ihre Abzüge die Einnahmen erreichten oder überstiegen. Die Antwort des Pakets ist zweigeteilt: Für große Unternehmen sollen Abzüge gedeckelt, Verlustvorträge auf die Hälfte des Gewinns begrenzt und der Zinsabzug von 30 auf 20 Prozent des bereinigten Gewinns gesenkt werden. Für kleine Unternehmen und Selbstständige soll dagegen das einfache System auf Einnahmenbasis breiter werden. Der RESICO dient dem Papier dabei als Vergleichsmaßstab: niedrige Sätze, dafür keine Abzüge und eine lückenlose elektronische Rechnung.
So funktioniert RESICO heute
Die Regeln für natürliche Personen stehen in Artikel 113-E LISR. Den RESICO wählen können Personen, die ausschließlich Einkünfte aus Unternehmertätigkeit, freiberuflicher Tätigkeit oder aus der Vermietung von Gegenständen erzielen, also etwa aus Beratung, Handwerk, Onlinehandel oder der Vermietung einer Wohnung. Voraussetzung ist, dass diese Einnahmen im Vorjahr 3,5 Millionen Peso nicht überschritten haben. Wer neu beginnt, schätzt sein erstes Jahr.
Das Besondere ist die Bemessung. Besteuert werden die tatsächlich vereinnahmten Einnahmen laut elektronischer Rechnung (CFDI), ohne Umsatzsteuer und ohne jeden Abzug von Kosten. Der Satz richtet sich nach der Höhe der Monatseinnahmen:
| Monatseinnahmen bis (Peso) | Steuersatz |
|---|---|
| 25.000 | 1,00 % |
| 50.000 | 1,10 % |
| 83.333,33 | 1,50 % |
| 208.333,33 | 2,00 % |
| 3.500.000 | 2,50 % |
Die Monatszahlung ist bis zum 17. des Folgemonats fällig, dazu kommt eine Jahreserklärung. Wer daneben Lohn oder Zinsen bezieht, darf im Regime bleiben, solange die Summe dieser Einkünfte die Grenze nicht überschreitet.
Genauso wichtig sind die Ausschlüsse. Nach dem Gesetzeswortlaut können den RESICO nicht nutzen:
Für Auswanderer ist der erste Punkt der heikelste. Wer seine deutsche GmbH, seine österreichische GmbH oder seine Schweizer AG behält, fällt nach dem Wortlaut unter den Ausschluss, weil das Gesetz nicht nach dem Sitz der Gesellschaft unterscheidet. Ob im Einzelfall eine Verwaltungsregel weiterhilft, solltest du vor der Anmeldung prüfen lassen. Der dritte Punkt betrifft alle, die Einkünfte über eine Struktur in einem Niedrigsteuerland beziehen.
Überschreitest du die Grenze unterjährig, fällst du ab dem Folgemonat in das reguläre Regime mit Kostenabzug und progressivem Tarif. Nach Artikel 113-E kann die Behörde dich dann auch von sich aus umstufen.
Was die Anhebung praktisch bedeuten würde
Die heutige Grenze von 3,5 Millionen Peso entspricht rund 14.800 Euro Einnahmen im Monat. Für Selbstständige, die zu europäischen Honoraren für Kunden in Europa arbeiten, ist das schnell erreicht. Mit 5 Millionen Peso würde der Korridor, in dem der Höchstsatz von 2,5 Prozent auf die Einnahmen gilt, um rund 1,5 Millionen Peso breiter.
Weil der RESICO keine Kosten berücksichtigt, lohnt er sich vor allem bei niedrigen Ausgabenquoten: Freiberufler, Programmierer, Übersetzer, Vermieter ohne große Finanzierung. Wer hohe Wareneinkäufe oder Personalkosten hat, zahlt im regulären Regime auf den Gewinn unter Umständen weniger, obwohl der Tarif dort höher ist. Diese Rechnung ändert sich durch die neue Grenze nicht, sie wird nur für mehr Menschen relevant.
Für Gesellschaften ist der Vorschlag ebenso bemerkenswert. Heute müssen bestimmte kleine personas morales in den RESICO, künftig sollen sie wählen dürfen. Für Auswanderer, die in Mexiko eine eigene Gesellschaft gründen, entsteht damit ein echtes Gestaltungsfeld. Wie eine Firmengründung in der Region grundsätzlich abläuft, beschreibt der Überblick zur Firmengründung in Lateinamerika.
