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Residenz8 min Lesezeit12. September 2026

Residenz in der Dominikanischen Republik 2026: Rentista, Pensionado oder Investor

Pensionado ab 1.500, Rentista ab 2.000 US-Dollar im Monat, Investor ab 200.000 US-Dollar: die Residenzwege der Dominikanischen Republik 2026 mit Kosten.

Harley Bieder
Von Harley Bieder, Lateinamerika-Experte, VidaLibrePlan

Die Dominikanische Republik kennt drei Wege, die für Zuzügler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz besonders interessant sind: als Pensionado mit einer Rente, als Rentista mit festen Kapitaleinkünften oder als Investor mit einer eingetragenen Investition. Dazu kommt die gewöhnliche temporäre Residenz, aus der nach einem Jahr die permanente wird. Die Wege unterscheiden sich in Einkommen, Nachweisen, Kosten und vor allem darin, auf welcher Stufe sie beginnen. Grundlage sind das Gesetz und die Leistungsbeschreibungen der Migrationsbehörde DGM, wie sie im September 2026 veröffentlicht sind.

Die Rechtsgrundlagen

Das allgemeine Aufenthaltsrecht regeln das Migrationsgesetz Ley 285-04 und seine Durchführungsverordnung, das Reglamento 631-11, auf das sich die DGM in ihren Leistungsbeschreibungen beruft. Für Rentner und Kapitalrentner gibt es daneben ein Sondergesetz, die Ley 171-07 über besondere Anreize für Pensionäre und Rentiers mit Einkünften aus dem Ausland. Sie ordnet beide Gruppen dem Programm der Residenz durch Investition zu, das ursprünglich für ausländische Investoren geschaffen wurde. Deshalb heißen auch die Rentnerwege bei der Behörde „Residencia por inversión".

Für alle Wege gilt dieselbe Ausgangsbedingung: Du brauchst zuerst ein Residenzvisum (Visa de Residencia, RS), das ein dominikanisches Konsulat in deinem Herkunfts- oder Wohnsitzland ausstellt. Die Residenz selbst beantragst du dann im Land bei der DGM, zunächst online über deren Serviceportal, danach persönlich mit den Originalen. Eine Onlineanfrage, die 90 Tage lang ohne deine Aktion liegt, verfällt nach den Hinweisen der Behörde automatisch.

Pensionado: Rente ab 1.500 US-Dollar

Der Pensionado-Weg ist für dich gedacht, wenn du eine Rente beziehst und deinen Lebensmittelpunkt dauerhaft in die Dominikanische Republik verlegen willst. Artikel 1 der Ley 171-07 versteht darunter Personen mit einer monatlichen Rente aus einer Regierung, einer amtlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen im Ausland.

Die Mindesthöhe steht in Artikel 3: 1.500 US-Dollar im Monat oder der Gegenwert in Pesos. Für jeden mitziehenden Angehörigen kommen 250 US-Dollar dazu. Ein Mindestalter gibt es nach Artikel 4 nicht. Die Leistungsbeschreibung der DGM stellt zusätzlich in Großbuchstaben klar, dass Einkommen aus Gehalt in keinem Fall zählt.

Die Nachweise laut DGM, zusammengefasst:

  • Onlineantrag, vollständige Passkopie mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit und das RS-Visum;
  • deine Geburtsurkunde im Original mit Apostille;
  • ein Führungszeugnis aus jedem Land, in dem du in den letzten fünf Jahren gelebt hast, bei Bundesstaaten von der Bundesbehörde ausgestellt, apostilliert und übersetzt;
  • die Rentenbescheinigung der auszahlenden Stelle mit deinen Daten, der Beschäftigungsdauer, der Position und dem Rentenbetrag, übersetzt von einem vereidigten Übersetzer und apostilliert;
  • eine Garantiepolice (póliza de garantía) bei einem von der DGM zugelassenen Versicherer, die auch Ehepartner und Kinder einschließt;
  • eine Bankbestätigung über ein Konto bei einer dominikanischen Bank;
  • vier Passfotos und eine medizinische Untersuchung bei einer von der DGM zugelassenen Einrichtung.
  • Nach der Einreise hast du 30 Tage, um die Originale bei der DGM einzureichen, sonst wird eine Strafgebühr fällig. Alle Unterlagen in anderer Sprache müssen ins Spanische übersetzt sein, entweder über das Konsulat oder durch einen vereidigten Übersetzer im Land. Wie du die Apostillen für deutsche, österreichische und Schweizer Urkunden organisierst, beschreibt der Dokumenten-Fahrplan.

