Seit Ende Mai geistert eine Schlagzeile durch Foren und Chatgruppen: Panama habe das Territorialprinzip abgeschafft, Auslandseinkommen werde jetzt besteuert. Wer in Panama lebt oder den Umzug plant, weil er von Renten, Mieten, Dividenden oder Honoraren aus dem Ausland lebt, fragt sich zu Recht, ob seine Rechnung noch aufgeht. Die kurze Antwort: Für dich als Privatperson ändert sich nichts. Die lange Antwort steht im Gesetz selbst, und das lohnt sich zu lesen, weil es genauer ist als jede Schlagzeile.
Was passiert ist
Am 27. Mai 2026 hat die Nationalversammlung den Gesetzentwurf 641 in dritter Lesung verabschiedet. Am 28. Mai wurde er als Ley 526 in der Gaceta Oficial Nr. 30534-B veröffentlicht. Sein Titel sagt schon, worum es geht: Er ergänzt das Steuergesetzbuch (Código Fiscal) um Regeln zur wirtschaftlichen Substanz für bestimmte passive Einkünfte aus ausländischer Quelle. Am 2. September 2026 folgte das Ausführungsdekret, der Decreto Ejecutivo Nr. 32 in der Gaceta Oficial Nr. 30603-B. Es regelt laut seinem Titel genau das neue Kapitel, das Ley 526 in den Código Fiscal eingefügt hat.
Der entscheidende Satz vorweg: Ley 526 und Decreto Ejecutivo 32 betreffen nur Einheiten, die zu einer multinationalen Unternehmensgruppe gehören, und sie gelten erst ab dem Steuerjahr 2027. Artikel 6 des Gesetzes sagt es wörtlich: Das Gesetz gilt ab der Steuerperiode des Jahres 2027.
Wen die neuen Regeln treffen
Der neue Artikel 707-A des Código Fiscal legt den Anwendungsbereich fest: Die Substanzregeln gelten für „entidades integrantes de grupos multinacionales“, also Gesellschaften, die Teil eines multinationalen Konzerns sind, in Panama gegründet oder ansässig sind und passive Einkünfte aus dem Ausland beziehen. Was eine multinationale Gruppe ist, definiert Artikel 707-B: zwei oder mehr Einheiten, die durch Eigentum oder Kontrolle verbunden und in verschiedenen Staaten steuerlich ansässig sind, einschließlich Muttergesellschaft, Töchtern und Betriebsstätten. Eine Einheit gehört zur Gruppe, wenn sie im Konzernabschluss konsolidiert wird oder konsolidiert werden müsste.
Als passive Einkünfte nennt Artikel 707-C sechs Arten: Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Veräußerungsgewinne, Einkünfte aus Immobilien und sonstige Einkünfte aus beweglichem Kapital.
Eine natürliche Person, die in Panama lebt, ist keine „Einheit einer multinationalen Gruppe“. Deine Rente aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die Miete aus deiner Wohnung in Europa, die Dividenden aus deinem Depot fallen nicht unter diese Regeln. Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MEF) beschreibt das Gesetz in seiner Mitteilung zur Verabschiedung ebenso: Es geht um Einheiten multinationaler Gruppen mit Sitz in Panama, die bestimmte passive Auslandseinkünfte erzielen.
Was Ley 526 für diese Gesellschaften ändert
Eine Konzerngesellschaft in Panama muss ab 2027 ihre passiven Auslandseinkünfte in der Steuererklärung angeben und nachweisen, dass sie in Panama echte Substanz hat. Artikel 707-E nennt drei Bedingungen:
1. Angemessenes, qualifiziertes und bezahltes Personal und geeignete Räumlichkeiten in Panama für die Kerntätigkeiten.
2. Strategische Entscheidungen werden in Panama getroffen, und die Risiken werden dort getragen.
3. Angemessene Betriebsausgaben in Panama, über Personal und Räume hinaus.
Reine Holdinggesellschaften, die nur Beteiligungen halten, und Gesellschaften, die nur gelegentlich Immobilien halten oder übertragen, müssen lediglich die erste Bedingung und die Meldepflichten erfüllen. Tätigkeiten dürfen an Dienstleister ausgelagert werden, aber nur, wenn diese sie in Panama erbringen (Artikel 707-G).
