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Ein Mann mit Fußball unter dem Arm und ein lachender Junge stehen im Abendlicht auf einem roten Bolzplatz am Rand einer grünen Hügelstadt in Brasilien.
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Steuern7 min Lesezeit14. September 2026

Steuern in Brasilien 2026: was die Einkommensteuerreform für Zuzügler ändert

Lei 15.270: bis 5.000 Reais im Monat steuerfrei, Mindeststeuer ab 600.000 Reais, 10 Prozent auf hohe Dividenden. Was das für Zuzügler und ihr Heimatland heißt.

Harley Bieder
Von Harley Bieder, Lateinamerika-Experte, VidaLibrePlan

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Brasilien eine reformierte Einkommensteuer für natürliche Personen. Die Lei nº 15.270 vom 26. November 2025 stellt kleine und mittlere Einkommen weitgehend steuerfrei, holt sich das Geld aber am oberen Ende zurück: mit einer Quellensteuer auf hohe Dividenden und einer Mindeststeuer für Spitzenverdiener. Wer nach Brasilien zieht, sollte beides kennen, dazu die Regeln, ab wann du dort überhaupt steuerpflichtig wirst, und die Frage, was deine Heimat parallel verlangt. Die Umrechnungen folgen dem EZB-Referenzkurs vom 14. September 2026, 5,96 Reais je Euro.

Ab wann du in Brasilien steuerpflichtig bist

Die Regeln stehen im Einkommensteuerreglement, dem Decreto 9.580 von 2018. Entscheidend ist dein Visum:

  • Mit einem dauerhaften Visum bist du nach Artikel 16 ab dem Tag der Ankunft steuerlich ansässig.
  • Mit einem befristeten Visum bist du nach Artikel 17 ab Ankunft ansässig, wenn du in Brasilien in einem Arbeitsverhältnis arbeitest. Andernfalls wirst du es erst, wenn du dich mehr als 183 Tage innerhalb von zwölf Monaten im Land aufhältst, und zwar ab dem Tag danach.
  • Als Ansässiger versteuerst du dein Welteinkommen. Einkünfte aus dem Ausland, die in Brasilien nicht an der Quelle besteuert wurden, zahlst du nach Artikel 118 monatlich selbst, über das sogenannte carnê-leão. Dazu gehören etwa eine ausländische Rente, Mieten aus der alten Wohnung oder Honorare ausländischer Auftraggeber. Umgerechnet wird nach Artikel 119 zum Dollar-Ankaufskurs der Zentralbank vom letzten Werktag der ersten Hälfte des Vormonats. Welche Visa es gibt und wie du sie bekommst, beschreibt der Leitfaden zur Aufenthaltsgenehmigung in Brasilien.

    Die neue Entlastung: bis 5.000 Reais im Monat steuerfrei

    Der Kern der Reform ist eine Reduktion der Steuerschuld, die zusätzlich zur normalen Tabelle gilt. Die Tabelle selbst bleibt progressiv. Laut Receita Federal gelten 2026 monatlich:

    Monatliche Bemessungsgrundlage (Reais)SatzAbzugsbetrag (Reais)
    bis 2.428,800 %0
    2.428,81 bis 2.826,657,5 %182,16
    2.826,66 bis 3.751,0515 %394,16
    3.751,06 bis 4.664,6822,5 %675,49
    über 4.664,6827,5 %908,73

    Auf die so berechnete Steuer kommt die neue Reduktion nach Artikel 3-A des Gesetzes 9.250 in der Fassung der Reform:

  • Bei steuerpflichtigen Monatseinkünften bis 5.000 Reais (rund 840 Euro) wird die Steuer um bis zu 312,89 Reais reduziert, so dass sie null beträgt.
  • Zwischen 5.000,01 und 7.350 Reais (rund 1.230 Euro) sinkt die Reduktion linear nach der Formel 978,62 Reais minus 0,133145 mal Einkünfte.
  • Oberhalb von 7.350 Reais gibt es keine Reduktion mehr.
  • Für die Jahreserklärung gilt dasselbe Prinzip. Ab dem Steuerjahr 2026, erklärt 2027, bleibt nach Artikel 11-A eine jährliche Bemessungsgrundlage bis 60.000 Reais (rund 10.070 Euro) steuerfrei, bis 88.200 Reais schmilzt die Entlastung ab. Die Reduktion gilt auch für das 13. Monatsgehalt.

    Für Zuzügler heißt das: Wer mit einem moderaten Einkommen kommt, etwa einer kleinen Rente oder einem lokalen Gehalt, zahlt in Brasilien 2026 unter Umständen gar keine Einkommensteuer mehr. Wer darüber liegt, merkt von der Entlastung nichts: Oberhalb von 7.350 Reais im Monat gilt allein die Tabelle mit ihrem Spitzensatz von 27,5 Prozent.