    Die Kosten laut DGM: 28.800 Pesos für die Einreichung des Antrags, 3.500 Pesos für Residenzkarte und Cédula-Bestätigung, 6.300 Pesos für die medizinische Untersuchung je Erwachsenem ab 13 Jahren und 4.200 Pesos je Kind darunter. Die Bearbeitungszeit gibt die Behörde mit 45 Werktagen an. Artikel 7 des Gesetzes setzt dieselbe Frist als Höchstdauer ab Eingang des Antrags.

    Rentista: feste Auslandseinkünfte ab 2.000 US-Dollar

    Der Rentista-Weg ist für Menschen gedacht, die keine Rente, aber stabile, dauerhafte Einkünfte aus dem Ausland haben. Artikel 1 der Ley 171-07 zählt die Quellen auf, darunter Einlagen und Anlagen bei Banken im Ausland, Beteiligungen an Unternehmen im Ausland, Einkünfte aus Immobilien und Zinsen aus Wertpapieren. Die Mindesthöhe nach Artikel 3: 2.000 US-Dollar im Monat, dazu wieder 250 US-Dollar je Angehörigem.

    Die eigentliche Hürde ist die Dauer. Nach Artikel 6 musst du nachweisen, dass diese Einkünfte für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren fließen, über eine übersetzte und legalisierte Kopie des zugrunde liegenden Vertrags und über Belege, dass die Devisen tatsächlich ins Land kommen. Die Leistungsbeschreibung der DGM nennt als Beispiele die Gründungsunterlagen einer ausländischen Gesellschaft, an der du beteiligt bist und aus der seit fünf Jahren Dividenden von 2.000 US-Dollar fließen, Immobilienverträge aus den letzten fünf Jahren oder Anlagen bei ausländischen Banken seit fünf Jahren.

    Für die Verlängerung verlangt die DGM eine dominikanische Bankbescheinigung, dass du die Einkünfte im Land erhalten hast, und zwar für denselben Zeitraum wie die bisherige Residenz. Das Geld muss also nicht nur existieren, es muss auch ankommen. Die übrigen Unterlagen und die Gebühren entsprechen dem Pensionado-Weg, die Bearbeitungszeit ist ebenfalls mit 45 Werktagen angegeben.

    Pensionado und Rentista: was das Gesetz dazulegt

    Beide Wege teilen einige Regeln, die in der Praxis wichtig sind.

  • Laufzeit und Verlängerung. Die erste Karte gilt ein Jahr. Nach Artikel 8 beantragst du danach die Verlängerung und belegst, dass Rente oder Einkünfte im Land eingegangen sind. Das Gesetz sieht für die verlängerte Karte zwei Jahre vor oder die Dauer, die die DGM festlegt. Die Behörde beschreibt ihre Verlängerungsleistungen für Pensionados und Rentistas derzeit jeweils mit einem Jahr.
  • Arbeiten ist erlaubt. Artikel 15 lässt Pensionados und Rentistas ausdrücklich bezahlte Tätigkeiten zu. Das Gehalt ist dann wie bei jedem Arbeitnehmer im Land steuerpflichtig.
  • Familie. Artikel 5 schließt Ehepartner, unverheiratete Kinder unter 18, volljährige Kinder mit Behinderung und studierende, wirtschaftlich abhängige Kinder ein. Stirbt der Hauptantragsteller, gehen die Rechte nach Artikel 17 auf Ehepartner oder Angehörige über, wenn sie die Voraussetzungen selbst erfüllen.
  • Dominikaner im Ausland. Nach Artikel 16 können auch Dominikaner das Programm nutzen, die mindestens zehn Jahre im Ausland gelebt haben.
  • Das Gesetz verbindet beide Status außerdem mit Zoll- und Abgabenvorteilen, etwa für Umzugsgut und Fahrzeuge. Wie diese Vorteile und die Besteuerung im Land zusammenspielen, ist eine eigene Frage und im Länderprofil Dominikanische Republik eingeordnet.

