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Praxis11 min Lesezeit6. November 2026

Auswandern in die Dominikanische Republik: Voraussetzungen und Ablauf Schritt für Schritt

Auswandern in die Dominikanische Republik: Voraussetzungen, Residenzvisum beim Konsulat, 30-Tage-Frist, Antrag bei der DGM und was Deutsche bei Urkunden beachten.

Harley Bieder
Von Harley Bieder, Lateinamerika-Experte, VidaLibrePlan

Wer in die Dominikanische Republik auswandern will, muss vor allem eines verstehen: Der Weg beginnt nicht auf der Insel, sondern bei einem dominikanischen Konsulat in Europa. Wer als Tourist einreist und erst vor Ort einen Aufenthaltstitel beantragen will, kommt nicht weiter. Das Auswärtige Amt schreibt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen ausdrücklich, dass die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis im Land ohne ein vorher erteiltes, auf den Zweck abgestimmtes Einreisevisum nicht mehr möglich ist. Was danach kommt, ist eine feste Reihenfolge: Weg wählen, Urkunden beschaffen, Residenzvisum beantragen, einreisen, binnen 30 Tagen bei der Migrationsbehörde einreichen, Karte abholen, verlängern. Die Voraussetzungen und Fristen stammen von der Migrationsbehörde DGM (Dirección General de Migración), vom Außenministerium MIREX, aus dem Migrationsgesetz Ley 285-04 mit seiner Verordnung und von der Steuerbehörde DGII, Stand Anfang November 2026.

Die Voraussetzungen auf einen Blick

Bevor du irgendetwas beantragst, prüfe vier Punkte. Fehlt einer, hilft dir auch die beste Planung der übrigen nicht.

  • Ein Aufenthaltsgrund, den das Gesetz kennt. Das Residenzvisum (Visa de Residencia, RS) gibt es laut MIREX für Familienzusammenführung, für Investoren und für Pensionados und Rentistas nach dem Sondergesetz Ley 171-07.
  • Genug Einkommen in der richtigen Form. Nach Artikel 3 der Ley 171-07 brauchst du als Pensionado eine Rente von mindestens 1.500 US-Dollar im Monat, als Rentista feste Auslandseinkünfte von 2.000 US-Dollar im Monat, und für jeden mitziehenden Angehörigen 250 US-Dollar mehr. Gehalt zählt nach den Angaben des MIREX in keinem Fall. Ein Mindestalter gibt es nach Artikel 4 nicht.
  • Eine saubere Weste. Verlangt wird ein Führungszeugnis aus jedem Land, in dem du in den letzten fünf Jahren gelebt hast.
  • Urkunden in der richtigen Form. Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde und Führungszeugnis müssen legalisiert oder apostilliert und ins Spanische übersetzt sein. Für Deutsche ist das der Punkt, an dem die meisten Zeitpläne kippen (Schritt 2).
  • Wer diese vier Punkte erfüllt, hat die eigentlichen Voraussetzungen zum Auswandern in die Dominikanische Republik beisammen. Der Rest ist Reihenfolge.

    Schritt 1: Den passenden Weg wählen

    Welcher Weg zu dir passt, entscheidet fast immer dein Einkommen. Beziehst du eine Rente ab 1.500 US-Dollar, ist der Pensionado-Weg der direkteste. Lebst du von Mieten, Dividenden oder Zinsen, kommt der Rentista-Weg in Frage, allerdings mit einer Hürde: Nach Artikel 6 der Ley 171-07 musst du belegen, dass diese Einkünfte für mindestens fünf Jahre fließen, und nachweisen, dass das Geld tatsächlich ins Land kommt. Wer investieren will, geht den Investorenweg über ein Zertifikat der Investitionsbehörde CEI-RD. Bist du mit einer Dominikanerin oder einem Dominikaner verheiratet, läuft das Visum über die Familienzusammenführung.

