Costa Rica gilt seit Jahrzehnten als Land, das nur besteuert, was im Land verdient wird. Genau an diesem Punkt will die Regierung jetzt ansetzen. Am 22. September 2026 hat das Finanzministerium in der Asamblea Legislativa einen Gesetzentwurf eingereicht, der Erträge aus dem Ausland erfassen soll: Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren, Mieten und Kapitalgewinne. Der Entwurf trägt die Nummer Expediente 25.796 und heißt im Original „Ley sobre el gravamen de rentas pasivas de fuente extranjera y eliminación de créditos fiscales por la emisión de valores de oferta pública temáticos". So steht es in der Pressemitteilung des Ministerio de Hacienda vom 22. September 2026.
Für dich als Auswanderer oder Rentner, der in Costa Rica lebt oder dorthin ziehen will, ist das eine ernste Nachricht, aber noch keine Rechtslage. Der Entwurf ist eingereicht, nicht beschlossen. Was er laut Ministerium vorsieht, was heute gilt, welchen Weg er noch gehen muss und was er für Renten auf der einen und Kapitalerträge auf der anderen Seite bedeuten würde, lässt sich an den Primärquellen sauber trennen.
Was das Finanzministerium vorgelegt hat
Hacienda hat am 22. September gleich zwei Entwürfe eingereicht. Der erste, Expediente 25.797, regelt Steuervergünstigungen neu und streicht Befreiungen bei Zöllen, Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer und Kfz-Steuer, soweit sie nicht ausdrücklich bestehen bleiben. Der zweite, Expediente 25.796, ist der für Zuzügler entscheidende.
Laut der Pressemitteilung soll er passive Einkünfte aus dem Ausland in das Steuersystem aufnehmen, die in Costa Rica Ansässige beziehen. Genannt werden fünf Arten:
Erfasst werden sollen natürliche Personen, juristische Personen, Treuhandvermögen (fideicomisos), Investmentfonds und andere Strukturen, die in Costa Rica ansässig sind, und zwar auch dann, wenn sie keine Erwerbstätigkeit ausüben. Der Steuersatz soll allgemein 15 Prozent betragen. Außerdem nennt das Ministerium die Möglichkeit, gleichartige Steuern, die im Ausland gezahlt oder einbehalten wurden, anzurechnen („acreditar"), um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Den politischen Rahmen formuliert der Vizeminister für Einnahmen, Víctor Julio Carvajal, in derselben Mitteilung. Beide Entwürfe seien Teil der nationalen Strategie gegen Schmuggel und Steuerhinterziehung, und sie richteten sich „sobre todo sobre algunos sectores que hasta hoy siguen recogiendo beneficios por los vacíos legales", also vor allem auf Bereiche, die bis heute von Gesetzeslücken profitierten.
Der zweite Teil des Titels, die Streichung von Steuergutschriften für Emittenten sogenannter thematischer Wertpapiere, betrifft den Kapitalmarkt in Costa Rica und spielt für Privatanleger aus Europa kaum eine Rolle.
Was heute gilt: Territorialprinzip mit einer Ausnahme
Die Grundlage ist das Einkommensteuergesetz, die Ley 7092 in der geltenden Fassung. Artikel 1 besteuert die Gewinne von Personen, die in Costa Rica Tätigkeiten aus costa-ricanischer Quelle ausüben. Als costa-ricanische Quelle gilt, was ausschließlich im Staatsgebiet erzielt wird: Dienste, die hier erbracht, Güter, die hier gelegen, Kapital, das hier angelegt, und Rechte, die hier genutzt werden. Das ist das Territorialprinzip, das Costa Rica für Auswanderer so interessant gemacht hat. Wie Costa Rica sich hier von den meisten Nachbarn unterscheidet, zeigt unser Überblick über die territorialen Länder Lateinamerikas.
Seit 2023 gibt es davon eine eng gefasste Ausnahme. Das Gesetz 10.381 vom 14. September 2023, das laut seinem Titel Costa Rica von der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete bringen sollte, hat Artikel 1 ergänzt; die Änderungen sind in der geltenden Fassung der Ley 7092 vermerkt. Seitdem gelten bestimmte passive Auslandseinkünfte ausnahmsweise als steuerpflichtig: Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Kapitalgewinne, Erträge aus Immobilien und sonstige Erträge aus beweglichem Kapital. Aber nur, wenn sie eine Gesellschaft erzielt, die zu einem multinationalen Konzern gehört und zugleich als „nicht qualifizierte Einheit" gilt.
