El Salvador hat sich in kurzer Zeit zu einem Land gewandelt, in dem der zweite Pass für DACH-Auswanderer greifbar wird. Ich bin Realist, kein Verkäufer, und die ehrliche Einordnung lautet: El Salvador erlaubt die Einbürgerung nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt und akzeptiert die doppelte Staatsbürgerschaft, sodass du deinen deutschen, österreichischen oder schweizerischen Pass nicht aufgeben musst. Für bestimmte Nationalitäten geht es sogar deutlich schneller. Wichtig ist aber die richtige Erwartung: Für die meisten Auswanderer ist bereits die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung mit ihrer flexiblen 90-Tage-Regel die entscheidende Basis, die Staatsbürgerschaft ist ein optionaler späterer Schritt. Weil El Salvador aber sowohl eine überschaubare Frist als auch den Doppelpass bietet und dank der niedrigen Präsenzpflicht in der Praxis leicht erreichbar ist, ist die Einbürgerung hier attraktiver als in vielen Nachbarländern, gerade für alle, die im Sinne der Flaggentheorie einen zweiten Pass als Absicherung anstreben.
Der Weg: Einbürgerung nach fünf Jahren
Der Standardweg zur salvadorianischen Staatsbürgerschaft ist die Einbürgerung. Wer fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in El Salvador nachweisen kann, kann die Einbürgerung beantragen. Diese Frist ist im internationalen Vergleich moderat und im mittelamerikanischen Kontext sogar kürzer als etwa in Costa Rica, wo erst nach sieben Jahren eingebürgert wird. Dank der 90-Tage-Regel von 2026 musst du in dieser Zeit nicht durchgehend im Land leben, über fünf Jahre summiert sich die Mindestpräsenz auf nur rund 450 Tage. Die Voraussetzungen sind überschaubar: Volljährigkeit, grundlegende Spanischkenntnisse und ein einfacher Einbürgerungstest zu Geografie und Geschichte El Salvadors in der Landessprache, ein sauberes Führungszeugnis und der Nachweis finanzieller Solvenz. Zusätzlich musst du eine gewisse soziale oder wirtschaftliche Bindung ans Land glaubhaft machen. An Dokumenten brauchst du unter anderem eine apostillierte und übersetzte Geburtsurkunde, ein Führungszeugnis, einen Solvenznachweis und eine Kopie deines Reisepasses, alle ausländischen Urkunden apostilliert und ins Spanische übersetzt. Ein erfahrener lokaler Anwalt ist im Verfahren sehr hilfreich, weil er die Unterlagen vorbereitet, dich gegenüber den Behörden vertritt und den Prozess begleitet, zumal sich die Detailregelungen zuletzt mehrfach geändert haben.
Der Fast-Track für bestimmte Nationalitäten
Ein wichtiger Sonderfall: Wer die Staatsangehörigkeit Spaniens oder eines hispanoamerikanischen Landes besitzt, auch als Zweitpass, verkürzt die Wartezeit auf ein bis zwei Jahre. Für DACH-Bürger, die zufällig einen solchen zweiten Pass haben, etwa durch Abstammung oder eine frühere Einbürgerung, ist das ein bemerkenswerter Abkürzungsweg. Auch für Staatsangehörige der zentralamerikanischen Nachbarländer gelten Erleichterungen. Diese Bevorzugung des hispanoamerikanischen Kulturraums ist in Lateinamerika verbreitet und kann die Planung erheblich beeinflussen. Wer etwa über einen spanischen, argentinischen oder mexikanischen Pass verfügt, sollte diesen Vorteil in die Strategie einbeziehen, weil er den Weg zum salvadorianischen Pass von fünf Jahren auf ein bis zwei Jahre verkürzt. Für die meisten DACH-Bürger ohne einen solchen Zweitpass bleibt es dagegen bei der regulären Fünfjahresfrist, die dank der 90-Tage-Regel aber gut erfüllbar ist.
El Salvador hat ein Geburtsortprinzip
Ein wichtiger Punkt für Familien: El Salvador kennt das Geburtsortprinzip (jus soli). Ein in El Salvador geborenes Kind erhält die salvadorianische Staatsangehörigkeit, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern. Für DACH-Familien, die in El Salvador Nachwuchs bekommen, ist das ein relevanter Vorteil, der zugleich die familiäre Bindung ans Land und den Aufenthalt der Eltern erleichtern kann. Das jus soli ist Ausdruck des in Lateinamerika verbreiteten Verständnisses, dass die Geburt auf dem Staatsgebiet die Zugehörigkeit begründet, und es steht neben dem Abstammungsprinzip, nach dem auch Kinder salvadorianischer Eltern die Staatsangehörigkeit erwerben.
