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Investorenvisum Brasilien über die eigene Gesellschaft

Deine eigene brasilianische Gesellschaft öffnet dir die Residenz im größten Markt Lateinamerikas: 213 Millionen Kunden, und die Uhr Richtung Pass läuft ab dem Daueraufenthalt.

Unverbindliches Angebot

Für wen dieses Verfahren passt

Der Firmenweg passt zu Unternehmerinnen und Unternehmern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die den brasilianischen Binnenmarkt wirklich erschließen wollen: mit einer eigenen Gesellschaft vor Ort, einem belastbaren Businessplan und der Bereitschaft, in Brasilien zu leben und zu unternehmen. Wichtig und ehrlich: Dieses Visum setzt eine brasilianische Gesellschaft voraus. Die gründen wir nicht selbst, sondern koordinieren sie mit unseren Partnerkanzleien vor Ort als Teil deines Falls, so wie es auf unserer Seite zur Firmengründung unter dem dritten Weg (lokale Gesellschaft im Zielland) beschrieben ist. Wer stattdessen über eine Immobilie investieren will, findet den Weg beim Investorenvisum über Immobilien.

Und für wen nicht:

  • Du willst steuerlich optimieren: Mit einem Investor-Visum bist du ab dem Einreisetag in Brasilien steueransässig, mit Welteinkommen bis 27,5 Prozent und ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Für 0 Prozent auf Auslandseinkommen sind Paraguay oder Panama die richtigen Adressen.
  • Du planst keine echte unternehmerische Aktivität: Brasilien verlangt einen belastbaren Businessplan und geschaffene Arbeitsplätze und überprüft das Unternehmen nach einigen Jahren. Eine Briefkastenfirma trägt diesen Weg nicht.
  • Du suchst einen Schubladen-Status ohne Präsenz: Wer dem Land länger als zwei Jahre am Stück fernbleibt, verliert den Daueraufenthalt. Brasilien will, dass du wirklich kommst.

Voraussetzungen

Kern des Weges ist eine qualifizierte Investition in eine brasilianische Gesellschaft. Als Orientierung aus unserer Länderrecherche: Der Firmenweg beginnt bei 500.000 Real Investment, verbunden mit einem belastbaren Businessplan und dem Nachweis geschaffener Arbeitsplätze; die Behörde überprüft das Unternehmen nach einigen Jahren. Die aktuell geltende Schwelle und die Resolutionspraxis prüfen wir vor jeder Beauftragung für deinen Fall, denn die Vergabepraxis wird zunehmend restriktiv gehandhabt und lebt von sauberen, vollständigen Unterlagen. Dazu kommen die Formalien: gültiger Pass, polizeiliches Führungszeugnis, alle ausländischen Dokumente apostilliert und beeidigt ins Portugiesische übersetzt. Die bewährte Reihenfolge: Apostille zuerst, Übersetzung danach, das Führungszeugnis als letztes Dokument besorgen, weil es schnell verfällt. Und die Eigenheit, die du von Anfang an kennen musst: Das Visum bringt dich ins Land, erst die Registrierung bei der Polícia Federal binnen 90 Tagen macht dich zum Residenten.

Was wir übernehmen

  • Prüfung deiner Situation und der aktuellen Investitionsschwelle, bevor irgendetwas beauftragt wird
  • Koordination der Gesellschaftsgründung mit unseren Partnerkanzleien vor Ort, abgestimmt auf den Residenzantrag
  • Vollständige Unterlagenliste mit Apostillen- und Übersetzungsfahrplan in der richtigen Reihenfolge
  • Aufbereitung und Vorprüfung aller Dokumente vor der Einreichung
  • Einreichung und Begleitung durch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Ort
  • Begleitung bei der 90-Tage-Registrierung (RNM) bei der Polícia Federal bis zur Ausländerkarte, als eigene Position deines Falls
  • CPF-Steuernummer und, falls für dein Setup anwendbar, die digitalen Arbeitspapiere (CTPS) als eigene Positionen
  • Fristen-Tracking für Statuserhalt und die Umwandlung in die unbefristete Genehmigung
  • Ein deutschsprachiger Ansprechpartner über das gesamte Verfahren

Ablauf Schritt für Schritt

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    Struktur vor Visum

    Wir klären deine Steuer- und Strukturfrage zuerst, denn mit dem Investor-Visum wirst du ab Einreisetag steueransässig; diese Reihenfolge entscheidet über die gesamte Rechnung.

