Uruguays Steuerferien für Zuzügler waren lange das stärkste Argument für das Land: Wer neu ansässig wurde, konnte seine Kapitalerträge aus dem Ausland für eine Reihe von Jahren aus der uruguayischen Einkommensteuer heraushalten. Mit dem Haushaltsgesetz vom Dezember 2025 hat Uruguay dieses Regime für alle neu gefasst, die ab dem 1. Januar 2026 ansässig werden. Das Gesetz legte die Eckpunkte fest, die Details kamen erst jetzt: mit dem Decreto 188/026 vom 10. August, dem Decreto 225/026 vom 16. September und zwei Resolutionen der Steuerbehörde DGI, die letzte vom 8. Oktober. Wer 2026 oder 2027 nach Uruguay ziehen will, kann damit zum ersten Mal genau durchrechnen, was die Steuerferien kosten und was sie bringen.
Eine Übersicht über das ganze Haushaltsgesetz und die neue Steuer auf Auslandserträge steht in unserem Beitrag zur Steuerreform 2026. Im Mittelpunkt steht jetzt das Zuzugsregime selbst, in Uruguay Régimen de impatriados genannt.
Die Grundregel: elf Jahre außerhalb der IRPF
Das neue Regime steht in Art. 24-BIS des Titels 7 des Steuergesetzbuchs, eingefügt durch Art. 648 der Ley 20.446. Danach können natürliche Personen, die ab dem 1. Januar 2026 in Uruguay steuerlich ansässig werden, für ihre Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus ausländischen Quellen statt der Einkommensteuer IRPF die Steuer für Nichtansässige (IRNR) wählen. Die Wahl gilt für das Jahr des Zuzugs und die zehn folgenden Steuerjahre, insgesamt also bis zu elf Jahre.
Warum das einer Steuerbefreiung gleichkommt, zeigt Art. 1 des Titels 8: Die IRNR erfasst nur Einkünfte aus uruguayischer Quelle. Dividenden aus Deutschland, Zinsen aus der Schweiz oder Kursgewinne auf einem ETF in Luxemburg fallen damit für die Dauer der Option aus der Besteuerung heraus.
Die Option gilt nur für diese Auslandskapitalerträge. Einkünfte aus Uruguay bleiben normal steuerpflichtig, also etwa Gehälter, Honorare für Arbeit im Land oder Mieten aus einer Wohnung in Montevideo. Die Wahl ist einmalig.
Zwei Voraussetzungen gelten in jedem Fall: Du darfst in den beiden Steuerjahren vor dem Zuzug nicht in Uruguay ansässig gewesen sein, und du darfst das alte Regime nach Art. 24 nicht genutzt haben, abgesehen von den gesetzlichen Übergangsfällen für Zuzügler vor 2026.
Drei Wege, die Bedingung zu erfüllen
Neu ist, dass die Steuerferien an eine Bedingung geknüpft sind. Art. 24-BIS nennt drei Wege, von denen einer erfüllt sein muss.
Weg 1: Mehr als 183 Tage im Land
Wer in einem Steuerjahr mehr als 183 Tage in Uruguay verbringt und damit die Ansässigkeit nach Art. 2 lit. A des Titels 7 begründet, kann die Option ohne Investition nutzen. Die Bedingung muss in jedem Steuerjahr erfüllt sein. Für viele Zuzügler, die wirklich in Uruguay leben wollen, ist das der einfachste Weg.
Das ist eine bewusste Weichenstellung: Die Steuerferien ohne Kapitaleinsatz gibt es für Menschen, die den Großteil des Jahres im Land verbringen. Wer seine Ansässigkeit dagegen über den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen begründet und weniger Zeit vor Ort ist, braucht einen der beiden anderen Wege.
Weg 2: Eine Immobilie über 12,5 Millionen UI
Die zweite Möglichkeit ist eine Investition in Immobilien in Uruguay im Wert von mehr als 12.500.000 Unidades Indexadas (UI). Die UI ist eine inflationsindexierte Rechnungseinheit. Zum Schlusskurs der Zentralbank vom 23. Oktober 2026 von 6,6745 Pesos je UI und 40,078 Pesos je US-Dollar entspricht das rund 83,4 Millionen Pesos oder knapp 2,1 Millionen US-Dollar (etwa 1,86 Millionen Euro).
Die Einzelheiten regelt Art. 5-SEXIES des Decreto 148/007, eingefügt durch das Decreto 188/026 und in diesem Punkt neu gefasst durch das Decreto 225/026:
Weg 3: Jährliche Fondsanlage ab 625.000 UI
Der dritte Weg ist die Kapitalisierung von Investmentfonds, die produktive Projekte, Forschung oder angewandte Innovation finanzieren, mit mindestens 625.000 UI im Jahr. Das sind rund 4,2 Millionen Pesos oder etwa 104.000 US-Dollar jährlich. Welche Fonds infrage kommen, legt das Wirtschaftsministerium fest. Anders als die Immobilie ist diese Bedingung jedes Jahr neu zu erfüllen.
Wer eine Bedingung zeitweise verfehlt
Art. 5-SEXIES enthält eine Regel, die für viele wichtig ist: Wer die Bedingungen in einem Jahr nicht erfüllt, verliert die Option nicht endgültig. Er kann sie in den Jahren wieder nutzen, in denen die Bedingungen erneut vorliegen. Die Frist läuft dabei aber weiter: Gezählt werden immer die zehn Steuerjahre nach dem Jahr der Option, verlorene Jahre hängen sich nicht hinten an.