    Investor: 200.000 US-Dollar und direkt permanent

    Der Investorenweg funktioniert anders. Er richtet sich laut DGM an Ausländer, die im Land Investitionen von mindestens 200.000 US-Dollar tätigen wollen, belegt durch ein Zertifikat über ausländische Investition des Export- und Investitionszentrums CEI-RD oder des Nationalen Freizonenrats CNZF. Verlangt werden unter anderem das Aufnahmeschreiben in das Programm für ausländische Investitionen, die beglaubigte Investitionsbestätigung, die Gründungsunterlagen der Gesellschaft (Handelsregister, Versammlungsbeschluss, Satzung) sowie dieselben Personenstandsurkunden, Führungszeugnisse, Fotos, Garantiepolice und medizinische Untersuchung wie bei den anderen Wegen.

    Der entscheidende Unterschied: Der Investor erhält direkt die permanente Residenz. Die erste Karte gilt ein Jahr, danach wird sie für vier Jahre ausgestellt und ist in gleichen Abständen verlängerbar. Die Gebühren liegen höher: 42.000 Pesos einmalig für den Antrag, 6.300 Pesos für die medizinische Untersuchung je Erwachsenem und 3.500 Pesos für die Einreichung beim CEI-RD. Bei der Bearbeitungszeit widerspricht sich die Leistungsbeschreibung selbst, sie schreibt „Noventa (45) días laborables". Plane eher mit dem längeren Wert.

    Die 200.000 US-Dollar sind eine Investition, keine Gebühr. Das Zertifikat, auf das es ankommt, stellen das CEI-RD oder der CNZF aus, nicht die Migrationsbehörde. Kläre deshalb vor jeder Zahlung mit der Investitionsstelle, ob dein Vorhaben als ausländische Investition registriert werden kann.

    Der Normalweg: temporäre Residenz, dann permanent

    Wer weder Rente noch Kapitaleinkünfte in der geforderten Höhe hat und nicht investieren will, geht den gewöhnlichen Weg über die temporäre Residenz RT-9. Sie gilt ein Jahr. Als Solvenznachweis verlangt die DGM ein dominikanisches Bankzertifikat oder eine Bankbestätigung über mindestens 300.000 Pesos, bei Konten, die älter als drei Monate sind, mit gestempelten Kontobewegungen. Alternativ zählt ein dominikanischer Eigentumstitel mit Bescheinigung über die Rechtslage. Wer mit einer Dominikanerin oder einem Dominikaner verheiratet ist, braucht 150.000 Pesos. Die Gebühr bei Einreichung beträgt 14.000 Pesos, dazu die medizinische Untersuchung. Die Behörde nennt 90 Werktage Bearbeitungszeit.

    Aus der RT-9 wird nach einem Jahr ordnungsgemäßer Verlängerung die permanente Residenz RP-1. Auch sie gilt zunächst ein Jahr, danach vier Jahre. Nach zehn Jahren als permanenter Resident kannst du laut DGM die Residencia Definitiva RD-1 beantragen, die für weitere zehn Jahre ausgestellt wird. Wer arbeiten will, hat mit der RT-3 eine eigene Kategorie für Arbeitsverhältnisse. Eine Übersicht aller Kategorien bietet die Residenzseite der DGM.