    Wer keinen dieser Gründe hat, steht vor dem eigentlichen Engpass: Auch für die gewöhnliche temporäre Residenz verlangt die DGM zuerst das RS-Visum, und das Konsulat stellt es nur für die genannten Gründe aus. Alle Beträge, Nachweise und Gebühren der einzelnen Wege haben wir im Beitrag zur Residenz als Pensionado, Rentista oder Investor zusammengestellt. Die folgenden Schritte gelten für alle Wege gleichermaßen.

    Schritt 2: Die Urkunden aus der Heimat

    Hier entscheidet sich, ob dein Zeitplan hält. Grundsätzlich müssen ausländische Urkunden für die Dominikanische Republik entweder legalisiert oder mit einer Apostille versehen sein. Die Dominikanische Republik ist dem Haager Apostille-Übereinkommen laut HCCH-Statustabelle 2009 beigetreten. Aber nicht jedes Land hat diesen Beitritt angenommen.

    Für Deutsche gilt die Apostille nicht. Deutschland hat laut Notifikationen der Haager Konferenz am 11. Juni 2009 Einspruch gegen den Beitritt der Dominikanischen Republik eingelegt, und dieser Einspruch steht bis heute. Deutsche Urkunden brauchen deshalb den klassischen Legalisationsweg: erst eine Vorbeglaubigung der zuständigen deutschen Stelle, dann die Legalisation durch die dominikanische Botschaft in Berlin oder ein Konsulat. Beim Führungszeugnis beschreibt die Deutsche Botschaft in Santo Domingo den Weg: Das Bundesamt für Justiz beglaubigt das Zeugnis über, danach legalisiert es die dominikanische Vertretung. Die Gebühr beim Bundesamt steigt in diesem Fall von 13 auf 38 Euro.

    Für Österreicher und Schweizer ist es einfacher. Österreich hat seinen Einspruch zurückgenommen, zwischen Österreich und der Dominikanischen Republik gilt die Apostille seit dem 30. Januar 2023. Die Schweiz hat keinen Einspruch eingelegt. Für beide reicht also die Apostille der zuständigen Behörde.

    Drei Urkunden brauchst du in jedem Fall:

    1. Die Geburtsurkunde. Die DGM verlangt für die temporäre Residenz ausdrücklich die vollständige Fassung (Acta de Nacimiento Inextensa). Weicht dein Name im Pass vom Namen in der Geburtsurkunde ab, etwa nach einer Heirat, brauchst du zusätzlich die Urkunde, die den Wechsel belegt.

    2. Das Führungszeugnis. Laut MIREX darf es für das Visum höchstens ein Jahr alt sein, bei Bundesstaaten muss es von der Bundesbehörde stammen. Wer in den letzten fünf Jahren in mehreren Ländern gelebt hat, braucht mehrere Zeugnisse. Für Minderjährige ist es beim Visum nicht nötig.

    3. Die Heiratsurkunde, wenn dein Ehepartner mitkommt, oder bei unverheirateten Paaren eine notarielle Erklärung über eine Lebensgemeinschaft von mindestens zwei Jahren.

    Alles, was nicht auf Spanisch ist, muss ein Gerichtsdolmetscher übersetzen, und auch die Übersetzung braucht die passende Beglaubigung. Plane für den deutschen Teil mehrere Monate ein; allein beim Führungszeugnis schreibt die Botschaft, dass die Bearbeitung mehrere Monate dauern kann. Wie du die Vorbeglaubigungen organisierst und wo die Unterschiede zwischen den Ländern liegen, erklärt unser Dokumenten-Fahrplan für Lateinamerika.