    Die Gegenfinanzierung: Dividenden und Mindeststeuer

    Bisher waren Dividenden brasilianischer Gesellschaften für Ansässige steuerfrei. Das ändert sich an zwei Stellen.

    Quellensteuer auf hohe Ausschüttungen. Nach dem neuen Artikel 6-A des Gesetzes 9.250 werden seit Januar 2026 10 Prozent Quellensteuer fällig, wenn ein und dieselbe Gesellschaft an ein und dieselbe ansässige Person in einem Monat mehr als 50.000 Reais (rund 8.390 Euro) ausschüttet, und zwar auf den gesamten Betrag, ohne Abzüge. Ausgenommen sind Gewinne bis einschließlich 2025, deren Ausschüttung bis zum 31. Dezember 2025 beschlossen war und die zu den damals beschlossenen Bedingungen gezahlt werden. Wer als Unternehmer nach Brasilien zieht und eine eigene brasilianische Gesellschaft führt, muss seine Ausschüttungspolitik darauf einstellen.

    Mindeststeuer für hohe Einkommen. Nach Artikel 16-A unterliegt ab dem Steuerjahr 2026 jede ansässige Person, deren gesamte Einkünfte im Jahr 600.000 Reais (rund 100.700 Euro) übersteigen, einer Mindeststeuer. In die Bemessung fließen auch Einkünfte, die bisher steuerfrei oder pauschal besteuert waren, darunter Dividenden. Herausgerechnet werden unter anderem Veräußerungsgewinne außerhalb der Börse, Zinsen auf Sparbücher, bestimmte steuerbefreite Anleihen wie LCI und LCA, Erbschaften und Schenkungen.

    Der Satz steigt linear: Er beträgt null bei 600.000 Reais und erreicht 10 Prozent ab 1,2 Millionen Reais (rund 201.500 Euro). Die Formel im Gesetz lautet: Satz in Prozent gleich Einkünfte geteilt durch 60.000, minus 10. Auf die so errechnete Mindeststeuer werden die bereits gezahlte Einkommensteuer, einbehaltene Quellensteuern und die Steuer nach dem Gesetz 14.754 angerechnet. Ein zusätzlicher Abschlag nach Artikel 16-B verhindert, dass Gesellschaft und Gesellschafter zusammen mehr zahlen als die gesetzlichen Sätze für Unternehmen, im Regelfall 34 Prozent. Nur wenn die tatsächliche Steuer unter der Mindeststeuer liegt, wird die Differenz nachgezahlt.

    Ausschüttungen ins Ausland. Auch das ist neu: Dividenden, die an Personen im Ausland fließen, unterliegen nach Artikel 10 Absatz 4 des Gesetzes 9.249 einer Quellensteuer von 10 Prozent. Das betrifft dich, wenn du Anteile an einer brasilianischen Gesellschaft hältst und außerhalb Brasiliens ansässig bist, etwa bevor du umziehst oder nachdem du wieder gehst.

    Auslandsvermögen: 15 Prozent auf Kapitalerträge

    Für Zuzügler mit Depot oder Beteiligungen in Europa ist ein älteres Gesetz fast wichtiger als die Reform. Das Gesetz 14.754 von 2023 verlangt in Artikel 2, dass Ansässige die Erträge aus im Ausland angelegtem Kapital, also aus Finanzanlagen und aus Gewinnen kontrollierter Gesellschaften, getrennt in der Jahreserklärung angeben. Sie werden mit 15 Prozent besteuert, ohne Abzüge. Wer mit einem europäischen Depot umzieht, erklärt dessen Erträge also ab dem ersten Jahr der Ansässigkeit in Brasilien. Diese Steuer wird auf die Mindeststeuer angerechnet.

    Sozialabgaben: was die INSS verlangt

    Neben der Steuer fallen Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung INSS an. Nach der Beitragstabelle der INSS, gültig seit Januar 2026 auf Grundlage der Portaria Interministerial MPS/MF Nr. 13:

  • Angestellte zahlen progressiv 7,5 Prozent bis 1.621 Reais, 9 Prozent bis 2.902,84 Reais, 12 Prozent bis 4.354,27 Reais und 14 Prozent bis zur Beitragsgrenze von 8.475,55 Reais (rund 1.420 Euro).
  • Selbstständige (contribuinte individual) und freiwillig Versicherte zahlen 20 Prozent auf ein Einkommen zwischen dem Mindestlohn von 1.621 Reais und der Beitragsgrenze, also zwischen 324,20 und 1.695,11 Reais im Monat. Daneben gibt es einen vereinfachten Plan mit 11 Prozent auf den Mindestlohn.
  • Brasilien hat laut INSS Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland und der Schweiz in Kraft, nicht aber mit Österreich. Solche Abkommen sollen nach Darstellung der INSS die Ansprüche von Menschen sichern, die zwischen den Vertragsstaaten leben oder arbeiten. Für Österreicher fehlt diese Brücke. Wer entsandt wird oder zwischen den Systemen wechselt, sollte das vor dem Umzug mit der eigenen Rentenversicherung klären.