Doppelte Staatsbürgerschaft: El Salvador erlaubt sie
Eine gute Nachricht: El Salvador akzeptiert die doppelte Staatsbürgerschaft. Wer sich einbürgern lässt, muss die bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, und Salvadorianer, die eine andere Staatsangehörigkeit annehmen, verlieren ihre salvadorianische nicht. Eine salvadorianische Besonderheit solltest du aber kennen: Für den Antrag verlangt El Salvador eine Bescheinigung deines Herkunftslandes, dass dieses die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. Diese Bescheinigung stellt in der Regel die zuständige Botschaft oder das Konsulat deines Heimatlandes aus, und sie ist ein guter Anlass, die Frage der Mehrstaatigkeit ohnehin frühzeitig und verbindlich zu klären. Ob du deine bisherige Staatsangehörigkeit behalten darfst, entscheidet ohnehin nicht El Salvador, sondern dein Herkunftsland, und hier unterscheiden sich Deutschland, Österreich und die Schweiz erheblich. Diese Trennung ist wichtig: Selbst wenn El Salvador den Doppelpass grundsätzlich anbietet, hängt die tatsächliche Möglichkeit an den Regeln deines DACH-Landes, weshalb du die Frage der Mehrstaatigkeit immer aus dessen Perspektive und vor der Einbürgerung klären musst.
Deutschland: Seit dem 27. Juni 2024 gilt in Deutschland ein reformiertes Staatsangehörigkeitsrecht. Mehrstaatigkeit ist seither grundsätzlich erlaubt, das heißt, du kannst die salvadorianische Staatsbürgerschaft annehmen, ohne deine deutsche zu verlieren, und die früher nötige Beibehaltungsgenehmigung entfällt. Das ist eine erhebliche Erleichterung gegenüber der alten Rechtslage, in der die aktive Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit ohne Genehmigung zum Verlust des deutschen Passes führte. Ältere Merkblätter geben teils noch den alten Stand wieder, maßgeblich ist die neue Rechtslage. Für Deutsche, die die salvadorianische Staatsbürgerschaft anstreben, ist das eine der wichtigsten Änderungen der letzten Jahre, weil der Doppelpass heute ohne den früheren bürokratischen Umweg möglich ist. Beachte aber die salvadorianische Besonderheit: Du musst dem Antrag eine Bescheinigung beilegen, dass Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, was seit der Reform von 2024 unproblematisch nachweisbar ist.
Schweiz: Die Schweiz ist hier am unkompliziertesten und akzeptiert die doppelte Staatsbürgerschaft seit 1992 uneingeschränkt. Schweizer können die salvadorianische Staatsangehörigkeit annehmen und ihre schweizerische ohne Weiteres behalten.
Österreich: Österreich ist der strengste Fall. Grundsätzlich führt die aktive Annahme der salvadorianischen Staatsbürgerschaft zum automatischen Verlust der österreichischen, es sei denn, vor dem Erwerb wurde eine Beibehaltungsbewilligung erteilt. Diese muss zwingend vor der Einbürgerung beantragt und genehmigt werden, ein späterer Antrag ist wirkungslos. Der automatische Erwerb durch Geburt in El Salvador, also bei einem dort geborenen Kind, löst diesen Verlust dagegen nicht aus, weil er keine aktive Willenserklärung ist. Für österreichische Auswanderer heißt das in der Praxis oft: Wer seinen österreichischen Pass behalten will, sollte die Beibehaltungsbewilligung frühzeitig und mit fachlicher Begleitung beantragen oder es bei der Aufenthaltsgenehmigung belassen, die ohnehin die meisten praktischen Rechte und die volle steuerliche Steuerfreiheit ausländischer Einkünfte bringt.
