Wer als Rentner nach Paraguay auswandert, landet bei einer Behörde, die 2026 gleich zwei wichtige Regeln neu geschrieben hat. Die Migrationsbehörde DNM (Dirección Nacional de Migraciones) hat im Mai festgelegt, wie du beim Wechsel in den Daueraufenthalt deine Rente nachweist und wie lange du das Land verlassen darfst, ohne deine Residenz zu verlieren. Für dich heißt das: Der Weg ist klarer als früher, aber er verzeiht weniger Schlamperei bei den Papieren. Entscheidend sind die Unterlagen, die du für die temporäre und die dauerhafte Residenz brauchst, der Inhalt der Rentenbescheinigung, die Gebühren 2026 und die Frage, wo dir die deutschsprachige Gemeinschaft vor Ort tatsächlich hilft.
Den großen Überblick mit Steuern, Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung und Wohnorten findest du in unserem Ratgeber Paraguay für Rentner.
Was sich 2026 für Rentner geändert hat
Die wichtigste Neuerung ist die Resolución DNM 407 vom 28. Mai 2026. Sie fasst die Regeln zum Solvenznachweis, die bis dahin über mehrere Resolutionen aus den Jahren 2024 bis 2026 verstreut waren, in einem einzigen Anhang zusammen und setzt die alten Bestimmungen dazu außer Kraft. Laut Mitteilung der DNM gilt sie für alle Anträge, die seit dem 6. Juli 2026 eingereicht werden. Drei Punkte darin betreffen dich als Rentner direkt.
Erstens: Der Solvenznachweis gilt nur für die permanente Residenz. Die Resolution sagt ausdrücklich, dass der Nachweis der wirtschaftlichen Mittel ein Zulassungskriterium für die Residencia Permanente ist und die Anforderungen an die temporäre Residenz unverändert lässt. Für den ersten Antrag brauchst du also keine Rentenbescheinigung, für den zweiten ist sie Pflicht.
Zweitens: Rentner haben eine eigene Kategorie. Unter zwölf Kategorien steht als Nummer 10 „Jubilados o pensionados“. Artikel 14 verlangt eine Constancia de jubilación o pensión, die den bezogenen Betrag und das Finanzinstitut nennt, über das du die Rente erhältst, legalisiert oder apostilliert. Einen Mindestbetrag nennt die Resolution nicht.
Drittens: Was du beim ersten Antrag angibst, muss später passen. Die Behörde prüft beim Wechsel in den Daueraufenthalt, ob dein Nachweis zu der Tätigkeit passt, die du bei der temporären Residenz erklärt hast. Wer dort als Beruf etwas anderes angegeben hat, muss die Änderung belegen. Gib deshalb schon beim ersten Antrag an, dass du Rentner bist. Alle Angaben haben laut Artikel 19 den Charakter einer eidesstattlichen Erklärung, und bei Unstimmigkeiten kann die DNM den Antrag ablehnen und den Fall an die Staatsanwaltschaft geben.
Eine Kleinigkeit am Rand: Dein Beruf steht seit der Resolution nicht mehr auf dem Residenzausweis (Carnet), sondern nur noch im System der Behörde und im Bescheid.
Die zweite neue Regel ist die Resolución DNM 376 vom 13. Mai 2026 zu Abwesenheiten. Für Rentner, die einen Teil des Jahres bei Kindern und Enkeln in Europa verbringen wollen, ist sie mindestens so wichtig wie die Regel zur Rente.
Der Weg: erst temporär, dann dauerhaft
Auch als Rentner gehst du den zweistufigen Weg nach dem Migrationsgesetz Ley 6984/2022. Zuerst beantragst du nach der Einreise die temporäre Residenz. Sie gilt laut DNM bis zu zwei Jahre und lässt sich um denselben Zeitraum verlängern. Schon während das Verfahren läuft, bist du „residente precario“: Du darfst aus- und wieder einreisen und bist legal im Land. Mit dem Carnet bekommst du eine paraguayische Cédula de Identidad mit derselben Laufzeit.