Die Details stehen in den Artikeln 2 bis, 2 ter, 2 quater und 2 quinquies:
Besteuert werden diese Erträge nach Kapitel XI des Gesetzes, also wie Kapitaleinkünfte. Der Satz dafür steht in Artikel 31 ter und beträgt 15 Prozent. Ausländische Steuer darf die nicht qualifizierte Einheit nach demselben Artikel anrechnen, also mit der costa-ricanischen Steuer verrechnen, höchstens bis zur Höhe der costa-ricanischen Steuer auf dieselbe Einkunft.
Für dich als Privatperson heißt das: Nach geltendem Recht trifft die Ausnahme von 2023 natürliche Personen nicht. Sie zielt auf Konzerngesellschaften ohne Substanz. Genau diese Begrenzung will der Entwurf 25.796 laut Ministerium aufheben, indem er auf alle Ansässigen abstellt.
Was sich ändern würde
Der Kern lässt sich in einem Satz fassen: Aus einer Sonderregel für Konzerngesellschaften würde eine allgemeine Steuer auf passive Auslandserträge für jeden, der in Costa Rica ansässig ist. Laut Pressemitteilung erweitert der Entwurf die Besteuerung auf „determinadas rentas pasivas extranjeras", also auf bestimmte passive Auslandseinkünfte; von aktiven Einkünften ist dort keine Rede. Für Zinsen, Dividenden, Mieten, Lizenzgebühren und Kapitalgewinne aus dem Ausland wäre das Territorialprinzip aber vorbei.
Den eingereichten Text führt die Asamblea Legislativa in ihrem Informationssystem SIL, darauf verweist auch das Ministerium. Drei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit:
Wie groß der Unterschied zwischen Anrechnung und Abzug ist, zeigt eine einfache Rechnung. Sagen wir, du beziehst 1.000 Euro Dividende, auf die im Ausland 150 Euro Quellensteuer einbehalten wurden. Bei Anrechnung ergäbe sich in Costa Rica eine Steuer von 150 Euro, auf die die 150 Euro aus dem Ausland angerechnet würden: Es bliebe nichts zu zahlen. Bei Abzug würden die 150 Euro von der Bemessungsgrundlage abgezogen, und auf die restlichen 850 Euro fielen 15 Prozent an, also 127,50 Euro zusätzlich. Insgesamt lägen dann 277,50 Euro Steuer auf 1.000 Euro Dividende. Die Zahlen sind angenommen; sie zeigen nur die Mechanik.
Der Weg zum Gesetz
Ein eingereichter Entwurf ist in Costa Rica noch weit vom Gesetz entfernt. Die Verfassung gibt die Stationen vor:
Wie lange das dauert, lässt sich nicht vorhersagen, und am Ende kann ein anderer Text stehen als der eingereichte. Für die Planung gilt deshalb: Bis 25.796 beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht ist, gilt Artikel 1 in seiner heutigen Fassung. In der Gesetzessammlung SCIJ steht er in der Fassung von 2023.
Renten und Kapitalerträge: zwei verschiedene Fragen
Für Rentner ist das die wichtigste Unterscheidung, und hier muss man genau lesen.
Renten nennt die Pressemitteilung nicht. Die Liste der erfassten Einkünfte umfasst Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren, Mieten und Kapitalgewinne. Ruhegehälter und Pensionen stehen nicht darin. Im geltenden Gesetz sind Pensionen ohnehin anders verortet: Die Ley 7092 regelt sie in einem eigenen Titel II, der Lohnsteuer, zu der nach Artikel 32 auch „jubilaciones y pensiones de cualquier régimen" gehören. Die Kapitalerträge, um die es im Entwurf geht, stehen dagegen in Kapitel XI. Ob die endgültige Fassung von 25.796 Renten berührt, lässt sich erst am Gesetzestext beantworten. Nach allem, was das Ministerium bisher öffentlich beschreibt, sind sie nicht Gegenstand des Entwurfs.
Kapitalerträge dagegen sehr wohl. Wer in Costa Rica lebt und ein Depot in Europa hält, Zinsen auf ein Festgeld bezieht oder eine Wohnung zu Hause vermietet, hätte genau die Einkünfte, die der Entwurf nennt. Auch Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren fallen nach der Beschreibung unter „ganancias de capital". Für viele Ruheständler ist das der eigentliche Punkt: Die Rente selbst ist oft gar nicht das Problem, wohl aber das Kapital, das daneben liegt.
Wie Costa Rica für Ruheständler insgesamt aussieht, mit Pensionado-Status, Kosten und Gesundheitsversorgung, steht in unserem Beitrag Costa Rica für Rentner.
Doppelbesteuerung: Deutschland, Österreich, Schweiz
Ob du am Ende doppelt zahlst, hängt nicht nur vom costa-ricanischen Gesetz ab, sondern auch davon, ob dein Herkunftsland ein Abkommen mit Costa Rica hat.
