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Steuern8 min Lesezeit3. April 2026

Erben und Vererben in Lateinamerika: Pflichtteil, Nachlass und die Fallstricke

In den meisten Ländern Lateinamerikas zwingt ein strenges Pflichtteilsrecht, einen Großteil des Erbes an Kinder zu geben. Was das für DACH-Auswanderer bedeutet, ehrlich erklärt.

Harley Bieder
Von Harley Bieder, Lateinamerika-Experte, VidaLibrePlan

Erben und Vererben in Lateinamerika: welche Länder keine Erbschaftsteuer erheben, wo der Pflichtteil dein Testament überschreibt, und warum die deutsche Erbschaftsteuer dich noch Jahre nach dem Wegzug einholt. Der ehrliche Guide 2026.

Wer auswandert, denkt an vieles, aber selten ans Erben. Dabei ist die Nachlassplanung eines der wichtigsten und am meisten unterschätzten Themen des Auswanderns, und sie hat drei Schichten, die viele übersehen. Wer sie ignoriert, verschiebt das Problem nur auf die Erben, die es dann im Ausland und unter Zeitdruck lösen müssen. Erstens die Erbschaftsteuer im neuen Land, die je nach Staat null oder erheblich ist. Zwischen null und rund 37 Prozent liegt in der Region alles offen. Diese Spanne ist größer als bei fast jeder anderen Steuerart. Zweitens der Pflichtteil, das Erbrecht des Belegenheitslandes, das dein Testament überschreiben kann. Und drittens, die schärfste Falle, die deutsche Erbschaftsteuer, die dich noch Jahre nach dem Wegzug erreicht. Dieser Guide führt dich durch alle drei, ehrlich und ohne falsche Beruhigung. Eine Vorbemerkung: Kein Land der Welt entkommt der deutschen Erbschaftsteuer allein durch einen Umzug.

Schicht eins: die Erbschaftsteuer im neuen Land

Beginnen wir mit der guten Nachricht. Viele Länder Lateinamerikas erheben gar keine Erbschaftsteuer. Paraguay, Panama, Uruguay, Costa Rica, Mexiko (auf Bundesebene) und Peru verzichten darauf, ein echter Vorteil für die Nachlassplanung. Für Familien, die Vermögen über Generationen weitergeben wollen, ist das ein gewichtiges Argument. Andere Länder besteuern durchaus: Chile mit progressiv bis zu 25 Prozent, Ecuador mit progressiv bis rund 37 Prozent, Kolumbien rund 15 Prozent als occasional gain, und Brasilien über die bundesstaatliche ITCMD von 2 bis 8 Prozent, die 2026 zunehmend progressiv wird und ab dem ersten Real greift. Ecuador ist damit einer der wenigen Orte der Region, an denen das Vererben richtig teuer werden kann. Die Erbschaftsteuersätze findest du bei PwC. Für den, dem das Vererben wichtig ist, ist die erste Frage also klar: ein Land ohne Erbschaftsteuer wie Paraguay oder Panama erspart der nächsten Generation eine ganze Steuerebene. Gerade wer ein größeres Vermögen aufgebaut hat, sollte diese Ebene nicht dem Zufall überlassen. Argentinien nimmt eine Zwischenstellung ein, weil es national keine Erbschaftsteuer erhebt, die Provinz Buenos Aires aber schon.

Schicht zwei: der Pflichtteil, der dein Testament schlägt

Und jetzt die Schicht, die fast alle übersehen. Die meisten Länder Lateinamerikas kennen ein Pflichtteilsrecht, die legítima, das einen festen Anteil des Nachlasses zwingend den nächsten Angehörigen zuweist, den Kindern, oft dem Ehepartner, und dein Testament kann daran nichts ändern. In Brasilien etwa müssen 50 Prozent des Nachlasses an die Pflichtteilsberechtigten gehen, unabhängig von der Zahl der Kinder, nur die andere Hälfte ist frei verfügbar. Zu den Pflichtteilsberechtigten zählen dort Kinder, der Ehepartner und, falls keine Nachkommen da sind, die Eltern. Diese Regel überschreibt jedes Testament und jeden Trust. Man kann sie weder wegvertraglich noch über eine ausländische Konstruktion aushebeln. Die große Ausnahme ist Panama: Es kennt kein Pflichtteilsrecht und weist über sein Stiftungsrecht sogar ausländische Pflichtteilsansprüche ausdrücklich zurück. Wer volle Testierfreiheit will, für den ist Panama damit einzigartig in der Region. Kombiniert mit der fehlenden Erbschaftsteuer macht das Panama zu einem der attraktivsten Nachlassstandorte überhaupt. Wer sein Erbe frei und steuerschonend regeln will, kommt an Panama kaum vorbei. Diese zweite Schicht entscheidet, ob du wirklich frei vererben kannst oder nur die Hälfte. Für Patchworkfamilien oder ungleiche Aufteilungen unter den Kindern ist das ein entscheidender Punkt.

