Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Uruguay neue Regeln für die Besteuerung von Kapitalerträgen aus ausländischen Quellen. Das Gesetz dazu ist seit Monaten bekannt. Wie die Steuer tatsächlich eingezogen wird, hat die Steuerbehörde DGI aber erst im Lauf des Jahres festgelegt, zuletzt mit einer Resolution vom 8. Oktober. Für viele Zuzügler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wird das jetzt konkret: Am 26. Oktober 2026 ist die erste Vorauszahlung für das erste Halbjahr fällig, und wer sein Depot bei einer Bank in Montevideo führt, hat seit dem Sommer einen monatlichen Steuerabzug auf dem Konto.
Die Grundlagen stehen in der Ley 20.446, dem Haushaltsgesetz vom 16. Dezember 2025, und im Decreto 95/026 vom 6. Mai 2026, das die Regeln in die Durchführungsverordnung zur Einkommensteuer, das Decreto 148/007, eingefügt hat. Die Fristen und Verfahren hat die DGI in drei Resolutionen festgelegt: 1517/026 vom 29. Juni, 1783/026 vom 5. August und 2294/026 vom 8. Oktober. Was das Gesetz selbst geändert hat und für wen Uruguay sich danach noch rechnet, haben wir bereits im Beitrag zur Steuerreform 2026 erklärt. Jetzt zählt die Praxis: wer abzieht, wer selbst zahlt, wann und wie viel.
Was überhaupt besteuert wird
Die Einkommensteuer für natürliche Personen heißt in Uruguay IRPF. Nach Art. 6 Nr. 2 des Titels 7 in der Fassung der Ley 20.446 erfasst sie bei Steuerpflichtigen in Uruguay zwei Gruppen von Auslandseinkünften:
Der Steuersatz für diese Einkünfte liegt nach Art. 37 Titel 7 bei 12 Prozent. Für Personen, die nach der alten Zuzugsregel des Art. 24 lit. b die ermäßigte Variante gewählt haben, gilt ein Satz von 7 Prozent.
Wichtig ist der Ausgangspunkt: Die Steuer trifft nur, wer in Uruguay steuerlich ansässig ist und keine der Zuzugsoptionen nutzt, mit denen sich Auslandserträge für eine Reihe von Jahren aus der IRPF herausnehmen lassen. Diese Optionen, im Alltag oft Tax Holiday genannt, gibt es weiterhin, sie hängen aber seit 2026 an neuen Bedingungen. Wer sie nutzt, ist von den Abzügen nicht betroffen, muss das allerdings selbst gegenüber seiner Bank nachweisen.
Weg 1: Die Bank in Uruguay zieht die Steuer ab
Wer sein Wertpapierdepot über eine Bank, einen Broker oder einen Vermögensverwalter in Uruguay hält, bekommt die Steuer in der Regel direkt abgezogen. Das Decreto 148/007 bestimmt in Art. 44 quinquies als Abzugsverpflichtete die in Uruguay ansässigen Stellen, die für den Kunden Geschäfte mit ausländischen Wertpapieren vermitteln und diese verwahren. Das gilt nach einer Ergänzung durch das Decreto 237/026 vom 1. Oktober 2026 auch dann, wenn die eigentliche Verwahrung bei einer Bank im Ausland liegt, die uruguayische Stelle aber im Namen des Kunden handelt und den Vertrag mit dem ausländischen Verwahrer hält.
Wie der Abzug berechnet wird, regelt Art. 44 sexies:
Für 2026 gab es eine Übergangsregel. Nach Art. 44 nonies begann die Abführung an die DGI erst mit dem Juli, und die Banken haben nach den Nummern 23 bis 25 der Resolution 1517 bis Oktober 2026 Zeit, die bis September ermittelten Abzüge abzuführen. Wer also seit Juli auf seinen Abrechnungen eine neue Position sieht, erlebt genau diese Nachholung.
Eine Besonderheit betrifft den Veräußerungsgewinn. Bei Wertpapieren, die schon vor 2026 im Depot lagen, muss niemand die alten Anschaffungskosten aus Jahrzehnten heraussuchen. Nach Nr. 11 der Resolution 1517 gilt unter den Voraussetzungen des Art. 29 ter für solche Altbestände der Kurswert zum 31. Dezember 2025 als Ausgangswert. Als Quelle für diese Kurse erkennt die DGI nach Nr. 12 die Kursdaten der Plattform Bloomberg an. Verluste aus Veräußerungen dürfen nach Nr. 14 mit anderen ausländischen Kapitalerträgen verrechnet werden.
Den Abzug endgültig machen
Der monatliche Abzug ist zunächst eine Vorauszahlung auf die Jahressteuer. Nach Art. 44 sexies und Nr. 18 der Resolution 1517 kannst du aber erklären, dass die Abzüge endgültig sein sollen. Dafür musst du deiner Bank das bis zum 31. Januar des Folgejahres mitteilen, die Bank meldet es im April an die DGI. Die Wahl gilt so lange weiter, bis du sie widerrufst. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, was deine Jahreserklärung sonst ergeben würde, und genau das solltest du vor Ende Januar mit deinem Steuerberater in Uruguay durchrechnen.