Danach folgt der Wechsel in die permanente Residenz (cambio de categoría). Den Antrag stellst du laut DNM in den drei Monaten vor dem Ablauf deines temporären Carnet. Bis zu einen Monat nach Ablauf geht es noch, dann aber mit Strafgebühr. Danach bleibt nur noch die Verlängerung der temporären Residenz, die bis sechs Monate nach Ablauf möglich ist, ebenfalls mit Strafgebühr. Die permanente Residenz ist unbefristet, nur das Carnet erneuerst du alle zehn Jahre.
Trag dir also das Ablaufdatum deines ersten Carnet in den Kalender und zähl drei Monate zurück. Das ist der Tag, an dem deine Unterlagen für den Daueraufenthalt fertig sein sollten.
Unterlagen für die temporäre Residenz
Die DNM verlangt für die temporäre Residenz im Kern diese Papiere, jeweils im Original mit beglaubigter Kopie:
Alles, was nicht auf Spanisch ist, muss von einem in Paraguay zugelassenen öffentlichen Übersetzer übersetzt werden, oder von einem im Ausstellungsland zugelassenen Übersetzer, dessen Übersetzung dann ihrerseits apostilliert ist. Urkunden aus Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens brauchen laut DNM die Apostille, alle anderen die Legalisation über das Konsulat. Die Deutsche Botschaft in Asunción weist ausdrücklich darauf hin, dass alle deutschen Urkunden für Migraciones vorab in Deutschland apostilliert werden müssen.
Das Führungszeugnis: der häufigste Engpass
Beim deutschen Führungszeugnis entscheidet die Reihenfolge. Die Apostille dafür erteilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA). Laut Deutscher Botschaft Asunción musst du den Apostille-Antrag beim BfAA über dessen Online-Formular vor dem Antrag auf das Führungszeugnis stellen und das im Antrag beim Bundesamt für Justiz ankreuzen. Dann leitet das Bundesamt für Justiz das Zeugnis direkt an das BfAA weiter. Das Führungszeugnis kostet 13 Euro, die Apostille 25 Euro. Wer schon in Paraguay ist, kann den Antrag über die Botschaft beglaubigen lassen (34,07 Euro, bar in Guaraníes) und muss ihn dann selbst an das Bundesamt schicken. Rechne ab dem Versand mit etwa sechs bis acht Wochen.
Der wichtigste Satz auf der Seite der Botschaft: Paraguayische Behörden erkennen in der Regel nur Führungszeugnisse an, die nicht älter als sechs Monate sind. Bestell es also nicht zu früh. Für Österreicher gilt dasselbe Prinzip mit der Strafregisterbescheinigung, für Schweizer mit dem Strafregisterauszug: Beides muss aus dem Herkunftsland stammen, gültig und apostilliert sein.
Unterlagen für den Daueraufenthalt
Für den Wechsel in die permanente Residenz verlangt die DNM:
Ein neues deutsches Führungszeugnis steht für den Wechsel nicht auf der Liste der DNM, die Nachweise kommen jetzt aus Paraguay selbst.
Die Rentenbescheinigung: was sie zeigen muss
Artikel 14 der Resolución 407 ist kurz, aber genau. Die Bescheinigung muss zwei Dinge enthalten: den Betrag, den du beziehst, und den Zahlungsweg, also das Finanzinstitut, über das die Rente bei dir ankommt. Dazu kommt die Apostille und, weil das Dokument auf Deutsch ist, die Übersetzung ins Spanische.
Praktisch heißt das: Fordere bei deinem Rententräger eine aktuelle Bescheinigung über deinen Rentenbezug an, die Betrag und Empfängerkonto nennt. Welche Stelle die Apostille erteilt, hängt davon ab, welche Behörde die Bescheinigung ausstellt. Frag das beim Rententräger gleich mit an, bevor du die Papiere zusammenstellst. Wer mehrere Renten bezieht, etwa gesetzliche Rente plus Betriebsrente, sollte jede belegen, die er als Lebensgrundlage anführt. Die DNM darf laut Artikel 3 zusätzliche Unterlagen anfordern, und laut Artikel 18 bewertet sie den Nachweis als Ganzes.
