Wer in Paraguay ein Geschäft aufziehen will, hat eine Rechtsform zur Hand, die bewusst einfach gebaut ist: die Empresa por Acciones Simplificadas, kurz EAS. Kein Notartermin als Pflicht, kein Mindestkapital, die Gründung läuft komplett online über ein staatliches Portal, und am Ende hast du Gesellschaft, Steuernummer und Arbeitgeberregistrierung in einem Durchgang. Für Ausländer gibt es allerdings eine Hürde, die man kennen muss, bevor man anfängt. Grundlage sind das Gesetz selbst und die Angaben des Handelsministeriums.
Was die EAS ist
Die EAS wurde mit der Ley 6480 geschaffen, verkündet am 8. Januar 2020 und veröffentlicht am 13. Januar 2020. Nach Artikel 1 kann sie von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden, die Einlagen leisten, um eine erlaubte Erwerbstätigkeit organisiert zu betreiben. Eine EAS ist immer eine Handelsgesellschaft, gleich was sie tut. Steuerlich wird sie aber nach der Art ihrer Tätigkeiten behandelt, nicht nach ihrer Rechtsform.
Zwei Eigenschaften machen sie attraktiv:
Die Hürde für Ausländer: der gesetzliche Vertreter
Die Gründung läuft ausschließlich online über das Sistema Unificado de Apertura y Cierre de Empresas (SUACE) des Ministeriums für Industrie und Handel (MIC). Der Zugang erfolgt über die elektronische Identität des gesetzlichen Vertreters, und diese elektronische Identität gibt es nach den Antworten des MIC zur EAS nur mit paraguayischer Cédula.
Daraus folgt, was das MIC in seinen Antworten ausdrücklich festhält:
Für dich heißt das: Solange du keine Cédula hast, brauchst du eine Vertrauensperson vor Ort, die die Gesellschaft nach außen vertritt. Das ist keine Formalität, sondern eine echte Machtposition, denn nach Artikel 27 darf der gesetzliche Vertreter ohne abweichende Regelung in der Satzung alle Geschäfte schließen, die zum Gesellschaftszweck gehören. Wähle diese Person sorgfältig, begrenze ihre Befugnisse in der Satzung und in der Vollmacht, und dokumentiere alles. Wie du einen verlässlichen Anwalt oder Gestor findest, steht im Beitrag Guten Anwalt oder Gestor in Lateinamerika finden.
Schritt 1: Kapital planen
Die EAS hat kein Mindestkapital, das stellt das MIC klar, und zwar ausdrücklich auch dann, wenn alle Gesellschafter Ausländer sind. Das Kapital soll aber zu den laufenden Kosten der Firma passen. Nach Artikel 10 des Gesetzes muss das gezeichnete Kapital spätestens nach zwei Jahren eingezahlt sein.
Einlagen können in Geld oder in Sachwerten erbracht werden: Immobilien, Fahrzeuge, Waren, Maschinen, Vieh. Für die Nachweise gilt nach den Angaben des MIC:
Der Name. Bei einer Ein-Personen-EAS muss der Zusatz „Unipersonal“ in den Namen, und sie darf nicht einfach den Namen ihres einzigen Gesellschafters tragen. Geschützt ist der Firmenname nach Angaben des MIC nur gegenüber anderen EAS. Eine SRL oder SA mit gleichem Namen kann es trotzdem geben. Wer eine Marke oder einen Handelsnamen schützen will, meldet ihn gesondert beim paraguayischen Amt für geistiges Eigentum DINAPI an.
Das Bankkonto. Artikel 35 verpflichtet die Banken, Mechanismen vorzusehen, mit denen eine EAS in einer per Verordnung festgelegten Frist ein Konto eröffnen kann, und Anträge zügig zu prüfen. Die Prüfung selbst bleibt Sache der Bank, rechne also mit Fragen zu Herkunft der Mittel und wirtschaftlich Berechtigten.
Schritt 2: Die Satzung wählen
Nach Artikel 5 kann die EAS durch Vertrag oder einseitigen Akt entstehen, in öffentlicher Urkunde oder in privatschriftlicher Form mit beglaubigten Unterschriften. Eine notarielle Urkunde ist nur Pflicht, wenn Sachwerte eingebracht werden, deren Übertragung sie verlangt. Das MIC bietet drei Wege an:
1. Die Standardsatzung (Estatuto Proforma). Das System erzeugt sie automatisch aus deinen Angaben im Formular. Sie darf nicht bearbeitet werden, wird digital oder handschriftlich unterschrieben und eingescannt hochgeladen.
2. Eine eigene Satzung als Privaturkunde mit notariell beglaubigten Unterschriften.
3. Eine notarielle Urkunde (Escritura Pública).
Jede Satzung muss mindestens enthalten: Name, Ausweis und Wohnsitz der Gesellschafter, den Firmennamen mit dem Zusatz „EAS“, den Sitz, den Unternehmensgegenstand, die Dauer, das Kapital mit Aktienklassen und Einzahlungsmodalitäten, die Gewinn- und Verlustverteilung und die Organisation von Verwaltung und Gesellschafterversammlung. Ein Verwaltungsorgan ist nach Artikel 26 keine Pflicht. Fehlt es, übernimmt der gesetzliche Vertreter alle Aufgaben. Eine Ein-Personen-EAS muss nach den Vorgaben der zuständigen Registerbehörde zusätzlich einen Stellvertreter bestimmen.
