
Company
Wohnsitz und Firma müssen nicht im selben Land liegen.
Nur weil du in Lateinamerika lebst, muss deine operative Gesellschaft nicht dort gegründet werden. Entscheidend ist, wo dein Geschäft entsteht, wo deine Kunden sitzen und wie dein Wohnsitz besteuert wird.
Unverbindliches AngebotWeg 1, und der einzige mit allem aus einer Hand
🇵🇦 Panama: Firma und Residenz zusammen
Panama ist der eine Ort in unserem Portfolio, an dem drei Dinge zusammenkommen: Es ist eines unserer zwölf Beratungsländer, die eigene panamaische Gesellschaft gilt beim Friendly Nations Visum als wirtschaftliche Bindung (ein Arbeitsvertrag oder Immobilienkauf ist dafür keine Pflicht), und wir setzen die Gesellschaft selbst auf. Das ergibt den einzigen Weg, den wir komplett Ende zu Ende verkaufen: Firma und Residenz aus einem Guss, nichts wird weitergereicht. Zwei Jahre provisorische Residenz, danach der Daueraufenthalt.
Zum Friendly Nations Visum Panama →Wohnsitz und Firma sind zwei Entscheidungen.
Wer beides automatisch in dasselbe Land legt, verschenkt oft genau die Flexibilität, wegen der er international geworden ist. Eine US-LLC, eine Gesellschaft in den VAE oder eine andere Struktur außerhalb Lateinamerikas kann sinnvoller sein. Solche Gesellschaften werden über den Company-Bereich unseres Netzwerks umgesetzt. Innerhalb unseres Lateinamerika-Portfolios gründen wir Gesellschaften ausschließlich in Panama.
Wir prüfen die Struktur im Zusammenhang mit deinem Aufenthalts- und Steuerstatus, statt dir eine Gesellschaft zu verkaufen und die steuerlichen Folgen später zu entdecken.
Weg 3: Eine lokale Gesellschaft im Zielland
Manche Aufenthaltsverfahren setzen eine lokale Gesellschaft voraus; das brasilianische Investorenvisum über ein Unternehmen ist das bekannteste Beispiel. Hier sind wir ehrlich: Diese Gesellschaften gründen wir nicht selbst. Wo eine Residenzakte eine lokale Firma verlangt, koordinieren wir die Gründung mit unseren Partnerkanzleien vor Ort und halten sie mit dem Aufenthaltsverfahren im Takt, aber das Produkt "lokale Gesellschaft in elf Ländern" wirst du bei uns nicht im Regal finden. Die Ausnahme ist und bleibt Panama, siehe oben.
Auf Deutsch, von Anfang bis Ende
Deinen Antrag reichen zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Ort ein, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Wir koordinieren deinen Fall, prüfen deine Unterlagen und bleiben dein Ansprechpartner: durchgehend auf Deutsch.
Das gilt für Anfragen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz genauso wie für Deutschsprachige, die schon unterwegs sind: ein Ansprechpartner, keine Sprachbarriere, keine losen Fäden in vier Zeitzonen.
Die Firma folgt dem Geschäft, nicht dem Wohnsitz.
In der Potenzialanalyse klären wir zuerst Wohnsitz und Zielbild. Danach lässt sich die Company sauber einordnen.
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