    Schritt 3: Das Residenzvisum beim Konsulat

    Mit den Urkunden gehst du zur dominikanischen Botschaft in Berlin oder zu einem Generalkonsulat. Für das Visum als Pensionado verlangt das MIREX im Kern:

  • das Antragsformular und ein Passfoto im Format 2 x 2 Zoll vor weißem Hintergrund;
  • den Reisepass im Original, mindestens sechs Monate gültig;
  • frühere dominikanische oder andere Visa, gültig oder abgelaufen;
  • Geburtsurkunde, Führungszeugnis und gegebenenfalls Heiratsurkunde, legalisiert oder apostilliert und übersetzt;
  • Kontobewegungen der letzten drei Monate als Nachweis der Zahlungsfähigkeit;
  • die Rentenbescheinigung der auszahlenden Stelle mit deinen Daten, der Beschäftigungsdauer, der Position und dem Rentenbetrag, übersetzt und legalisiert.
  • Als Rentista legst du statt der Rentenbescheinigung die Belege über die Quelle deiner Einkünfte vor, etwa Bankbescheinigungen, Mietverträge, Bescheinigungen von Brokern oder Nachweise über Beteiligungen. Als Investor brauchst du das Zertifikat des CEI-RD.

    Die Gebühr beträgt laut Gebührenliste des MIREX 200 US-Dollar für das RS-Visum als Pensionado oder Rentista und 250 US-Dollar als Investor. Für die Bearbeitung nennt das Ministerium 10 bis 20 Werktage.

    Zwei Sätze des MIREX solltest du ernst nehmen. Erstens: Ein vollständiger Antrag ist keine Zusage, denn entscheiden tut das Ministerium in Santo Domingo, nicht das Konsulat. Zweitens rät das Ministerium ausdrücklich, keine nicht erstattbaren Flüge zu buchen, bevor das Visum erteilt ist.

    Schritt 4: Einreise und die 30-Tage-Frist

    Das RS-Visum gilt laut MIREX 60 Tage und für eine einzige Einreise. In dieser Zeit musst du fliegen. Für die Einreise brauchst du nach den Hinweisen des Auswärtigen Amts einen Reisepass, der Personalausweis reicht nicht. Jeder Reisende füllt für jede Ein- und Ausreise das elektronische Formular E-Ticket aus, dessen QR-Code oft schon beim Check-in verlangt wird. Bargeld und Devisen darfst du unbegrenzt mitbringen, ab einem Wert von 10.000 US-Dollar musst du sie aber auf der Zollerklärung angeben.

    Ab dem Tag der Einreise läuft die wichtigste Frist des ganzen Verfahrens: Du hast 30 Tage, um bei der DGM vorzusprechen und deine Originale einzureichen. Wer sie verpasst, zahlt nach den Angaben der Behörde eine Strafgebühr. Die DGM listet für die temporäre Residenz eine Verlängerung der Einreichungsfrist (Prórroga para depósito de expediente) für 7.000 Pesos. Billiger ist es, die Frist einzuhalten.

    Den Antrag stellst du zuerst online im Serviceportal der DGM: registrieren, Dienst und Büro wählen, den Fragebogen ausfüllen, die Unterlagen hochladen. Die Behörde verlangt die Scans im JPG-Format. Erst danach gehst du mit den Originalen persönlich hin.

    Schritt 5: Antrag bei der DGM, Untersuchung und Karte

    Bei der DGM legst du neben den Urkunden aus Schritt 2 weitere Unterlagen vor, die du erst im Land beschaffen kannst. Für den Pensionado-Weg nennt die Leistungsbeschreibung der DGM:

  • eine Garantiepolice (póliza de garantía) beim staatlichen Versicherer Seguros Reservas, die auch Ehepartner und Kinder einschließt;
  • eine Bankbestätigung über ein Konto bei einer dominikanischen Bank;
  • vier Passfotos aus einer Serie, zwei von vorn und zwei im rechten Profil, ohne Schmuck und mit freien Ohren;
  • den Zahlungsbeleg für die medizinische Untersuchung bei einer von der DGM zugelassenen Einrichtung.
  • Bei der Untersuchung achtest du auf eine kleine, aber teure Regel: Sie muss innerhalb von drei Tagen nach der Zahlung stattfinden, den Zahltag mitgerechnet. Sonst zahlst du noch einmal. Das Ergebnis liegt nach etwa zehn Tagen vor. Für die Angehörigen reichst du eigene Unterlagen ein, mit Geburts- und Heiratsurkunde, Passkopie, Visum und Führungszeugnis. Für Kinder unter 16 Jahren entfällt das Führungszeugnis.