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    Gesellschaft und Investment aufsetzen

    Unsere Partnerkanzleien vor Ort gründen die Gesellschaft, wir koordinieren Businessplan und Investitionsnachweis so, dass beides den Residenzantrag trägt.

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    Unterlagen vorbereiten

    Apostillen, beeidigte Übersetzungen ins Portugiesische, Führungszeugnis als Kurzläufer zuletzt: alles vorgeprüft, bevor eingereicht wird.

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    Antrag und Einreise

    Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Ort reichen ein und begleiten dein Verfahren; nach der Einreise folgt binnen 90 Tagen die Registrierung bei der Polícia Federal samt CPF.

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    Status halten und ausbauen

    Wir tracken die Fristen: Investition halten, Umwandlung in die unbefristete Genehmigung rechtzeitig beantragen, und ab dem Daueraufenthalt läuft die Uhr Richtung Pass.

Wie lange es dauert

Ein garantiertes Datum nennt dir für Brasilien niemand seriös: Die Dauer hängt von der Behörde, der gewählten Antragsroute und der Vollständigkeit deiner Unterlagen ab, und die Vergabepraxis wird zunehmend restriktiv gehandhabt. Zwei Dinge steuern wir aktiv: die Reihenfolge der Dokumente (Führungszeugnisse und Ledigkeitsbescheinigungen altern schneller, als Behörden arbeiten) und die Umwandlungsfrist, denn die zunächst befristete Genehmigung verlängert sich nicht von selbst; der Antrag auf die unbefristete gehört zwingend vor deren Ablauf gestellt.

Musst du vor Ort sein?

Die wichtigste Frist steht am Anfang: binnen 90 Tagen nach Einreise zur Polícia Federal, sonst hast du mit dem besten Visum nichts Belastbares in der Hand, kein Konto, keinen Mietvertrag, keine laufende Frist Richtung Pass. Danach gilt: Der Daueraufenthalt bleibt aktiv, solange du mindestens einmal alle zwei Jahre einreist; wer länger als zwei Jahre am Stück fernbleibt, verliert ihn. Und wer den Pass will, lebt ohnehin im Land, denn die Einbürgerung verlangt dokumentierte, durchgehende Ansässigkeit.

Deine Familie

Ehepartner und Kinder laufen in Brasilien nicht als Anhang deines Investorenantrags, sondern über die Familienzusammenführung als eigenes Verfahren, bei dem der Status des Ankers den Status der Angehörigen bestimmt. Den Weg samt der beiden Antragsrouten (Konsulat oder im Land) findest du bei unserem Familiennachzug Brasilien. Für Familien mit Kinderwunsch ist Brasilien ohnehin ein Sonderfall: Ein im Land geborenes Kind ist sofort Staatsbürger und verkürzt euren Weg zum Pass auf ein einziges Jahr.

Was danach möglich ist

Mit dem Daueraufenthalt beginnt Brasiliens eigentlicher Trumpf: die Staatsbürgerschaft nach vier Jahren, mit brasilianischem Ehepartner oder in Brasilien geborenem Kind sogar nach einem Jahr, zu einem Pass, der rund 170 Länder visumfrei öffnet, inklusive Schengen und Mercosur-Freizügigkeit. Voraussetzung sind Portugiesischkenntnisse (CELPE-Bras) und lückenlos dokumentierte Ansässigkeit. Die Details stehen im Ratgeber zur brasilianischen Staatsbürgerschaft und auf der Brasilien-Länderseite.