Das Freedom-Visum: Staatsbürgerschaft über Krypto-Investition
Neben dem klassischen Weg über den Aufenthalt hat El Salvador einen ungewöhnlichen zweiten Weg geschaffen. Mit dem Freedom-Visum bietet das Land vermögenden Investoren gegen eine größere Investition, vorrangig in Bitcoin, einen beschleunigten Zugang zu Aufenthalt und perspektivisch zur Staatsbürgerschaft. Damit positioniert sich El Salvador gezielt als Magnet für internationale Krypto-Investoren, die einen zweiten Pass suchen. Dieser Weg ist wegen der hohen Investitionssumme nur für einen kleinen, sehr vermögenden Kreis relevant, gehört aber zur vollständigen Übersicht der Optionen dazu. Er unterstreicht die generelle Ausrichtung El Salvadors, das sich unter Bukele bewusst als offenes, investoren- und kryptofreundliches Land inszeniert und mit solchen Programmen internationales Kapital anziehen will. Für den typischen DACH-Auswanderer bleibt aber der reguläre Weg über den Aufenthalt und die Fünfjahresfrist die realistische Route.
Der Pass und seine Vorteile
Warum überhaupt der Aufwand? Als salvadorianischer Staatsbürger genießt du volle politische Rechte, unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und die Sicherheit, nicht mehr auf Aufenthaltsverlängerungen angewiesen zu sein. Gerade in einem Land, dessen Aufenthaltsregeln sich zuletzt mehrfach geändert haben, ist die Unwiderruflichkeit der Staatsbürgerschaft ein Wert an sich, weil sie dich von künftigen Regeländerungen unabhängig macht. Anders als die Aufenthaltsgenehmigung, die an Bedingungen geknüpft ist, ist die Staatsbürgerschaft unwiderruflich. Ein zweiter Pass ist zudem immer eine Absicherung im Sinne der Flaggentheorie, ein zusätzliches Standbein, falls sich die Verhältnisse im Herkunftsland ändern. Und weil El Salvador den Doppelpass erlaubt, addierst du diesen Pass zu deinem bestehenden, ohne etwas aufzugeben. Für DACH-Bürger, deren Heimatpass ohnehin sehr stark ist, liegt der Wert weniger in der reinen Reisefreiheit als in der Diversifizierung, der vollen politischen Teilhabe und der dauerhaften, bedingungslosen Verwurzelung im Wohnsitzland. Gerade die Anwesenheits- und Verlängerungsauflagen der Aufenthaltsgenehmigung entfallen mit der Staatsbürgerschaft vollständig, was für global mobile Auswanderer und Familien wertvoll ist.
Der wichtigste Irrtum: Staatsbürgerschaft ist kein Steuerthema
Und jetzt der Punkt, an dem die meisten Ratgeber schweigen. Die salvadorianische Staatsbürgerschaft macht dich nicht anders steuerpflichtig als die Aufenthaltsgenehmigung. Über deine Steuerpflicht entscheidet nicht der Pass, sondern wo du deinen steuerlichen Lebensmittelpunkt hast, und der große Vorteil El Salvadors, die Steuerfreiheit ausländischer Einkünfte seit dem Dekret 969 von 2024, greift bereits ab der Ansässigkeit, nicht erst mit der Staatsbürgerschaft. Wer glaubt, erst mit dem Pass steuerliche Vorteile zu bekommen, verwechselt zwei getrennte Dinge. El Salvador besteuert nach Ansässigkeit und Einkommensquelle, nicht nach Staatsangehörigkeit, anders als etwa die USA. Das ist bei El Salvador besonders deutlich, weil der steuerliche Vorteil, die vollständige Steuerfreiheit ausländischer Einkünfte, bereits mit der Ansässigkeit greift und die Staatsbürgerschaft daran nichts hinzufügt. Die Einbürgerung ist damit ein Thema der Zugehörigkeit, der politischen Rechte und der langfristigen Sicherheit, nicht der Steueroptimierung.
Genauso getrennt zu betrachten ist der Wegzug aus dem Heimatland. Wer aus Deutschland wegzieht und mindestens ein Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält, muss die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG einplanen, unabhängig davon, ob und wann er später einen salvadorianischen Pass annimmt. Staatsbürgerschaft, steuerliche Ansässigkeit und Wegzugsbesteuerung sind drei getrennte Baustellen, die jeweils eigene Planung verlangen. Wer sie sauber trennt, vermeidet die typischen Fehler und kann die Staatsbürgerschaft in Ruhe als das behandeln, was sie ist: ein wertvoller, aber optionaler Baustein am Ende eines bewusst gewählten Weges nach El Salvador.
Wenn du wissen willst, ob und wann sich der Weg zur salvadorianischen Staatsbürgerschaft für dich lohnt und wie du den Doppelpass für deine DACH-Staatsangehörigkeit sauber absicherst, lohnt sich ein Gespräch, bevor du den ersten Antrag stellst.
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