Firma gründen beim Umzug nach Lateinamerika: drei Wege, drei Antworten
Wer aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Lateinamerika zieht und "Firma gründen" sagt, meint eine von drei sehr verschiedenen Fragen. Sie haben verschiedene Antworten, und nur eine davon spielt im Zielland selbst.
Unverbindliches AngebotWeg 1, und der einzige mit allem aus einer Hand
🇵🇦 Panama: Firma und Residenz zusammen
Panama ist der eine Ort in unserem Portfolio, an dem drei Dinge zusammenkommen: Es ist eines unserer zwölf Beratungsländer, die eigene panamaische Gesellschaft gilt beim Friendly Nations Visum als wirtschaftliche Bindung (ein Arbeitsvertrag oder Immobilienkauf ist dafür keine Pflicht), und wir setzen die Gesellschaft selbst auf. Das ergibt den einzigen Weg, den wir komplett Ende zu Ende verkaufen: Firma und Residenz aus einem Guss, nichts wird weitergereicht. Zwei Jahre provisorische Residenz, danach der Daueraufenthalt.
Zum Friendly Nations Visum Panama →Weg 2: Eine Gesellschaft anderswo, für ein Leben in Lateinamerika
Die Kombination, von der auf Auswanderer-Kanälen selten die Rede ist, obwohl sie das steuerliche Rückgrat vieler Setups bildet: Du wohnst in einem Territorialsteuer-Land wie Panama, Paraguay, Costa Rica oder Uruguay, und deine operative Gesellschaft sitzt außerhalb deines Wohnsitzlandes. So bleibt dein Einkommen foreign-source, und die territoriale Befreiung kann greifen; eine lokale Firma im Wohnsitzland würde genau das aushebeln. Für diese Auslandsgesellschaften arbeiten wir im Verbund mit einem eigenen Gründungskatalog von der US LLC über Dubai, Hongkong und Singapur bis Zypern.
Die US LLC ist dabei der Klassiker für Selbständige und Online-Unternehmer; ihre Tiefe samt Steuerlogik gehört unserer Schwester-Site nullsteuer.llc. Den übrigen Katalog mit den anderen Jurisdiktionen findest du bei AuslandsFirma Plus. Welche Jurisdiktion zu deinem Wohnsitzland passt, klären wir vor der Gründung, denn die Reihenfolge (erst Wohnsitz, dann Struktur, oder umgekehrt) entscheidet über Steuern und Meldepflichten.
Weg 3: Eine lokale Gesellschaft im Zielland
Manche Aufenthaltsverfahren setzen eine lokale Gesellschaft voraus; das brasilianische Investorenvisum über ein Unternehmen ist das bekannteste Beispiel. Hier sind wir ehrlich: Diese Gesellschaften gründen wir nicht selbst. Wo eine Residenzakte eine lokale Firma verlangt, koordinieren wir die Gründung mit unseren Partnerkanzleien vor Ort und halten sie mit dem Aufenthaltsverfahren im Takt, aber das Produkt "lokale Gesellschaft in elf Ländern" wirst du bei uns nicht im Regal finden. Die Ausnahme ist und bleibt Panama, siehe oben.
Auf Deutsch, von Anfang bis Ende
Deinen Antrag reichen zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Ort ein, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Wir koordinieren deinen Fall, prüfen deine Unterlagen und bleiben dein Ansprechpartner: durchgehend auf Deutsch.
Das gilt für Anfragen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz genauso wie für Deutschsprachige, die schon unterwegs sind: ein Ansprechpartner, keine Sprachbarriere, keine losen Fäden in vier Zeitzonen.
Welcher der drei Wege ist deiner?
Beschreib uns dein Setup: Wohnsitzland, Einkommensquelle, Zeitplan. Du bekommst eine konkrete, unverbindliche Einschätzung samt Angebot.
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