M Inversionista
Für Investoren mit Immobilie in Kolumbien
USD 5.000

🇨🇴 Investorenvisum Kolumbien 2026
Eine sauber registrierte Investition in Immobilie oder Unternehmen macht dich zum Migranten mit Residenz-Perspektive, in einer der dynamischsten Volkswirtschaften Lateinamerikas.
Alle Preise in US-Dollar für den Hauptantragsteller; begleitende Familienangehörige kommen im selben Fall dazu.
Für Investoren mit Immobilie in Kolumbien
USD 5.000
Für Unternehmer, die in Kolumbien eine Gesellschaft gründen
USD 5.600inkl. Firmengründung USD 600
Nicht enthalten: staatliche Gebühren, Übersetzungen und Apostillen (staatliche Gebühren ca. USD 350). Familienmitglieder ergänzt du an der Kasse.
Das Investorenvisum (M-Visum als Inversionista) passt zu Unternehmern und Investoren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die in Kolumbien wirklich Fuß fassen wollen: mit einer Immobilie in Medellín, Bogotá oder der Kaffeezone, oder mit einer Beteiligung an einem kolumbianischen Unternehmen in einer Volkswirtschaft mit wachsendem Tech- und Unternehmer-Hub. Die Schwellen sind als Vielfache des kolumbianischen Mindestlohns definiert: die Immobilie ab dem 350-Fachen (derzeit umgerechnet rund 190.000 US-Dollar), die registrierte Direktinvestition ab dem 650-Fachen (rund 360.000 US-Dollar). Für die eigene Firma oder eine Beteiligung ab dem 100-Fachen (rund 55.000 US-Dollar) gibt es ein eigenes M-Visum als Gesellschafter (Socio o Propietario). Wichtig für die Einordnung: Das Visum gehört zur Kategorie Migrante (M) und zählt zur Residenz, mit dem Resident-Visum (R) nach fünf Jahren als nächster Stufe.
Und für wen nicht:
Kern des Antrags ist die nachgewiesene, korrekt registrierte Investition. Kolumbien akzeptiert für das Investorenvisum zwei Wege, beide als Mindestlohn-Vielfache definiert: eine Immobilie ab dem 350-Fachen des Mindestlohns (derzeit umgerechnet rund 190.000 US-Dollar) oder eine ausländische Direktinvestition ab dem 650-Fachen (rund 360.000 US-Dollar). Wer mit einer eigenen Firma oder einer Beteiligung ab dem 100-Fachen (rund 55.000 US-Dollar) kommt, beantragt das M-Visum als Gesellschafter (Socio o Propietario). Da sich der Mindestlohn jährlich ändert, prüfen wir die aktuellen Gegenwerte unmittelbar vor deiner Antragstellung. Entscheidend und oft übersehen: Die Kapitaleinfuhr muss als Devisentransaktion bei der Banco de la República registriert sein; diese Registrierung ist der Nachweis, den das Visum verlangt, und zugleich die Voraussetzung dafür, dass du einen späteren Verkaufserlös legal wieder ausführen kannst. Dazu kommen die Formalien: gültiger Pass, Führungszeugnis, Krankenversicherung, alles apostilliert und beglaubigt übersetzt. Der Antrag läuft überwiegend digital über das Portal des Außenministeriums.
Wir klären, ob Immobilie oder Unternehmensbeteiligung zu deinem Fall passt, und prüfen die aktuellen Schwellenwerte gegen den geltenden Mindestlohn.
Kaufpreiszahlung, Beurkundung zum realen Preis und Devisenmeldung an die Banco de la República laufen koordiniert, damit der Nachweis das Visum trägt.
Führungszeugnis, Krankenversicherung und Investitionsnachweise werden apostilliert, übersetzt und von unseren Partnerkanzleien vor Ort digital eingereicht.
Nach der Bewilligung folgen Registrierung bei Migración Colombia und die Cédula de Extranjería, fristgerecht, denn Verspätung kostet Bußgeld.
Wir tracken Verlängerungen und Abwesenheitsgrenzen, damit dein M-Status fünf Jahre ununterbrochen läuft und die Umwandlung zum Resident-Visum offensteht.
Das Visumverfahren selbst läuft überwiegend digital und gilt im Regionalvergleich als zügig; die eigentliche Taktgeberin ist die Investition: Kaufabwicklung, Beurkundung und Devisenregistrierung brauchen ihre eigene Zeit und müssen sauber sitzen, bevor der Antrag gestellt wird. Ein garantiertes Datum gibt es nicht; der häufigste Verzögerungsgrund sind unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, weshalb wir alles vor der Einreichung prüfen.