Die neue Option: 7 Prozent Umsatzsteuer auf vereinnahmte Entgelte
Die Umsatzsteuer IVA beträgt in Mexiko im Regelfall 16 Prozent, und Unternehmer ziehen die ihnen berechnete Vorsteuer ab. Nach Artikel 25 Fraktion XVIII des Entwurfs sollen RESICO-Steuerpflichtige, natürliche Personen wie Gesellschaften, stattdessen wählen können: Sie berechnen ihren Kunden weiterhin den normalen Satz, führen aber an den Fiskus nur 7 Prozent der tatsächlich vereinnahmten, steuerpflichtigen Entgelte ab. Einen Vorsteuerabzug gibt es dann nicht. Die Monatszahlungen sind endgültig.
Der Entwurf knüpft daran eine Reihe von Bedingungen:
Eine einfache Rechnung zeigt, für wen sich das lohnt. Stellst du 100.000 Peso zuzüglich 16.000 Peso IVA in Rechnung, führst du heute 16.000 Peso abzüglich deiner Vorsteuer ab. Mit der Option wären es pauschal 7.000 Peso. Die Option rechnet sich also, solange deine abziehbare Vorsteuer unter 9.000 Peso liegt, bei 16 Prozent also solange deine steuerpflichtigen Einkäufe unter rund 56.000 Peso bleiben. Dienstleister mit wenig Material liegen fast immer darunter, Händler mit hohem Wareneinsatz fast nie.
Zwei weitere Punkte im Entwurf betreffen den Kreis der Kleinunternehmer. Die Freigrenze für Einnahmen aus Landwirtschaft, Viehzucht, Forstwirtschaft und Fischerei soll von 900.000 auf 1 Million Peso steigen. Und der Einbehalt, den Onlineplattformen auf Umsätze natürlicher Personen vornehmen, soll auf 2,5 Prozent angeglichen werden, den Höchstsatz des RESICO. Wer eine Wohnung über eine Buchungsplattform vermietet, sollte diese Änderung im Blick behalten.
Für wen das als Auswanderer zählt
Der RESICO ist ein Regime für in Mexiko steuerlich Ansässige. Ein Aufenthaltstitel allein macht dich nicht ansässig, und umgekehrt kann eine Ansässigkeit auch ohne Absicht entstehen. Maßgeblich sind der Wohnsitz und, wenn du auch anderswo einen hast, der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen. Wie diese Abgrenzung im Detail läuft und welche Aufenthaltstitel es gibt, erklärt der Beitrag zum Mexiko-Aufenthaltstitel.
Wer bewusst nach Mexiko wechselt und dort als Selbstständiger arbeitet, sollte die Reform zum Anlass nehmen, die eigene Planung zu prüfen: Liegen deine Einnahmen zwischen 3,5 und 5 Millionen Peso, würdest du ab 2027 erstmals in den RESICO passen. Liegen sie darunter, kann die IVA-Option deine Abgabenlast weiter senken, vorausgesetzt, die Vorsteuer spielt bei dir kaum eine Rolle.
Auch der Blick zurück gehört dazu. Deutschland hat mit Mexiko ein Doppelbesteuerungsabkommen, unterzeichnet 2008 und laut Abkommensübersicht des BMF in Kraft. Österreich hat eines, unterzeichnet 2004 (DBA-Liste des österreichischen Finanzministeriums), die Schweiz eines, in Kraft seit 1994 (ESTV). Behältst du in der Heimat eine Wohnung, entscheidet das Abkommen, welcher Staat dich als ansässig behandelt. Ein niedriger mexikanischer Satz nützt dir nur, wenn deine Ansässigkeit tatsächlich in Mexiko liegt und dein Wegzug aus der Heimat sauber vollzogen ist. Was beim Wegzug aus Deutschland zu beachten ist, beschreibt der Beitrag zur Wegzugsbesteuerung, die Abkommenslage in der Region der DBA-Überblick.
Was bis Jahresende zu beobachten ist
Bis zum 20. Oktober muss die Abgeordnetenkammer entscheiden, bis zum 31. Oktober der Senat. Achte in den Ausschussberichten auf drei Stellen: ob die Grenze von 5 Millionen Peso bleibt, ob die IVA-Option unverändert durchgeht, und ob die Ausschlüsse in Artikel 113-E angefasst werden. Erst mit der Veröffentlichung im DOF steht fest, was ab Januar 2027 gilt. Bis dahin plane auf Basis des geltenden Rechts, und rechne die neue Grenze als Möglichkeit, nicht als Tatsache. Das Länderprofil Mexiko fasst Steuerlogik, Abkommensschutz und Einbürgerung zusammen.
Das Leben ist kurz und vergänglich. Ein Schuss. Mach was draus.
Carpe Diem