    Welcher Weg zu wem passt

    Die Wahl ergibt sich meist aus deinem Einkommen, nicht aus Vorlieben.

    Du beziehst eine gesetzliche oder betriebliche Rente von mindestens 1.500 US-Dollar, bei Paaren entsprechend mehr: Der Pensionado-Weg ist der direkteste. Prüfe, ob deine Rentenbescheinigung alle Angaben enthält, die die DGM aufzählt, also auch Beschäftigungsdauer und Position, und lass dir sonst eine ergänzende Bescheinigung der auszahlenden Stelle ausstellen.

    Du lebst von Mieten, Dividenden oder Zinsen: Der Rentista-Weg passt, wenn du die 2.000 US-Dollar über fünf Jahre belegen kannst und bereit bist, das Geld tatsächlich über ein dominikanisches Konto laufen zu lassen. Die DGM liest die Fünfjahresregel rückwärts, ihre Beispiele verlangen Dividenden, Verträge oder Bankanlagen aus den letzten fünf Jahren. Wer erst kurz vor dem Umzug umgeschichtet hat, hat es damit schwer.

    Du willst investieren oder ein Unternehmen aufbauen: Der Investorenweg bringt dich ohne Umweg in die permanente Residenz, verlangt aber eine vom CEI-RD registrierte Investition und die meiste Vorarbeit.

    Du bist noch nicht im Rentenalter und willst nicht investieren: Die RT-9 mit dem Solvenznachweis ist der schlankste Einstieg, führt aber erst nach einem Jahr in die permanente Residenz.

    In allen Fällen gehört die Krankenversicherung in die Planung. Die DGM verlangt eine Garantiepolice, einen Krankenversicherungsnachweis führt sie in ihren Leistungsbeschreibungen dagegen nicht auf. Den Krankenschutz musst du also selbst organisieren. Wie du dich in der Region absicherst, steht im Leitfaden zur Krankenversicherung in Lateinamerika. Wie sich die Insel im Vergleich zu anderen Zielen in der Region schlägt, zeigen der Karibik-Vergleich und die Übersicht der besten Länder für Rentner.

    Die Unterlagen aus der Heimat

    Der größte Zeitfaktor liegt vor der Abreise. Drei Punkte betreffen Antragsteller aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gleichermaßen.

    Erstens das Führungszeugnis. Die DGM verlangt es aus jedem Land deines Wohnsitzes in den letzten fünf Jahren, bei Bundesstaaten ausgestellt von der Bundesbehörde. Für Deutschland ist das das Führungszeugnis des Bundesamts für Justiz, für Österreich die Strafregisterbescheinigung, für die Schweiz der Strafregisterauszug. Wer in den letzten fünf Jahren in mehreren Ländern gelebt hat, braucht mehrere Zeugnisse, jedes mit Apostille und Übersetzung.

    Zweitens die Geburtsurkunde. Die DGM verlangt für den Rentista- und den Investorenweg ausdrücklich die vollständige Fassung (Acta de Nacimiento Inextensa). Hast du deinen Namen durch Heirat geändert, brauchst du auch die Urkunde, die den Namenswechsel belegt, ebenfalls apostilliert.

    Drittens die Einkommensnachweise. Rentenbescheinigungen und Belege über Kapitaleinkünfte müssen übersetzt und apostilliert sein. Plane die Beschaffung so, dass die Unterlagen bei der Einreichung in Santo Domingo möglichst aktuell sind, und frage beim Konsulat nach, wie alt Bescheinigungen höchstens sein dürfen.

    Wer diese drei Stapel sauber vorbereitet, hat den größten Teil des Weges hinter sich. Der Rest ist Behördenroutine: Konsulat, Einreise, Einreichung binnen 30 Tagen, Untersuchung, Karte.

    Das Leben ist kurz und vergänglich. Ein Schuss. Mach was draus.

    Carpe Diem