Der Grundsatz: welches Recht gilt

Zwei Regeln helfen, sich zu orientieren. Erstens gilt für den Nachlass grundsätzlich das Recht des letzten Wohnsitzlandes des Erblassers, das ist der Ausgangspunkt. Zweitens aber gilt für Immobilien in vielen Ländern das Recht des Belegenheitslandes, egal wo der Erblasser wohnte, und dort greift dann oft der lokale Pflichtteil. Das bedeutet: Deine Villa in Brasilien unterliegt brasilianischem Erbrecht samt Pflichtteil, auch wenn du in Paraguay wohnst. Für die brasilianische Immobilie hilft dir die paraguayische Steuerfreiheit also nichts. Diese Verzahnung von Wohnsitzrecht und Belegenheitsrecht ist der Kern jeder grenzüberschreitenden Nachlassplanung, und sie lässt sich nicht durch eine simple Testamentsklausel aushebeln, weil das Pflichtteilsrecht als zwingende öffentliche Ordnung gilt. Wer glaubt, ein deutsches Testament regele automatisch auch die Immobilie in Südamerika, irrt. Wer Vermögen in mehreren Ländern hält, muss diese Verzahnung deshalb sorgfältig durchdenken. Ein einziges Testament reicht bei international verstreutem Vermögen oft nicht aus.

Schicht drei: die deutsche Erbschaftsteuer-Falle

Und jetzt die schärfste Schicht, die den ganzen Vorteil zunichtemachen kann. Die deutsche Erbschaftsteuer greift nicht erst, wenn du in Deutschland wohnst. Das ist der gefährlichste Irrtum beim Thema Erben im Ausland. Sie greift, sobald entweder der Erblasser oder der Erbe in Deutschland steuerlich ansässig ist, und dann wird das weltweite Vermögen erfasst, mit Sätzen von 7 bis 50 Prozent, wie der Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de zeigt. Das heißt: Lebt auch nur eines deiner Kinder noch in Deutschland und erbt von dir, greift die deutsche Steuer auf dein ganzes Vermögen zu, egal wo du wohnst. Der Wohnort der Erben ist damit ein oft übersehener, aber entscheidender Faktor der ganzen Planung. Und es kommt schärfer: Als deutscher Staatsbürger bleibst du nach dem Wegzug noch fünf Jahre unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig, die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht. Wer also kurz nach dem Wegzug verstirbt oder erbt, wird noch voll von der deutschen Erbschaftsteuer erfasst. Kein Umzug allein entkommt dieser Falle, sie muss aktiv geplant werden. Viele Auswanderer entdecken diese Regel erst, wenn es zu spät ist, sie zu gestalten.

Warum Doppelbesteuerung droht

Die deutsche Falle wird noch schärfer durch das Fehlen von Abkommen. Deutschland hat nur eine Handvoll Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen, und mit den lateinamerikanischen Ländern in aller Regel keines, wie auch die Übersichten der OECD zur grenzüberschreitenden Besteuerung zeigen. Das bedeutet: Erbst du oder vererbst du Vermögen in einem lateinamerikanischen Land, das selbst Erbschaftsteuer erhebt, etwa Chile, Ecuador, Kolumbien oder Brasilien, während zugleich die deutsche Steuer greift, kann es zur Doppelbesteuerung kommen, ohne dass ein Abkommen sie vollständig auffängt. Es gibt zwar innerstaatliche Anrechnungsregeln, aber sie beseitigen die Doppelbelastung nicht immer vollständig. Im Ergebnis kann ein Erbe dann gleich zweimal Steuer auslösen, im Belegenheitsland und in Deutschland. Genau deshalb ist die Kombination aus einem erbschaftsteuerfreien lateinamerikanischen Land und einer sauberen deutschen Planung so wertvoll, sie vermeidet beide Steuern statt nur einer. Wer nur die eine Seite plant und die andere vergisst, spart am Ende gar nichts.