Hier verdient Kolumbien eine ehrliche Ansage: Der Investor-Weg ist nichts für Abwesende. M-Visa vertragen keine durchgehende Abwesenheit über sechs Monate, und beim Investor verlangt die Praxis faktisch rund 180 Tage Anwesenheit pro Jahr. Genau diese Präsenz führt ab 183 Tagen in die kolumbianische Steueransässigkeit, das gehört von Anfang an in deine Planung. Wer nur eine Immobilie als Kapitalanlage will, braucht dafür kein Visum; wer das Visum will, muss im Land leben.
Ehepartner und weitere Angehörige laufen als Begünstigte in deinem Fall mit, jeweils als eigene Position mit eigenem Unterlagenpaket: eigene Urkunden, Apostillen und Übersetzungen pro Person. Die Investition selbst muss nur der Hauptantragsteller nachweisen; den Abstimmungsaufwand für die Familie übernehmen wir und halten die Laufzeiten synchron.
Nach fünf Jahren ununterbrochen im M-Status öffnet sich das Resident-Visum (R), die Niederlassungserlaubnis; die Frist tracken wir für dich. Rund um die Investition selbst lohnt der Blick in unseren Leitfaden zum Immobilienkauf in Kolumbien, von der Due Diligence bis zur Devisenmeldung; den Gesamtblick aufs Land liefert die Kolumbien-Länderseite.
Residenz ist nicht gleich Steuerwohnsitz, aber beim Investor-Weg fallen beide fast zwangsläufig zusammen: Die geforderte Präsenz führt ab 183 Tagen in die Steueransässigkeit mit Welteinkommensbesteuerung bis 39 Prozent, und ab rund 1 Million US-Dollar Nettovermögen (72.000 UVT) greift zusätzlich die Vermögensteuer. Mit Deutschland und Österreich besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen, nur mit der Schweiz. Die Einordnung steht im Leitfaden Aufenthaltsgenehmigung Kolumbien; rechne deinen Fall vor der Investition durch.
Deinen Antrag reichen zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Ort ein, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Wir koordinieren deinen Fall, prüfen deine Unterlagen und bleiben dein Ansprechpartner: durchgehend auf Deutsch.
Das gilt für Anfragen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz genauso wie für Deutschsprachige, die schon unterwegs sind: ein Ansprechpartner, keine Sprachbarriere, keine losen Fäden in vier Zeitzonen.
Die Schwellen sind als Vielfache des kolumbianischen Mindestlohns definiert: Immobilie ab dem 350-Fachen (derzeit umgerechnet rund 190.000 US-Dollar), ausländische Direktinvestition ab dem 650-Fachen (rund 360.000 US-Dollar). Die eigene Firma ab dem 100-Fachen (rund 55.000 US-Dollar) läuft über das M-Visum als Gesellschafter. Weil der Mindestlohn sich jährlich ändert, prüfen wir die aktuellen Gegenwerte vor deiner Antragstellung.
Sie ist der behördliche Nachweis deiner Kapitaleinfuhr, den das Visum verlangt, und zugleich die Voraussetzung, einen späteren Verkaufserlös legal wieder auszuführen. Eine improvisierte Direktüberweisung an den Verkäufer kann dir beides verbauen.
Ja, ein doppeltes: Die Unterverbriefung ist strafbewehrt, und für dein Visum zählt ausschließlich der beurkundete Preis. Wer den Investitionsnachweis braucht, muss sie kategorisch ablehnen.
Beim Investor faktisch rund 180 Tage pro Jahr, und generell verträgt ein M-Visum keine durchgehende Abwesenheit über sechs Monate. Kolumbien ist ein Plan A, kein Fernhalte-Status.
Ja. Es ist ein Migranten-Visum (M): Nach fünf Jahren ununterbrochenem M-Status kannst du das Resident-Visum (R) beantragen, danach steht der Weg zur Einbürgerung offen.
Ja, Angehörige laufen als Begünstigte in deinem Fall mit, jede Person als eigene Position mit eigenem Unterlagenpaket. Die Investition weist nur der Hauptantragsteller nach.
Nicht durch die Investition, aber durch die Präsenz: Ab 183 Tagen in einem beliebigen 365-Tage-Zeitraum wirst du steueransässig, mit Welteinkommensbesteuerung und, bei großen Vermögen, Vermögensteuer. Das gehört vor die Investitionsentscheidung, nicht dahinter.
Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Ort begleiten Kauf, Devisenmeldung und Visumantrag; wir koordinieren deinen Fall und bleiben dein deutschsprachiger Ansprechpartner.
Festpreis, drei Zahlwege, und nach dem Zahlungseingang prüft unser Team zuerst deine Voraussetzungen, bevor dein Fall an die lokalen Partner geht.
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