    Was dein Herkunftsland dazu sagt

    Hier liegen die drei Länder am weitesten auseinander.

    Deutschland hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien. Das alte Abkommen hat Brasilien mit dem Decreto 5.654 vom 29. Dezember 2005 für beendet erklärt, die Receita Federal führt es mit diesem Dekret. Das Bundesfinanzministerium listet Brasilien zum 1. Januar 2026 unter den Verhandlungen über ein erstmaliges Abkommen. Die Folge: Deutschland besteuert etwa deine gesetzliche Rente nach § 49 Absatz 1 Nummer 7 EStG weiter, auch wenn du dort nur noch beschränkt steuerpflichtig bist, Brasilien erfasst dasselbe Geld als Welteinkommen. Ob Brasilien die deutsche Steuer anrechnet, regelt Artikel 115 des Reglements: Anrechnung gibt es nur bei einem Abkommen oder bei Gegenseitigkeit. Für Deutschland hat die Steuerbehörde mit dem Ato Declaratório Interpretativo SRF Nr. 16/2005 erklärt, dass in Deutschland gezahlte Steuer auf in Deutschland erzielte Einkünfte in dem dort beschriebenen Fall anrechenbar ist. Die Anrechnung ist nach Artikel 115 auf die brasilianische Steuer begrenzt, die auf diese Einkünfte entfällt. Prüfe deinen Fall genau, bevor du dich auf sie verlässt.

    Österreich hat ein Abkommen mit Brasilien, unterzeichnet 1975 und seit 1976 in Kraft, laut DBA-Liste des österreichischen Finanzministeriums. Welcher Staat welche Einkünfte besteuert, regelt dieses Abkommen.

    Die Schweiz hat ein modernes Abkommen, unterzeichnet 2018 und laut ESTV seit dem 16. März 2021 in Kraft.

    Wie sich diese Abkommenslage auf deutsche, österreichische und Schweizer Renten auswirkt, ist im Beitrag zur Rentenbesteuerung in Lateinamerika und im DBA-Überblick aufbereitet. Das vollständige Steuerprofil des Landes führt der Steueratlas zu Brasilien.

    Und wenn du wieder gehst

    Auch der Abschied hat Regeln. Wer Brasilien endgültig verlässt, reicht nach Artikel 14 des Reglements neben der Erklärung für das Vorjahr eine Declaração de Saída Definitiva do País ein, für die Einkünfte vom 1. Januar bis zum Tag vor der Ausreise. Danach unterliegen Einkünfte aus Brasilien nur noch der Quellen- oder Abgeltungsbesteuerung für Nichtansässige. Wer ohne diese Erklärung geht, wird nach Absatz 3 in den ersten zwölf Monaten der Abwesenheit weiter wie ein Ansässiger besteuert, mit seinem Welteinkommen. Für Zuzügler, die Brasilien nur für einige Jahre ausprobieren wollen, gehört dieser Schritt deshalb von Anfang an in die Planung, genauso wie die 10 Prozent Quellensteuer auf Dividenden, die eine brasilianische Gesellschaft danach ins Ausland zahlt.

    Drei typische Zuzügler, drei Ergebnisse

    Die Rentnerin mit 1.500 Euro deutscher Rente. Umgerechnet sind das knapp 8.950 Reais im Monat, oberhalb der Entlastungszone. Die Reform hilft ihr kaum. Entscheidend sind für sie die fehlende Abkommenslage mit Deutschland und die Anrechnung der deutschen Steuer.

    Der Angestellte mit 6.000 Reais steuerpflichtigem Monatseinkommen. Er liegt in der Abschmelzzone. Nach der Tabelle ergeben sich rund 741 Reais Steuer, die Reduktion beträgt nach der Formel knapp 180 Reais, es bleiben rund 562 Reais. Dazu zahlt er INSS-Beiträge, auf den Teil seines Gehalts über 4.354,27 Reais mit 14 Prozent.

    Die Unternehmerin mit eigener brasilianischer Gesellschaft. Für sie ist die Reform der größte Einschnitt. Ausschüttungen über 50.000 Reais im Monat kosten 10 Prozent Quellensteuer, und liegt ihr Gesamteinkommen über 600.000 Reais, prüft das Finanzamt die Mindeststeuer. Ist ihre Gesellschaft selbst hoch besteuert, begrenzt der Abschlag nach Artikel 16-B die Mindeststeuer.

    Wer den Umzug insgesamt abwägt, findet die Kosten, Visa und Nachteile im Brasilien-Guide und das Länderprofil unter Brasilien.

    Das Leben ist kurz und vergänglich. Ein Schuss. Mach was draus.

    Carpe Diem