Wer in Kolumbien ein Café aufmachen, eine kleine Agentur betreiben oder Ferienwohnungen vermieten will, landet fast immer bei denselben drei Buchstaben: S.A.S., die Sociedad por Acciones Simplificada. Sie ist die Gesellschaftsform, die das Land 2008 mit dem Gesetz 1258 geschaffen hat, und sie ist auf Flexibilität gebaut.
Für Auswanderer ist die SAS attraktiv, weil sie mit einem einzigen Gesellschafter auskommt, keinen Vorstand braucht und per privatem Dokument gegründet wird. Sie hat aber auch Eigenheiten, die man aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht kennt, und eine Steuerlast, die viele unterschätzen. Die Grundlagen, was eine Firma in Lateinamerika bringt und wann sie überhaupt Sinn ergibt, stehen in unserem Überblick Firma gründen in Lateinamerika. Die kolumbianische Form im Detail sieht so aus.
Was die SAS rechtlich ist
Artikel 1 des Gesetzes 1258 sagt es in einem Satz: Eine SAS kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden, die nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Für Arbeits-, Steuer- oder sonstige Schulden der Gesellschaft haften die Gesellschafter grundsätzlich nicht. Die Ausnahme steht in Artikel 42.
Rechtsfähig wird die SAS mit der Eintragung ins Handelsregister (Registro Mercantil), das die Handelskammer (Cámara de Comercio) des Ortes führt, an dem die Gesellschaft ihren Hauptsitz hat. Bis dahin ist die Lage unangenehm: Gründest du allein und unterschreibst schon Verträge, haftest du nach Artikel 7 persönlich. Mehrere Gründer gelten bis zur Eintragung als faktische Gesellschaft.
Die SAS ist nach Artikel 3 immer eine Handelsgesellschaft, egal was sie tut, und steuerlich wird sie behandelt wie eine Aktiengesellschaft. Ihre Aktien dürfen nach Artikel 4 nicht an der Börse gehandelt werden. Für ein Auswandererprojekt ist das kein Nachteil, sondern eher eine Klarstellung: Die SAS ist die Form für private, nicht börsennotierte Unternehmen.
Die Gründung Schritt für Schritt
Das Gründungsdokument
Gegründet wird die SAS nach Artikel 5 durch Vertrag oder einseitigen Akt in einem privaten Dokument. Eine notarielle Urkunde brauchst du nur, wenn du Vermögen einbringst, dessen Übertragung eine öffentliche Urkunde verlangt, also typischerweise eine Immobilie. Vor der Eintragung müssen die Unterzeichner ihre Unterschriften beglaubigen lassen, persönlich oder über einen Bevollmächtigten. Das ist der Punkt, an dem Gründer aus dem Ausland meist mit einer Vollmacht arbeiten.
Das Dokument muss mindestens enthalten: Name, Ausweisdokument und Wohnsitz der Gesellschafter, den Namen der Gesellschaft mit dem Zusatz „sociedad por acciones simplificada" oder „S.A.S.", den Hauptsitz, die Dauer, den Unternehmensgegenstand, das Kapital, die Verwaltung und mindestens einen gesetzlichen Vertreter (representante legal).
Zwei Vorgaben machen die SAS so bequem. Sagt das Dokument nichts zur Dauer, gilt sie als unbefristet. Und statt einer genauen Liste der Tätigkeiten darf der Gegenstand schlicht lauten, dass die Gesellschaft jede erlaubte Tätigkeit ausüben kann. Fehlt die Angabe, gilt genau das. Die Handelskammer prüft nach Artikel 6, ob die Pflichtangaben vollständig sind, und trägt sonst nicht ein.
Kapital und Einzahlung
Ein gesetzliches Mindestkapital nennt das Gesetz 1258 nicht. Du legst im Dokument genehmigtes, gezeichnetes und eingezahltes Kapital fest, und die Einzahlung darf gestreckt werden: nach Artikel 9 aber höchstens über zwei Jahre. In der Satzung können Gesellschafter außerdem Mindest- oder Höchstanteile am Kapital festschreiben, verschiedene Aktienklassen schaffen (Vorzugsaktien, stimmrechtslose Aktien mit Vorzugsdividende) und die Übertragung von Aktien bis zu zehn Jahre sperren oder an die Zustimmung der Versammlung knüpfen. Für Gründerpaare oder Partnerschaften mit Kolumbianern sind genau diese Klauseln das Werkzeug, um Streit im Voraus zu regeln.