Wer die Substanz nicht nachweist, gilt als „entidad no calificada“ und zahlt auf die passiven Auslandseinkünfte nach Artikel 707-D einen einheitlichen, abschließenden Satz von 15 Prozent auf das Nettoergebnis. Im Ausland gezahlte Steuern auf dieselben Einkünfte können bis zur Höhe der panamaischen Steuer angerechnet werden (Artikel 707-H). Dazu kommen eine Sonderregel für Einkünfte aus in Panama entwickeltem geistigem Eigentum, eine Missbrauchsklausel und Ausnahmen für die Handelsschifffahrt und für beaufsichtigte Finanzinstitute.
Warum das Territorialprinzip bleibt
Das Gesetz schafft das Territorialprinzip nicht ab, es beruft sich darauf. Artikel 707-A formuliert ausdrücklich, dass die Konzerngesellschaften die Substanz nachweisen müssen, damit ihre passiven Auslandseinkünfte nicht ausnahmsweise besteuert werden, sondern im Einklang mit dem Territorialprinzip des panamaischen Rechts unbesteuert bleiben. Die 15 Prozent für Gesellschaften ohne Substanz nennt Artikel 707-D ebenfalls eine Besteuerung „de manera excepcional“, eine Ausnahme.
Mit anderen Worten: Der Grundsatz, dass Panama nur Einkünfte aus panamaischer Quelle besteuert, steht weiter. Ley 526 zieht eine eng umrissene Ausnahme ein, für einen eng umrissenen Kreis von Steuerpflichtigen, gegen ein bestimmtes Problem: Konzerne, die Dividenden, Zinsen oder Lizenzen über eine panamaische Briefkastengesellschaft laufen lassen. Die Regierung begründet das Gesetz mit internationalen Standards für Steuertransparenz und wirtschaftliche Substanz.
Das Gesetz ändert noch einen weiteren Artikel: Artikel 762-M definiert neu, wann eine im Ausland ansässige Person eine Betriebsstätte in Panama hat. Das betrifft die Frage, wann Ausländer mit ihren panamaischen Einkünften in Panama steuerpflichtig sind, etwa über ein Büro oder einen abhängigen Vertreter vor Ort. Auslandseinkünfte von Menschen, die in Panama leben, berührt diese Vorschrift nicht. Auch sie gilt erst ab 2027.
Wer einen breiteren Überblick über das panamaische Steuersystem will, von der Einkommensteuer auf panamaische Einkünfte bis zu den Firmensteuern, findet ihn im Steueratlas zu Panama.
Der Zeitplan bis 2027
Die Abfolge ist klar und für Betroffene überschaubar:
Für 2026 ändert sich also für niemanden etwas. Wer eine Konzerngesellschaft in Panama führt, hat den Rest des Jahres, um Personal, Räume und Entscheidungswege so aufzustellen, dass die Substanz ab dem 1. Januar 2027 trägt.
Was Ley 526 nicht regelt
Genauso wichtig wie das, was im Gesetz steht, ist das, was fehlt. Ley 526 ändert nicht die Einkommensteuer natürlicher Personen, führt keine Besteuerung des Welteinkommens für Menschen ein, die in Panama leben, und schafft keine neue Meldepflicht für Privatpersonen über ihre Auslandseinkünfte. Die Melde- und Nachweispflichten des neuen Paragraphen 7 zu Artikel 710 richten sich ausdrücklich an Einheiten multinationaler Gruppen. Wer privat in Panama lebt und sein Geld aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bezieht, muss wegen Ley 526 also weder etwas melden noch etwas umbauen.
Was das für dich konkret heißt
Du lebst in Panama von Rente, Kapitalerträgen oder Mieten aus dem Ausland. Ley 526 berührt dich nicht. Die neuen Substanzregeln des Gesetzes richten sich ausschließlich an Konzerngesellschaften, und das Dekret regelt laut seinem Titel genau dieses Kapitel. Wer als Rentner über das Pensionado-Visum kommt, rechnet weiter wie bisher.