Weg 2: Du zahlst selbst vor
Viele Zuzügler behalten ihr Depot in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, zumindest in den ersten Jahren. Diese Banken sind keine Abzugsverpflichteten nach uruguayischem Recht, denn Art. 44 quinquies nennt nur Stellen mit Sitz in Uruguay. Für dich heißt das: Niemand zieht für dich ab, du musst selbst vorauszahlen.
Das regelt Art. 44 terdecies des Decreto 148/007. Wer Kapitalerträge oder Veräußerungsgewinne aus dem Ausland bezieht, auf die kein Abzug erfolgt ist, leistet halbjährliche Vorauszahlungen. Gerechnet wird wieder kumuliert: 12 Prozent auf die seit Jahresbeginn aufgelaufenen Erträge, abzüglich der Zahlung für das erste Halbjahr. Für Erträge aus unbeweglichem Kapital im Ausland, also Mieten, enthält Art. 44 duodecies eine eigene Regel: 12 Prozent auf die im Halbjahr angefallenen Einnahmen.
Auch diese Vorauszahlungen kannst du für endgültig erklären. Dann entfällt für genau diese Einkünfte die Pflicht zur Jahreserklärung.
Die Fristen
Hier hat sich in den letzten Wochen am meisten bewegt. Die Resolution 1517 hatte ursprünglich andere Termine vorgesehen. Mit der Resolution 2294 vom 8. Oktober 2026 hat die DGI die Nummern 21 und 22 neu gefasst. Danach gilt ab dem kommenden Jahr:
Den genauen Tag bestimmt jeweils der Fälligkeitskalender der DGI. Für das Einführungsjahr gilt eine Übergangsregel: Die Vorauszahlungen für das erste Halbjahr 2026 sind nach Nr. 26 der Resolution 1517 im Oktober 2026 fällig. Für ausländische Kapitalerträge aus Wertpapieren hat die Resolution 1783 den Termin ausdrücklich auf den 26. Oktober 2026 gelegt. Die Zahlung für das zweite Halbjahr 2026 folgt dann nach der neuen Regel im Februar 2027.
Wenn du diese Zahlung noch nicht geleistet hast: Sprich heute mit deinem Steuerberater oder Contador. Der Termin steht in der Resolution, und die Berechnung ist kumuliert, also nicht schwer, wenn die Erträge des ersten Halbjahrs vorliegen.
Weg 3: Die feste Jahrespauschale
Für Anleger mit großen Depots gibt es seit Mai eine dritte Möglichkeit. Art. 44 quaterdecies des Decreto 148/007 führt ein vereinfachtes Regime ein: Statt jede Dividende und jeden Kursgewinn abzurechnen, zahlst du für alle ausländischen Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne einen festen Betrag von 1.875.000 Unidades Indexadas (UI) pro Jahr. Die Wahl ist einmalig und gilt für bis zu 20 aufeinanderfolgende Jahre. Ausgeübt wird sie nach Nr. 20 der Resolution 1517 mit der Steuererklärung für das erste Jahr der Option, danach ist für jedes Jahr der Laufzeit eine Erklärung abzugeben.
Was das in Geld bedeutet, hängt vom Wert der UI ab, einer inflationsindexierten Rechnungseinheit, die das Statistikamt INE täglich veröffentlicht. Laut der INE-Tabelle für Oktober 2026 steht die UI am 31. Oktober 2026 bei 6,6838 Pesos. Die Pauschale liegt damit bei rund 12,5 Millionen Pesos. Zum Schlusskurs der Zentralbank vom 23. Oktober von 40,078 Pesos je US-Dollar und 44,8633 Pesos je Euro sind das etwa 313.000 US-Dollar oder 279.000 Euro im Jahr.
Eine einfache Rechnung zeigt, für wen das interessant ist. Bei 12 Prozent Steuer entspricht diese Summe jährlichen steuerpflichtigen Auslandserträgen von gut 104 Millionen Pesos, also rund 2,6 Millionen US-Dollar. Erst wer regelmäßig mehr ausländische Erträge und Gewinne erzielt, fährt mit der Pauschale günstiger. Für die meisten Zuzügler mit einem normalen Altersvorsorgedepot ist sie keine Option, für Unternehmer nach einem Firmenverkauf kann sie es sein.
Wer die Pauschale wählt und sie im Januar vollständig bezahlt, leistet nach Nr. 20 der Resolution 1517 in der Fassung der Resolution 2294 in diesem Jahr keine halbjährlichen Vorauszahlungen. Weist er die Zahlung seiner Bank nach, nimmt diese keine Abzüge vor, nachdem sie die Gültigkeit der Option auf der Website der DGI geprüft hat. Maßgeblich ist dann der UI-Wert vom 31. Dezember des Vorjahres.