Nach den elf Jahren: halber Satz oder feste Summe
Art. 24-BIS regelt auch, was nach dem Ende der Steuerferien kommt. Es gibt zwei Anschlussoptionen.
Option i: halber Steuersatz für fünf Jahre. Du zahlst auf deine Auslandskapitalerträge die IRPF zum halben Satz, also 6 statt 12 Prozent, für fünf weitere Steuerjahre. Die Wahl ist einmalig. Voraussetzung ist entweder die jährliche Fondsanlage ab 625.000 UI oder eine Immobilieninvestition von mehr als 6.250.000 UI (rund 1,04 Millionen US-Dollar). Auch hier zählen nach Art. 5-SEPTIES nur Käufe ab dem 1. September 2025, und Stadtimmobilien im Landesinneren zählen doppelt. Wer seine Ansässigkeit bereits über eine Immobilie begründet hat, darf dafür nur den Teil anrechnen, der über die dort geltende Schwelle hinausgeht. Banken in Uruguay behalten bei dieser Option nach Art. 44 sexies des Decreto 148/007 monatlich 6 Prozent ein.
Option ii: feste Jahressumme. Statt jeden Ertrag abzurechnen, zahlst du für alle Auslandskapitalerträge eine feste Steuer von 1.875.000 UI pro Jahr, nach dem Kurs vom 23. Oktober rund 12,5 Millionen Pesos oder etwa 312.000 US-Dollar. In Jahren, in denen du mehr als 183 Tage im Land bist, sinkt der Betrag auf 1.250.000 UI (rund 208.000 US-Dollar). Denselben ermäßigten Betrag zahlt, wer direkt mehr als 45 Millionen UI, also rund 7,5 Millionen US-Dollar, in ein Unternehmen investiert, um dessen Produktionskapazität zu erhöhen. Ehepartner können sich anschließen und zahlen dann 15 Prozent des jeweiligen Betrags. Diese Option wird jedes Jahr neu gewählt und kann bis zu zwanzig Steuerjahre nach der ersten Wahl genutzt werden.
Für wen sich die feste Summe lohnt, zeigt eine einfache Rechnung: Bei 12 Prozent Steuer entsprechen 1.875.000 UI jährlichen Auslandserträgen von rund 2,6 Millionen US-Dollar, der ermäßigte Betrag solchen von gut 1,7 Millionen. Die Option ii ist damit ein Angebot an sehr große Vermögen. Für ein normales Depot ist der halbe Steuersatz oder schlicht die reguläre Besteuerung günstiger.
Was für Zuzügler vor 2026 gilt
Wer schon vor 2026 nach Uruguay gezogen ist, fällt nicht unter Art. 24-BIS, sondern unter das alte Regime des Art. 24. Danach konnten Zuzügler ab 2020 die IRNR für das Zuzugsjahr und zehn weitere Jahre wählen oder die IRPF zu einem Satz von 7 Prozent. Das Gesetz hatte für diese Wahl eine Frist bis zum 31. Dezember 2025 gesetzt.
Die DGI hat diese Frist verlängert. Nach Nr. 7 der Resolution 2158/026 vom 16. September 2026 kann die Option nach Art. 24 noch bis zum 31. Dezember 2026 ausgeübt werden. Wer vor 2026 ansässig geworden ist und die Wahl bisher nicht getroffen hat, hat also noch gut zwei Monate.
Für alle, die das alte Regime schon nutzen, regelt Art. 24-BIS den Übergang:
So läuft das Verfahren
Die Abläufe hat die DGI in der Resolution 2158 festgelegt und mit der Resolution 2294 vom 8. Oktober nachgeschärft:
Was das für deine Planung bedeutet
Das neue Regime ist strenger als das alte, aber klarer. Wer wirklich in Uruguay leben will, bekommt die Steuerferien weiterhin ohne Investition, muss dafür aber jedes Jahr mehr als die Hälfte der Zeit im Land verbringen und das nachweisen. Wer weniger Zeit dort ist, zahlt für die Steuerferien mit einer Immobilie ab gut 2 Millionen US-Dollar, mit der Hälfte davon im Landesinneren, oder mit einer jährlichen Fondsanlage von rund 104.000 US-Dollar.
Wenn du 2027 umziehen willst: Plan deine Tage. Die 183-Tage-Grenze gilt pro Kalenderjahr, und im Zuzugsjahr ist sie je nach Ankunftsdatum kaum zu schaffen. Ob du die Steuerferien schon im ersten Jahr brauchst, hängt davon ab, wie hoch deine Auslandserträge in diesem Jahr sind. Welche Voraussetzungen für den Aufenthalt selbst gelten, steht im Leitfaden zum Auswandern nach Uruguay.
Wenn du vor 2026 gekommen bist und noch nicht gewählt hast: Die verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2026 ist deine letzte Gelegenheit für das alte Regime. Lass dir von einem Contador in Uruguay durchrechnen, welche der alten Varianten für dich passt.
Wenn du die Steuerferien mit anderen Ländern vergleichst: Unser Überblick zu den Steuerferien in Uruguay, Chile und Ecuador zeigt die Alternativen in der Region, die Grunddaten zum Land stehen auf der Länderseite Uruguay.
Eines regeln die neuen Dekrete nicht: was dein Heimatland beim Wegzug verlangt. Deutschland, Österreich und die Schweiz behandeln den Wechsel der Ansässigkeit nach ihren eigenen Regeln, und das gilt unabhängig davon, welche Option du in Uruguay wählst. Was beim Wegzug aus Deutschland steuerlich auf dem Spiel stehen kann, erklärt unser Beitrag zur Wegzugsbesteuerung 2026.