Deutschland
Deutschland hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Costa Rica, unterzeichnet am 13. Februar 2014 und anwendbar seit dem 1. Januar 2017. Das zeigt die Übersicht des Bundesfinanzministeriums zum 1. Januar 2026. Dieselbe Liste führt ein Revisionsprotokoll als in Verhandlung. Der Abkommenstext im Bundesgesetzblatt regelt die Punkte, die jetzt zählen:
Zu Artikel 23 gibt es allerdings eine Sonderregel, die du kennen solltest. Nach Nummer 3 des Protokolls zum Abkommen ist Artikel 23 Absatz 2 nicht anzuwenden, solange das Steuersystem Costa Ricas auf dem Territorialprinzip beruht; Gewinne, die eine in Costa Rica ansässige Person aus Deutschland bezieht, unterliegen dann in Costa Rica nicht der Besteuerung. Die Anrechnungsregel ist also heute ausgesetzt. Ob ein Gesetz, das nur passive Auslandseinkünfte erfasst, das System im Sinne des Protokolls vom Territorialprinzip löst, beantwortet das Protokoll nicht.
Für Kursgewinne aus einem Depot liegt das Besteuerungsrecht nach Artikel 13 Absatz 5 beim Wohnsitzstaat. Für die deutsche Quellensteuer auf Dividenden und Zinsen gelten die Höchstsätze aus den Artikeln 10 und 11 unabhängig davon, was Costa Rica beschließt.
Österreich
Österreich hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Costa Rica, Costa Rica fehlt in der DBA-Liste des österreichischen Finanzministeriums. Ohne Abkommen gibt es keine vertraglichen Höchstsätze für die österreichische Quellensteuer und keine vertragliche Pflicht Costa Ricas zur Anrechnung. Ob und wie österreichische Steuer berücksichtigt würde, hinge allein an der Regel im costa-ricanischen Gesetz, nach der Auswertung von KPMG also an einem Abzug von der Bemessungsgrundlage.
Schweiz
Auch zwischen der Schweiz und Costa Rica besteht kein Abkommen. Die Liste des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen zum 1. Januar 2026 führt Costa Rica nur unter den Staaten, mit denen Verhandlungen laufen oder stattgefunden haben. Für Schweizer gilt deshalb dasselbe wie für Österreicher: Entscheidend wäre die einseitige Regel im costa-ricanischen Gesetz.
Was du jetzt tun kannst
Nichts überstürzen. Der Entwurf ist kein Gesetz, und sein Text kann sich im Parlament noch ändern. Wer jetzt Depots auflöst oder Immobilien verkauft, handelt auf Basis einer Pressemitteilung.
Deine Einkünfte sortieren. Trenne sauber zwischen Renten auf der einen und Zinsen, Dividenden, Mieten, Lizenzen und Kursgewinnen auf der anderen Seite. Nur die zweite Gruppe nennt das Ministerium. Notiere für jede Einkunft, in welchem Land sie entsteht und wie hoch die dort einbehaltene Steuer ist.
Belege sammeln. Ob am Ende angerechnet oder abgezogen wird: In beiden Fällen brauchst du Nachweise über die im Ausland gezahlte Steuer. Steuerbescheinigungen deiner Bank und Bescheide gehören in eine geordnete Ablage, nicht in einen Karton.
Ansässigkeit prüfen. Ob dich das neue Gesetz überhaupt erfasst, hängt davon ab, ob du in Costa Rica als ansässig giltst. Welche Aufenthaltstitel es gibt und was sie verlangen, steht in unserem Beitrag zur Aufenthaltsgenehmigung in Costa Rica. Der Titel allein entscheidet die Steuerfrage aber nicht.
Das Verfahren verfolgen. Der Stand des Expediente 25.796 wird im Informationssystem der Asamblea Legislativa geführt. Interessant wird es, sobald ein Ausschuss den Entwurf berät und Änderungsanträge vorliegen.
Beraten lassen, bevor du umbaust. Wer größere Kapitalerträge aus dem Ausland bezieht, sollte die Wirkung mit einem Steuerberater durchrechnen, der beide Rechtsordnungen kennt, sobald der Text feststeht.
Unseren breiteren Blick auf Costa Rica, mit Vor- und Nachteilen und Lebenshaltungskosten, findest du im Beitrag Auswandern nach Costa Rica, die Eckdaten auf der Länderseite Costa Rica.
Costa Rica bleibt für aktive Einkünfte vorerst ein Territorialland, und für Renten nennt der Entwurf bisher keine Änderung. Für Kapitalerträge aus dem Ausland hat die Regierung aber angekündigt, was sie will. Ob und in welcher Form das Gesetz wird, entscheidet das Plenum der Asamblea Legislativa.