Für 2026 galt eine Sonderregel nach Nr. 7 der Resolution 2294: Wer die Pauschale bis zum 19. Oktober 2026 vollständig bezahlte, berechnet mit dem UI-Wert vom 31. Oktober, musste keine Vorauszahlungen für 2026 leisten, und die Bank musste die bis September ermittelten Abzüge nicht an die DGI abführen und für Oktober bis Dezember keine neuen vornehmen. Diese Frist ist abgelaufen. Für 2027 öffnet sich das Fenster im Januar.
Wer nicht betroffen ist und was er tun muss
Zwei Gruppen fallen nicht unter den Abzug: Personen, die in Uruguay nicht steuerlich ansässig sind, und Zuzügler, die eine der Steuerferien-Optionen nutzen (in Uruguay heißt das Regime der Impatriados). Beide müssen nach Art. 44 sexies ihrer Bank eine eidesstattliche Erklärung vorlegen, die für die DGI bestimmt ist und den Status belegt. Die Bank bewahrt sie bis zur Verjährung auf. Bei Impatriados muss die Bank nach Nr. 19 der Resolution 1517 außerdem vor jeder Gutschrift auf der Website der DGI prüfen, ob die Option gültig ist.
Wer diese Erklärung nicht abgibt, bekommt den Abzug, auch wenn er ihn eigentlich nicht schuldet, und muss sich das Geld dann über die Steuererklärung zurückholen. Gerade wer im Lauf von 2026 nach Uruguay gezogen ist, sollte deshalb prüfen, ob seine Bank den richtigen Status hinterlegt hat. Wie die steuerliche Ansässigkeit in Uruguay überhaupt entsteht und welche Voraussetzungen für den Aufenthalt gelten, steht im Leitfaden zum Auswandern nach Uruguay.
Ausschüttungen aus Altgewinnen und eigene Gesellschaften
Wer über eine eigene Gesellschaft im Ausland investiert, etwa eine Holding, stößt auf eine weitere Regel. Nach Art. 20 quater des Decreto 148/007 und Nr. 4 der Resolution 1517 werden Dividenden einer ausländischen Gesellschaft in einer festen Reihenfolge zugeordnet: zuerst den Einkünften, die dem Gesellschafter bis zum 31. Dezember 2025 nach den damaligen Regeln bereits zugerechnet wurden, dann bestimmten uruguayischen Einkünften der Gesellschaft bis zu diesem Datum, dann den übrigen Altgewinnen bis Ende 2025 und erst danach den Gewinnen ab 2026. Für bestimmte ausländische Gesellschaften gilt außerdem ein Zurechnungsregime, bei dem deren Einkünfte direkt beim Gesellschafter besteuert werden. Wer eine solche Struktur hat, braucht für 2026 eine eigene Durchrechnung, eine pauschale Antwort gibt es hier nicht.
Was das für deinen Alltag bedeutet
Unterm Strich verlangt das neue System von dir vor allem eines: Ordnung im Depot und klare Zuständigkeiten. Drei Fälle lassen sich unterscheiden.
Du lebst in Uruguay und hast dein Depot bei einer Bank im Land: Die Bank zieht monatlich 8 Prozent ab und rechnet im Ausland gezahlte Quellensteuer an, wenn die Belege stimmen. Deine Aufgabe ist, bis Ende Januar zu entscheiden, ob die Abzüge endgültig sein sollen, und die Belege für ausländische Quellensteuer vollständig zu liefern.
Du lebst in Uruguay und hast dein Depot weiter in Deutschland, Österreich oder der Schweiz: Dann zahlst du selbst vor, für 2026 erstmals im Oktober, ab 2027 im August und im Februar. Hol dir die Ertragsaufstellungen deiner Bank für jedes Halbjahr, und plane die Zahlungen in deinen Kalender ein.
Du bist neu im Land und nutzt die Steuerferien: Dann musst du die Option bei der DGI ausgeübt haben und jeder Bank in Uruguay die Erklärung vorlegen, sonst wird trotzdem abgezogen. Welche Steuerferien es seit 2026 gibt und unter welchen Bedingungen, zeigt unser Überblick zu den Steuerferien in Uruguay, Chile und Ecuador. Eine ehrliche Einordnung, was das Land jenseits der Steuer kostet und bietet, steht im Realitätscheck Uruguay, die Grunddaten auf unserer Länderseite Uruguay.
Eines gilt in allen drei Fällen: Die DGI hat ihre Resolutionen in diesem Jahr mehrfach nachgebessert, zuletzt am 8. Oktober. Wer seine Planung auf einen Stand vom Frühsommer gebaut hat, sollte sie mit den aktuellen Fassungen abgleichen. IMPO, das Amtsblatt Uruguays, führt die Texte jeweils in der geltenden Fassung mit allen Änderungen.