Schritt 3: Online einreichen und die Fristen kennen
Die Unterlagen gehen über SUACE an die zuständige Stelle im Finanzministerium, die Dirección General de Personas y Estructuras Jurídicas y de Beneficiarios Finales. Nach Angaben des MIC dauert die Eintragung ohne Beanstandungen:
Gibt es Beanstandungen, hast du 3 Werktage, um sie zu beheben. Danach wird die Akte gelöscht, und du fängst von vorn an. Wichtig: Alle Benachrichtigungen gehen an die E-Mail-Adresse der Firma, die du im Formular angibst. Das MIC verlangt ausdrücklich, dort keine Adresse eines Dritten wie Gestor oder Buchhalter einzutragen.
Schritt 4: Was du am Ende bekommst
Das Portal verbindet die beteiligten Behörden. Mit der Gründung erhältst du laut MIC:
Für die RUC muss der gesetzliche Vertreter persönlich bei der Steuerverwaltung erscheinen und Formulare unterschreiben. Die Registrierung beim MTESS ist Pflicht, und zwar innerhalb von 60 Tagen ab Beginn der Tätigkeit.
Schritt 5: Die laufenden Pflichten
Nach Artikel 31 führt jede EAS ein Protokollbuch der Gesellschafterversammlung, ein Aktienregister, ein Protokollbuch der Verwaltung (falls es eine gibt), ein Journal und ein Inventarbuch. Alle Bücher müssen nach Angaben des MIC rubriziert, also amtlich beglaubigt sein. Die Aktien sind Namensaktien. Die Jahresabschlüsse legt der gesetzliche Vertreter den Gesellschaftern zur Genehmigung vor, bei der Ein-Personen-EAS genehmigt sie der einzige Gesellschafter und hält das im Protokollbuch fest.
Steuern: Die EAS zahlt die Unternehmenseinkommensteuer IRE. Der Satz beträgt nach Angaben des MIC unter Verweis auf Artikel 21 der Ley 6380 10 Prozent. Statt des allgemeinen Regimes kann die EAS das vereinfachte IRE SIMPLE wählen, wenn ihre Einnahmen im Vorjahr 2.000.000.000 Guaraníes nicht überschritten haben und sie weder importiert noch exportiert. Dazu kommen die Mehrwertsteuer IVA und jede Steuer, die zur konkreten Tätigkeit gehört. Für Gewinnausschüttungen gelten dieselben Regeln wie bei jeder anderen Kapitalgesellschaft.
Was die EAS nicht darf: Kreditvergabe und andere von der Zentralbank regulierte Finanzgeschäfte, Hochschulbildung und gemeinnützige Tätigkeit. Einige freie Berufe, etwa die Tätigkeit als Anwalt oder Buchhalter, ordnet das MIC natürlichen Personen zu. Und ihre Aktien dürfen nicht an der Börse gehandelt werden.
Die EAS und deine Residenz
Die Ley 6480 regelt die Gesellschaft, nicht deinen Aufenthalt. Mit der Gründung einer EAS allein bekommst du keine Residenz. Das MIC nennt in seinen Antworten einen Zusammenhang: Die Anforderung von mindestens 70.000 US-Dollar Kapital und fünf Arbeitsplätzen in den ersten zwei Jahren gilt nicht für die EAS als solche, sondern für die „Constancia del Inversionista“, die laut MIC schnellere Wege zu Residenz und Cédula eröffnet. Welche Investorenwege es heute gibt, einschließlich des Investor Pass nach der Resolución 0283/2026, steht im Beitrag zum Paraguay Investor Pass. Den regulären Weg zur Residenz beschreibt der Beitrag Paraguay-Residenz Schritt für Schritt.
Die Steuerfrage zu Hause
Eine Gesellschaft in Paraguay ist nicht automatisch nur in Paraguay steuerpflichtig. Für Deutschland gilt: Eine Kapitalgesellschaft ist nach § 1 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in Deutschland hat. Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Wer die EAS vom Schreibtisch in Deutschland aus führt, riskiert also, dass Deutschland sie als deutsche Steuerpflichtige behandelt. Wer in Österreich oder der Schweiz lebt, klärt die entsprechende Frage nach dem Recht seines Landes mit einem Steuerberater, bevor die Gesellschaft Umsatz macht. Wann sich eine Auslandsgesellschaft überhaupt lohnt, beleuchtet der Beitrag Firma gründen in Lateinamerika.
Die EAS ist ein hervorragendes Werkzeug für alle, die in Paraguay tatsächlich etwas aufbauen: ein Geschäft vor Ort, einen Dienstleister mit echten Kunden, eine Firma mit Angestellten. Wer dagegen nur eine Hülle für Einkünfte aus dem Ausland sucht, bekommt mit der EAS vor allem Pflichten: Bücher, Steuererklärungen, einen gesetzlichen Vertreter mit Cédula und eine Geschäftsleitung, die dort sitzen sollte, wo die Firma steht. Einen Überblick über das Land, von Residenz bis Lebenshaltung, bietet die Länderseite Paraguay.
Das Leben ist kurz und vergänglich. Ein Schuss. Mach was draus.
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