Was nicht enthalten ist

  • Behördengebühren und staatliche Abgaben in Brasilien
  • Das Investment selbst sowie Gründungs-, Kapital- und laufende Kosten der Gesellschaft (Buchhaltung, Steuern der Firma)
  • Apostillen und Legalisationen im Heimatland
  • Beeidigte Übersetzungen ins Portugiesische
  • Notarkosten
  • Reise- und Aufenthaltskosten
  • Private Krankenversicherung
  • Steuerberatung im Zielland

Steuerlicher Hinweis

Residenz ist nicht gleich Steuerwohnsitz, aber Brasilien dreht die Regel für Investoren um: Mit einem Investor- oder Permanent-Visum bist du ab dem Einreisetag steueransässig, mit Welteinkommen bis 27,5 Prozent, seit 2024 verschärften Offshore-Regeln und ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (gekündigt 2005). Deshalb gehört die Struktur- und Wegzugsfrage vor den Visumantrag, nicht danach; die Einordnung steht im Brasilien-Komplett-Guide, dein Einzelfall gehört in eine steuerliche Beratung.

Auf Deutsch, von Anfang bis Ende

Deinen Antrag reichen zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Ort ein, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Wir koordinieren deinen Fall, prüfen deine Unterlagen und bleiben dein Ansprechpartner: durchgehend auf Deutsch.

Das gilt für Anfragen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz genauso wie für Deutschsprachige, die schon unterwegs sind: ein Ansprechpartner, keine Sprachbarriere, keine losen Fäden in vier Zeitzonen.

Häufige Fragen

Ich habe noch keine brasilianische Gesellschaft. Bin ich raus?+

Nein, aber das Visum setzt sie voraus. Wir gründen die Gesellschaft nicht selbst, sondern koordinieren die Gründung mit unseren Partnerkanzleien vor Ort als Teil deines Falls, abgestimmt auf den Residenzantrag. Wie das grundsätzlich läuft, steht auf unserer Seite zur Firmengründung.

Wie hoch muss die Investition sein?+

Als Orientierung aus unserer Länderrecherche beginnt der Firmenweg bei 500.000 Real, verbunden mit Businessplan und geschaffenen Arbeitsplätzen. Die im Moment deiner Beauftragung geltende Schwelle prüfen wir vorab für deinen Fall, statt alte Zahlen zu übernehmen.

Wann werde ich in Brasilien steuerpflichtig?+

Mit einem Investor- oder Permanent-Visum ab dem Einreisetag, auf dein Welteinkommen mit progressiven Sätzen bis 27,5 Prozent. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es seit der Kündigung 2005 nicht. Genau deshalb steht bei uns die Strukturfrage vor dem Antrag.

Was hat es mit der 90-Tage-Registrierung auf sich?+

Das Visum bringt dich ins Land, aber erst die Registrierung bei der Polícia Federal binnen 90 Tagen nach Einreise macht dich zum Residenten mit Ausländerkarte. Ohne sie kein Konto, kein Mietvertrag, keine laufende Frist Richtung Pass. Diese Registrierung ist eine eigene Position deines Falls.

Brauche ich zwingend Anwälte für das Verfahren?+

Eine generelle Anwaltspflicht wie in Panama kennt Brasilien nicht. Die Vergabepraxis wird aber zunehmend restriktiv gehandhabt, und beim Investorenweg entscheiden saubere, vollständige Unterlagen. Deshalb reichen bei uns zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Ort ein, und du behältst einen deutschsprachigen Ansprechpartner.

Was passiert nach der Bewilligung mit meiner Firma?+

Die Investition muss gehalten und das Unternehmen real betrieben werden; die Behörde überprüft es nach einigen Jahren. Die zunächst befristete Genehmigung wird bei fortbestehender Grundlage in die unbefristete umgewandelt, und diese Frist tracken wir für dich.

Wie schnell komme ich zum Pass?+

Regulär nach vier Jahren Daueraufenthalt, mit Portugiesisch-Nachweis und lückenlos dokumentierter Ansässigkeit. Mit brasilianischem Ehepartner oder einem in Brasilien geborenen Kind verkürzt sich die Frist auf ein Jahr.

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