Zum Zahlungsweg noch ein Hinweis der Botschaft: Die gesetzliche Rente zahlt der Renten Service der Deutschen Post aus. Wenn du sie auf ein Konto in Paraguay überweisen lässt, musst du laut Botschaft (Mit)Inhaber dieses Kontos sein. Paraguayische Banken verlangen bei Eingängen aus dem Ausland oft einen Herkunftsnachweis. Dafür stellt die Botschaft gegen Vorlage der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung eine konsularische Bescheinigung aus, die 36 Euro kostet.
Für Ehepaare: Bezieht nur einer von euch eine Rente, kann der andere den Solvenznachweis als „Dependiente“ führen. Artikel 15 verlangt dafür die apostillierte Heiratsurkunde und eine beglaubigte Kopie der Cédula oder des Carnet des Ehepartners, der für den Unterhalt aufkommt. Am einfachsten stellt ihr die Anträge so, dass der Rentner zuerst oder gleichzeitig durchkommt.
Gebühren 2026
Die DNM rechnet in Tagessätzen (Jornales). Seit dem 1. Juli 2026 liegt ein Jornal bei 117.077 Guaraníes. Laut Gebührenliste der DNM gelten bei Barzahlung:
| Verfahren | Jornales | Guaraníes |
|---|---|---|
| Temporäre Residenz | 25 | 2.926.925 |
| Permanente Residenz (Wechsel) | 25 | 2.926.925 |
| Certificado de Radicación | 2 | 234.154 |
| Verlängerung der temporären Residenz | 11 | 1.287.847 |
| Erneuerung Carnet permanent | 4 | 468.308 |
| Strafe bei überzogenem Aufenthalt | 6 | 702.462 |
Bei elektronischer Zahlung kommt eine Gebühr des Zahlungsanbieters dazu. Nicht enthalten sind Apostillen, Übersetzungen und die Kosten in Deutschland. Wenn du das Verfahren begleitet haben willst, findest du unser Angebot auf der Seite zur Residenz in Paraguay.
Wie lange du weg sein darfst
Die Resolución 376 hat die Abläufe neu geordnet. Die Grenzen selbst kommen aus dem Gesetz, aber jetzt ist genau geregelt, wie die Behörde sie kontrolliert. Die DNM prüft halbjährlich die Ein- und Ausreisedaten. Wer mit temporärer Residenz länger als ein Jahr am Stück außer Landes ist, verliert sie. Bei der permanenten Residenz liegt die Grenze bei drei Jahren. Nach einer Löschung giltst du als Tourist und musst innerhalb von 30 Tagen ausreisen oder eine neue Residenz beantragen. Wer mit temporärer Residenz gelöscht wird, fängt von vorn an. Wer die permanente verliert, kann sie laut Artikel 5 innerhalb von drei Jahren nach der Löschung wiedererlangen, über eine befristete Residencia espontánea, während der du im Land bleibst, und mit neuen Bescheinigungen.
Planst du eine längere Abwesenheit, etwa für eine Behandlung in Europa oder um ein Familienmitglied zu pflegen, kannst du eine Abwesenheitsgenehmigung beantragen. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Ablauf der Ein- oder Drei-Jahres-Frist bei der DNM liegen. Als Permanenter kannst du bis zu ein Jahr zusätzlich bekommen, als Temporärer längstens bis zum Tag, bevor die Frist für den Antrag auf den Wechsel in den Daueraufenthalt oder auf die Verlängerung abläuft. Du musst deine Verwurzelung im Land mit mindestens zwei Nachweisen belegen, etwa Eigentumstitel, Mietvertrag, Kontoeröffnung, RUC oder ein Familienmitglied mit Residenz. Die Gebühr beträgt zwei Jornales. Wer zu spät oder mit unvollständigen Unterlagen beantragt, bekommt eine Ablehnung und verliert die Residenz, und entscheidet die Behörde nicht binnen 60 Tagen, gilt der Antrag als abgelehnt.
Für die meisten Rentner ist die einfache Regel: In der temporären Phase mindestens einmal im Jahr einreisen, danach entspannt sich die Lage deutlich.