    Wenn alles vollständig ist, bekommst du ein Empfangsformular, mit dem du später die Karte abholst. Für Pensionados und Rentistas setzt Artikel 7 der Ley 171-07 eine Höchstdauer von 45 Werktagen ab Eingang des Antrags. Die erste Karte gilt ein Jahr. Die Gebühren für jeden Weg stehen in unserem Residenz-Überblick.

    Schritt 6: Nach der Karte: Ausweis, Führerschein, Umzugsgut

    Mit der Residenzkarte beginnt der praktische Teil. Die Gebühr der DGM schließt die Bestätigung für die Cédula ein, den dominikanischen Ausweis für Residenten. Die Cédula brauchst du für fast alles, was im Alltag mit Behörden, Banken und Verträgen zu tun hat.

    Der Führerschein ist eine Pflicht, die viele übersehen. Laut Deutscher Botschaft müssen Deutsche mit Residencia einen dominikanischen Führerschein bei der Verkehrsbehörde INTRANT beantragen. Dafür brauchst du eine Bescheinigung der Botschaft über die Gültigkeit deines deutschen Führerscheins (36 Euro), deren Beglaubigung beim MIREX (620 Pesos) und die Gebühr von 1.900 Pesos. Der dominikanische Führerschein gilt vier Jahre.

    Umzugsgut kannst du als Pensionado oder Rentista zollfrei einführen. Artikel 11 der Ley 171-07 verweist dafür auf das Gesetz Ley 14-93 über Hausrat und persönliche Gegenstände von Ausländern, die sich im Land niederlassen. Den Antrag stellst du bei der Zollbehörde, schon mit dem Genehmigungsschreiben der DGM, bevor die Karte da ist. Zwei Einschränkungen: Der Vorteil gilt nach dem Gesetz nur für den Hauptantragsteller, nicht für Ehepartner und Angehörige, und zollfrei eingeführter Hausrat darf nicht verkauft werden, ohne dass die Abgaben nachgezahlt werden.

    Arbeiten darfst du nach Artikel 15 als Pensionado oder Rentista. Das Gehalt ist dann wie bei jedem Arbeitnehmer im Land steuerpflichtig.

    Schritt 7: Verlängern und im Land legal bleiben

    Nach einem Jahr steht die erste Verlängerung an. Artikel 8 der Ley 171-07 verlangt dafür das Formular, eine Kopie der Cédula, ein dominikanisches Führungszeugnis, die abgelaufene Karte und vor allem Belege, dass deine Rente oder deine Einkünfte im Land angekommen sind, und zwar für den gesamten Zeitraum der bisherigen Karte. Wer seine Rente in Europa liegen lässt, hat bei der Verlängerung ein Problem. Lass das Geld deshalb von Anfang an regelmäßig auf dein dominikanisches Konto fließen.

    Halte deine Karte immer gültig. Das Auswärtige Amt berichtet, dass die Behörden den Aufenthaltsstatus zuletzt verstärkt kontrollieren, auch bei Straßenkontrollen. Wer ohne gültigen Titel angetroffen wird, riskiert Strafen bis zur Inhaftierung, und illegaler Aufenthalt kann zu einer Wiedereinreisesperre führen. Wie es nach einigen Jahren Residenz mit der Einbürgerung weitergeht und wie sich die Dominikanische Republik dabei schlägt, zeigt unser Einbürgerungsvergleich für Lateinamerika.