Die Rolle der Struktur

Eine Struktur kann helfen, aber nur bei den richtigen Problemen. Hältst du dein Vermögen über eine Gesellschaft oder eine Stiftung, kann das zwei Dinge erleichtern: Es kann das langwierige lokale Nachlassverfahren vermeiden, weil Anteile statt Immobilien vererbt werden, und es kann, wie beim panamaischen Stiftungsrecht, ausländische Pflichtteilsansprüche abwehren. Gerade das langwierige Nachlassverfahren im Ausland ist für Erben oft die größere Last als die Steuer selbst. Was eine Struktur dagegen nicht automatisch löst, ist die deutsche Erbschaftsteuer, denn die knüpft an die Ansässigkeit von Erblasser und Erbe an, nicht an die Rechtsform des Vermögens. Ob dein Vermögen in einer Stiftung liegt oder nicht, ändert nichts daran, wo du und deine Erben steuerlich ansässig sind. Eine Struktur ist also ein Werkzeug für Pflichtteil und Nachlassverfahren, kein Zaubermittel gegen die deutsche Steuer. Wer sie aus dem richtigen Grund einsetzt, gewinnt, wer sich falsche Hoffnungen macht, verliert. Eine Struktur ist so gut wie das Problem, das sie löst, und so nutzlos wie das, das sie nicht löst.

Der DACH-Blick: die drei Schichten zusammen

Damit zum Gesamtbild. Saubere Nachlassplanung für Auswanderer bedeutet, alle drei Schichten zusammen zu denken. Erstens ein Wohnsitzland ohne Erbschaftsteuer wählen, Paraguay oder Panama etwa, und bei Panama zusätzlich die volle Testierfreiheit ohne Pflichtteil nutzen. Zweitens das Belegenheitsrecht für Immobilien beachten und Vermögen entsprechend strukturieren. Drittens, und am wichtigsten, die deutsche Erbschaftsteuer aktiv planen: die Fünfjahresfrist nach dem Wegzug bedenken und darauf achten, wo die Erben ansässig sind. Manchmal bedeutet das, den Wegzug auch der erwachsenen Kinder in die Überlegung einzubeziehen. Erst wenn diese drei Schichten zusammenpassen, ist das Erbe wirklich geschützt. Der Umzug allein reicht nicht, die Planung macht den Unterschied. Zwischen einer durchdachten und einer naiven Nachlassregelung liegen für die Erben oft sechsstellige Beträge. Struktur entscheidet, nicht das Reiseziel.

Das Fazit

Erben und Vererben in Lateinamerika hat drei Schichten. Erstens die Erbschaftsteuer: null in Paraguay, Panama, Uruguay, Costa Rica, Mexiko und Peru, spürbar dagegen in Chile, Ecuador, Kolumbien und Brasilien. Zweitens der Pflichtteil, der in den meisten Ländern einen Teil des Nachlasses zwingend den Kindern zuweist, mit Panama als einziger großer Ausnahme voller Testierfreiheit. Und drittens die deutsche Erbschaftsteuer, die das weltweite Vermögen erfasst, sobald Erblasser oder Erbe in Deutschland ansässig ist, und die deutsche Staatsbürger noch fünf Jahre nach dem Wegzug einholt, oft ohne schützendes Abkommen. Kein Umzug allein entkommt ihr, nur die aktive Planung aller drei Schichten. Genau diese Nachlassplanung baue ich mit meinen Mandanten auf. Denn ein sauber geplantes Erbe ist eines der wertvollsten Geschenke, das man der nächsten Generation machen kann.

Wenn du dein Erbe über Ländergrenzen hinweg sauber und steuerlich klug regeln willst, dann lass es uns gemeinsam planen. Buch dir ein Gespräch mit mir, den Link findest du direkt unten.

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