Organe: so schlank wie möglich
Die SAS braucht nach Artikel 25 keinen Vorstand (junta directiva), wenn die Satzung keinen vorsieht. Dann liegen Verwaltung und Vertretung beim gesetzlichen Vertreter. Solange es nur einen Gesellschafter gibt, darf dieser nach Artikel 17 alle Befugnisse der Organe selbst ausüben, einschließlich der des gesetzlichen Vertreters. Der gesetzliche Vertreter kann nach Artikel 26 eine natürliche oder juristische Person sein. Einen Revisor fiscal, eine Art gesetzlichen Abschlussprüfer, brauchst du nach Artikel 28 nur, wenn ein Gesetz ihn im konkreten Fall verlangt.
Kapital aus dem Ausland registrieren
Bringst du als Nichtansässiger Geld aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in die SAS ein, ist das eine ausländische Investition. Nach Artikel 2.17.2.5.1.1 des Dekrets 1068 von 2015 in der Fassung des Dekrets 119 von 2017 müssen ausländische Investoren ihre Investitionen beim Banco de la República registrieren, nach dem Verfahren, das die Zentralbank festlegt. Auch spätere Änderungen und die Auflösung einer Investition sind zu melden, dafür gilt eine Frist von sechs Monaten. Lass das von deiner Bank und deinem Contador gleich bei der Einzahlung erledigen, statt es später nachzuholen: Das Dekret sieht für verspätete Meldungen Sanktionen vor.
Wo die Haftungsgrenze endet
Die beschränkte Haftung ist der Grund, warum viele überhaupt gründen. Artikel 42 setzt ihr eine klare Grenze: Wird die SAS in Umgehung des Gesetzes oder zum Schaden Dritter genutzt, haften Gesellschafter und Verwalter, die daran beteiligt waren, gesamtschuldnerisch für die daraus entstehenden Verbindlichkeiten und Schäden. Über die Nichtigkeit solcher Geschäfte entscheidet die Superintendencia de Sociedades. Artikel 43 kommt hinzu: Wer sein Stimmrecht missbraucht, um der Gesellschaft oder Mitgesellschaftern zu schaden, haftet ebenfalls.
Für die Praxis heißt das: Eine SAS schützt dich vor unternehmerischem Risiko, nicht vor den Folgen von Tricks. Wer über sie Gläubiger oder den Fiskus austrickst, verliert den Schutz.
Steuern: was die SAS wirklich kostet
Körperschaftsteuer
Die SAS wird steuerlich wie eine Aktiengesellschaft behandelt, und die zahlt nach Artikel 240 des Estatuto Tributario den allgemeinen Satz von 35 Prozent. Für Finanzinstitute und einige Sonderbranchen gelten Zuschläge, für dein Café oder deine Agentur nicht. 35 Prozent sind im lateinamerikanischen Vergleich hoch. Wer mit Kolumbien die Vorstellung einer Niedrigsteuerfirma verbindet, liegt falsch.
Dividenden
Was nach der Körperschaftsteuer ausgeschüttet wird, ist ein zweites Mal Thema. Bist du nicht in Kolumbien ansässig, beträgt die Steuer auf Dividenden nach Artikel 245 20 Prozent, einbehalten an der Quelle. Bist du ansässig, fließen die Dividenden nach Artikel 242 in die Bemessungsgrundlage deiner Einkommensteuer und werden mit deinem persönlichen Tarif besteuert. Für Gewinne, die auf Gesellschaftsebene nicht versteuert wurden, gelten jeweils Sonderregeln mit dem 35-Prozent-Satz vorweg.
Ansässig bist du nach Artikel 10 des Estatuto Tributario unter anderem, wenn du dich in einem beliebigen Zeitraum von 365 aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 183 Tage im Land aufhältst, Ein- und Ausreisetage mitgezählt. Wer also mit seiner SAS nach Kolumbien zieht, wechselt nach einem guten halben Jahr von der 20-Prozent-Quellensteuer in den persönlichen Tarif. Wie Kolumbien Ansässige insgesamt besteuert, steht auf der Seite zu Steuern in Kolumbien im Steueratlas.
Das Régimen Simple: nur für Ansässige
Kolumbien kennt ein vereinfachtes Einheitsregime, das Régimen Simple de Tributación, das mehrere Steuern in einer Zahlung bündelt. Die Hürden stehen in Artikel 905 und 906 des Estatuto Tributario, und zwei davon treffen Auswanderer direkt.
Erstens darf eine juristische Person nur teilnehmen, wenn ihre Gesellschafter natürliche Personen mit Ansässigkeit in Kolumbien sind, Kolumbianer oder Ausländer. Solange du noch nicht ansässig bist, bleibt deine SAS draußen. Zweitens sind Gesellschaften ausgeschlossen, die Tochter oder Filiale einer in- oder ausländischen Gesellschaft sind. Wer seine SAS über eine deutsche GmbH oder eine Schweizer AG hält, verbaut sich den Weg ebenfalls.