    Steuern: Ab wann du dort ansässig bist

    Die Residenzkarte und die Steuerpflicht sind zwei verschiedene Dinge. Steuerlich ansässig wirst du laut DGII, wenn du dich mehr als 182 Tage im Jahr im Land aufhältst, zusammenhängend oder nicht. Die Steuerbehörde stellt in ihrem Aviso 22-25 außerdem klar, dass das Land kein reines Territorialsystem hat: Besteuert werden Einkünfte aus dominikanischer Quelle und ausländische Erträge aus Kapitalanlagen und Finanzgewinnen. Für Zugezogene gilt dabei eine Schonfrist: Ausländische Kapitalerträge werden erst ab dem dritten Jahr der Ansässigkeit steuerpflichtig. Was das für deine Planung bedeutet, steht im Länderprofil Dominikanische Republik.

    Die Seite der Heimat: Abmeldung, Rente, Versicherung

    Parallel zum dominikanischen Verfahren läuft der Abschied von zu Hause.

    Abmelden. In Deutschland musst du dich nach § 17 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden, wenn du keine neue Wohnung im Inland beziehst, frühestens eine Woche vorher. In Österreich und der Schweiz meldest du dich bei deiner Gemeinde ab. Behalte dabei im Blick, dass eine Abmeldung allein nicht über deine Steuerpflicht zu Hause entscheidet.

    Rente. Die deutsche Rente zahlt der Renten Service der Deutschen Post auch ins Ausland. Konto- und Adressänderungen kannst du laut Deutscher Botschaft online mitteilen. Einmal im Jahr verlangt der Renten Service eine Lebensbescheinigung; das Formular kommt in der Regel im Juni oder Juli, und für 2026 musste es bis zum 25. September in Leipzig eingegangen sein. Bestätigen dürfen sie nicht nur die Botschaft, sondern auch Behörden, Banken, Notare und Krankenhäuser im Land. Für die Besteuerung von Rentnern, die nur Renteneinkünfte aus Deutschland haben und im Ausland wohnen, ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

    Krankenversicherung. Die Garantiepolice der DGM ist keine Krankenversicherung. Den Krankenschutz musst du selbst organisieren, am besten schon vor dem Flug. Was in der Region funktioniert, steht im Leitfaden zur Krankenversicherung in Lateinamerika.

    Die Reihenfolge als Checkliste

    1. Weg wählen: Pensionado, Rentista, Investor oder Familie. Einkommen gegen die Mindestbeträge prüfen.

    2. Urkunden bestellen: Geburtsurkunde in vollständiger Fassung, Heiratsurkunde, Führungszeugnis aus allen Wohnsitzländern der letzten fünf Jahre.

    3. Als Deutscher legalisieren lassen (Vorbeglaubigung, dann dominikanische Vertretung), als Österreicher oder Schweizer apostillieren. Alles beim Gerichtsdolmetscher übersetzen.

    4. Rentenbescheinigung oder Einkommensbelege und Kontoauszüge der letzten drei Monate zusammenstellen.

    5. RS-Visum bei der Botschaft in Berlin oder einem Generalkonsulat beantragen, 200 US-Dollar Gebühr. Erst nach der Erteilung Flüge buchen.

    6. Binnen 60 Tagen einreisen, E-Ticket ausfüllen.

    7. Binnen 30 Tagen online bei der DGM beantragen, Originale einreichen, Garantiepolice abschließen, Konto eröffnen, Untersuchung binnen drei Tagen nach Zahlung.

    8. Karte abholen, Cédula und Führerschein besorgen, Umzugsgut beim Zoll anmelden.

    9. Rente oder Einkünfte laufend ins Land überweisen und nach einem Jahr verlängern.

    10. Zu Hause abmelden, Rentendaten ändern, Lebensbescheinigung jedes Jahr pünktlich zurückschicken.

    Wenn du deinen Fall vorab mit jemandem durchgehen willst, der die Wege in der Region kennt, kannst du eine persönliche Beratung buchen.

    Carpe Diem. Das Leben ist kurz und vergänglich. Ein Schuss. Mach was draus.

    Harley Bieder

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