Pflichten gegenüber Deutschland
Der Antrag in Paraguay ist nur die eine Seite. Auf der deutschen Seite bleiben zwei Pflichten, die du von Anfang an einplanen solltest. Die erste ist die Lebensbescheinigung: Dein Rententräger fordert sie einmal im Jahr zwischen Juni und September an, und ohne sie stellt er die Zahlung ein. Laut Botschaft kannst du sie bei amtlichen Stellen in Paraguay, bei der Botschaft in Asunción oder bei den Honorarkonsuln in Ciudad del Este, Encarnación, Neu-Halbstadt in der Kolonie Neuland und Villarrica sowie bei der Vertrauensperson in der Kolonie Volendam bestätigen lassen. Weil Rentenpost meist per Brief kommt, rät die Botschaft zu einer festen Postanschrift, etwa einem Postfach bei der paraguayischen Post.
Die zweite ist die Steuererklärung: Ohne andere Einkünfte in Deutschland ist für dich das Finanzamt Neubrandenburg zuständig, die gesetzliche Rente bleibt in Deutschland steuerpflichtig. Was das für deine Rechnung bedeutet, auch für Österreicher und Schweizer, steht im Rentner-Ratgeber zu Paraguay.
Die Gemeinschaft vor Ort: wo sie wirklich hilft
Gerade beim Papierkram zeigt sich, warum so viele deutschsprachige Rentner in die Nähe bestehender Gemeinschaften ziehen. Die Netze der Honorarkonsuln liegen nicht zufällig in Encarnación, Villarrica und in den Kolonien: Dort leben seit Generationen Deutschsprachige, und die Wege zu Lebensbescheinigung, deutschsprachigen Ärzten und Vereinen sind kurz. Wie die Siedlungen entstanden sind und wo die Gemeinschaft heute lebt, beschreibt unser Beitrag über die Deutschen in Paraguay. Wie es anderen beim Ankommen ergangen ist, mit allen Hürden, lies in den Paraguay-Erfahrungen.
Zwei Dinge ersetzt die Gemeinschaft aber nicht. Erstens den Antrag selbst: Den stellst du nach der Einreise persönlich bei Migraciones, deren Hauptsitz in Asunción liegt. Zweitens die Sorgfalt bei den Papieren: Tipps aus dem Bekanntenkreis stammen oft aus der Zeit vor den Resolutionen 376 und 407. Maßgeblich ist, was die DNM heute verlangt. Ein nützlicher Schritt für jeden Neuankömmling ist dagegen die Eintragung in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amts, zu der die Botschaft ausdrücklich rät.
Die Checkliste in der richtigen Reihenfolge
1. In Deutschland: Apostille für das Führungszeugnis beim BfAA beantragen, dann das Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz, höchstens sechs Monate vor dem Antrag.
2. Geburtsurkunde und Heiratsurkunde beschaffen und apostillieren lassen, Übersetzungen ins Spanische planen.
3. Gleich mit anfragen: die Rentenbescheinigung mit Betrag und Zahlungsweg, samt Auskunft, wer sie apostilliert. Du brauchst sie erst in zwei Jahren, aber es schadet nicht, den Weg zu kennen.
4. Einreisen, bei Migraciones die temporäre Residenz beantragen, als Tätigkeit „jubilado“ angeben, Interpol- und Polizeibescheinigung beilegen.
5. Cédula beantragen, Postanschrift und Konto klären, Rentenzahlung umstellen, wenn gewünscht.
6. In der temporären Phase mindestens einmal pro Jahr in Paraguay sein.
7. Drei Monate vor Ablauf des Carnet den Wechsel in den Daueraufenthalt mit apostillierter und übersetzter Rentenbescheinigung einreichen.
Paraguay ist eines von mehreren Ländern in Lateinamerika, die Rentnern einen machbaren Weg bieten. Wie es sich im Vergleich schlägt, zeigt unser Überblick über die besten Länder Lateinamerikas für Rentner. Den kompletten Ablauf für alle Antragsteller beschreibt die Paraguay-Residenz Schritt für Schritt, und alles zu Steuern, Kosten und Alltag im Land steht auf unserer Länderseite Paraguay.
Carpe Diem. Das Leben ist kurz und vergänglich. Ein Schuss. Mach was draus.