Dazu kommt eine Umsatzgrenze: Die Bruttoeinnahmen des Vorjahres müssen unter 100.000 UVT liegen. Die UVT ist Kolumbiens Steuerrechnungseinheit, die DIAN hat sie für 2026 mit Resolution 000238 auf 52.374 Pesos festgesetzt. Die Grenze liegt 2026 damit bei rund 5,24 Milliarden Pesos. Ausgeschlossen sind nach dem Gesetzeswortlaut außerdem unter anderem Vermögensverwaltung, Vermietung von Vermögenswerten und Tätigkeiten, bei denen passive Einkünfte 20 Prozent oder mehr der Bruttoeinnahmen ausmachen. Eine SAS, die vor allem Mieten kassiert, passt also nicht ins Simple.
Was die SAS nicht ist: kein Visum
Viele verbinden die Firmengründung mit der Aufenthaltsfrage. Die SAS selbst gibt dir kein Aufenthaltsrecht. Den Weg über eine Investition in eine kolumbianische Gesellschaft zum Investorenvisum haben wir im Beitrag zur Aufenthaltsgenehmigung in Kolumbien beschrieben. Plane Firma und Visum trotzdem von Anfang an zusammen, denn wer über eine Investition in die eigene Gesellschaft zum Visum will, muss beide Verfahren aufeinander abstimmen.
Die Falle zu Hause: wo wird deine SAS geleitet?
Hier liegt der Punkt, an dem Auswanderer am häufigsten danebenliegen, und er hat mit Kolumbien wenig zu tun. Eine SAS mit Sitz in Bogotá ist kolumbianisch. Wird sie aber von Deutschland aus geführt, weil du dort noch wohnst und von deinem Schreibtisch in München alle Entscheidungen triffst, kann sie zusätzlich in Deutschland steuerpflichtig werden.
Nach § 1 KStG ist eine Kapitalgesellschaft in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland hat. Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Ein Abkommen, das diesen Konflikt auflösen würde, gibt es nicht: Mit Kolumbien hat Deutschland laut der Übersicht des Bundesfinanzministeriums nur ein Sonderabkommen über Schifffahrt und Luftfahrt, kein Doppelbesteuerungsabkommen für Einkommen.
Österreich hat laut der DBA-Liste des Finanzministeriums ebenfalls kein Abkommen mit Kolumbien. Die Schweiz dagegen hat eines, unterzeichnet 2007, so die Liste des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen. Wie Österreich und die Schweiz eine vom Inland aus geführte Auslandsgesellschaft behandeln, regelt ihr jeweils eigenes Recht, und das solltest du dort vor der Gründung prüfen lassen.
Die sauberste Lösung ist in allen drei Fällen dieselbe: Die Firma wird dort geführt, wo sie steht. Wenn du noch in Europa lebst, brauchst du einen gesetzlichen Vertreter in Kolumbien, der wirklich entscheidet, nicht nur unterschreibt. Wenn du schon umgezogen bist, dokumentiere, dass Entscheidungen in Kolumbien fallen.
SAS, US-LLC oder gar keine Firma?
Die SAS ist die richtige Wahl, wenn du in Kolumbien Umsatz machst: mit lokalen Kunden, Angestellten, einem Laden oder Immobilien vor Ort. Dann brauchst du eine kolumbianische Rechtsform ohnehin, und die SAS ist die flexibelste.
Arbeitest du dagegen ortsunabhängig für Kunden in Europa oder den USA, ist die Rechnung eine andere. Welche Strukturen dann in Frage kommen und wann eine US-LLC oder eine Offshore-Lösung mehr oder weniger Sinn ergibt, vergleicht unser Beitrag zu Firmenstrukturen in Lateinamerika. Ob Kolumbien als Lebensort überhaupt zu dir passt, mit allen Vor- und Nachteilen, klärt der Kolumbien-Realitätscheck, die Eckdaten zu Residenz, Steuern und Pass stehen auf der Länderseite Kolumbien.
Die Checkliste vor dem Termin bei der Handelskammer
Wer diese sieben Punkte vor der Gründung beantwortet, bekommt mit der SAS eine Gesellschaft, die zu einem Leben in Kolumbien passt. Wer sie überspringt, hat am Ende eine Firma in Medellín und einen Steuerbescheid aus Deutschland.
Das Leben ist kurz und vergänglich. Ein Schuss. Mach was draus.
Carpe Diem