Du arbeitest selbständig für Kunden im Ausland. Honorare für Dienstleistungen sind keine passiven Einkünfte im Sinne von Artikel 707-C. Die Substanzregeln greifen hier schon vom Gegenstand her nicht. Wo deine Leistung als erbracht gilt und ob daraus panamaische Einkünfte werden, ist eine andere, ältere Frage, die mit Ley 526 nichts zu tun hat.
Du hältst über eine panamaische Gesellschaft Beteiligungen, Depots oder Immobilien im Ausland. Hier lohnt der genaue Blick. Entscheidend ist, ob deine Gesellschaft zu einer multinationalen Gruppe im Sinne von Artikel 707-B gehört, also mit anderen Einheiten in anderen Staaten durch Eigentum oder Kontrolle verbunden ist und in einen Konzernabschluss gehört oder gehören müsste. Wer mehrere Gesellschaften in verschiedenen Ländern hält, sollte das bis Ende 2026 mit einem Steuerberater prüfen, denn ab dem Steuerjahr 2027 muss die Substanz stehen, nicht erst bei der ersten Prüfung. Zwei Details verdienen dabei Aufmerksamkeit. Die Anrechnung ausländischer Steuern nach Artikel 707-H ist höchstpersönlich: Sie wird nicht erstattet, nicht übertragen und nicht in spätere Jahre vorgetragen. Und die Missbrauchsklausel in Artikel 707-K erlaubt dem MEF, Gestaltungen ohne triftige wirtschaftliche Gründe per begründetem Bescheid zu ignorieren, wenn einer ihrer Hauptzwecke ein Steuervorteil ist. Eine Struktur nur auf dem Papier umzubauen, um der Gruppendefinition auszuweichen, ist also genau der Fall, für den diese Klausel geschrieben wurde.
Die eigentliche Steuerfrage liegt zu Hause
So entspannt die panamaische Seite für Privatpersonen bleibt, sie ist nur eine Hälfte der Rechnung. Die andere Hälfte schreibt dein Herkunftsland. Für Deutschland gilt: Wer im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist nach § 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig, mit seinem gesamten Welteinkommen. Einen Wohnsitz hat nach § 8 AO jeder, der eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er sie beibehalten und benutzen wird. Wer also nach Panama zieht und die Wohnung in Deutschland behält, hat mit dem Territorialprinzip wenig gewonnen, denn dann besteuert Deutschland, was Panama freistellt.
Die Reihenfolge ist deshalb immer dieselbe: erst der saubere Wegzug, dann der Genuss der Territorialbesteuerung. Was eine Residenz belastbar macht, wenn das Finanzamt nachfragt, steht in der Substanz-Checkliste für eine prüfsichere Residenz.
Warum die Schlagzeile trotzdem nützlich ist
Die Aufregung um Ley 526 hat einen wahren Kern, nur nicht den, den die Schlagzeile behauptet. Die Regierung stellt das Gesetz selbst in den Zusammenhang internationaler Standards für Steuertransparenz und wirtschaftliche Substanz. Das MEF erwartet davon einen besseren internationalen Ruf, stabilere Finanzbeziehungen und besseren Zugang zu internationalen Märkten. Für Privatpersonen, die tatsächlich in Panama leben, ist das keine schlechte Nachricht: Ein Finanzplatz mit gutem Ruf ist auch ein Finanzplatz, an dem Banking im Alltag einfacher wird.
Für Gesellschaften, die bisher nur auf dem Papier in Panama existiert haben, wird es ab 2027 teurer oder aufwendiger. Für Menschen, die in Panama leben und ihr Geld aus dem Ausland beziehen, bleibt Panama, was es war. Einen Überblick über das Land, von der Residenz bis zu den Kosten, bietet die Länderseite Panama, die Vor- und Nachteile im Alltag der Beitrag zum Auswandern nach Panama. Und wenn du deine eigene Konstellation durchrechnen willst, von der Rente bis zur Firmenbeteiligung, ist ein Beratungsgespräch der schnellste Weg zu einer belastbaren Antwort.
Das Leben ist kurz und vergänglich. Ein Schuss. Mach was draus.
Carpe Diem

