Temporäre Residenz mit Arbeitserlaubnis Mexiko: das Work Visa
Residenz und Arbeitserlaubnis aus einem Verfahren: dein mexikanischer Arbeitgeber stellt den Antrag beim INM, wir halten dir den Rücken frei.
Für wen dieses Verfahren passt
Das Temporary Resident Work Visa ist der Titel für alle aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die eine bezahlte Tätigkeit in Mexiko selbst aufnehmen: eine Festanstellung bei einem mexikanischen oder internationalen Arbeitgeber im Land, etwa in den Industriezentren mit deutscher Präsenz, oder eine andere vor Ort vergütete Tätigkeit. Der entscheidende Unterschied zum Solvenzweg: Der künftige Arbeitgeber stellt den Antrag direkt beim Migrationsinstitut INM, ein eigener Solvenznachweis entfällt. Wenn du dagegen remote für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitest und dein Gehalt auf ein ausländisches Konto fließt, brauchst du dieses Produkt nicht: Dann genügt die temporäre Residenz über Solvenznachweis.
Und für wen nicht:
- ✕Du arbeitest remote für einen Arbeitgeber außerhalb Mexikos: Das ist unter der normalen Residente Temporal ausdrücklich erlaubt, du brauchst kein Work Visa.
- ✕Du hast noch kein konkretes Arbeitsangebot in Mexiko: Das Verfahren läuft über den künftigen Arbeitgeber; die Suche nach einer Stelle ist nicht Teil dieser Leistung.
- ✕Du willst nur einen kurzfristigen bezahlten Einsatz ohne Umzug: Dafür gibt es das Besucher-Arbeitsvisum als eigenes, schlankeres Verfahren.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist ein konkretes Arbeitsverhältnis mit Gehaltszahlung aus Mexiko: Der künftige Arbeitgeber initiiert den Antrag direkt beim INM, ein eigener Solvenznachweis ist dann nicht nötig. Auf deiner Seite stehen die Formalien: gültiger Pass, Passfoto und die Unterlagen zu deiner Person und Qualifikation; was dein Fall konkret braucht, hängt von Arbeitgeber, Position und Konsulat ab und wird vor Antragstellung für deinen Fall geprüft. Ein Sonderfall sind reglementierte Berufe wie Medizin, Recht oder Architektur: Dort kann zusätzlich eine Cédula Profesional der mexikanischen Berufsaufsicht nötig sein; wer für ein internationales Unternehmen arbeitet, kommt in der Praxis meist über die Genehmigung des Arbeitgebers durch. Nach Einreise bleiben dir 30 Kalendertage, um beim INM die physische Aufenthaltskarte zu beantragen.
Was wir übernehmen
- ✓Prüfung deiner Konstellation, bevor etwas beauftragt wird: Work Visa, Solvenzweg oder Besucher-Arbeitsvisum
- ✓Abstimmung des Verfahrens mit deinem künftigen Arbeitgeber und dessen INM-Antrag
- ✓Vollständige Unterlagenliste für deinen Part mit Apostillen- und Übersetzungsfahrplan
- ✓Aufbereitung und Vorprüfung deiner Dokumente vor jedem Termin
- ✓Koordination von Konsulatstermin und Einreisefenster
- ✓Begleitung des Kartenverfahrens nach Einreise inklusive Einreichung beim INM durch zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Ort
- ✓Überwachung der 30-Tage-Frist zwischen Einreise und INM-Antrag
- ✓CURP, FIEL sowie RFC und IMSS als Bausteine deines Falls, wenn du sie dazubuchst
- ✓Ein deutschsprachiger Ansprechpartner über das gesamte Verfahren
Ablauf Schritt für Schritt
- 1
Konstellation klären
Wir prüfen, ob das Work Visa wirklich dein Weg ist, und stimmen mit dir und dem Arbeitgeber ab, wer was liefert.
- 2
INM-Antrag des Arbeitgebers
Der künftige Arbeitgeber stellt den Antrag beim Migrationsinstitut; wir begleiten deinen Part und halten die Schnittstelle sauber.
- 3
Konsulatstermin
Nach der Vorabgenehmigung folgt dein Termin beim mexikanischen Konsulat; deine Unterlagen sind zu dem Zeitpunkt vorgeprüft.
- 4
Einreise und INM-Karte
Innerhalb von 30 Tagen nach Einreise beantragst du die Aufenthaltskarte mit Biometrie; unsere Partnerkanzleien vor Ort begleiten das Verfahren beim INM.
- 5
Start und Ausbau
Auf Wunsch folgen CURP, FIEL sowie RFC und IMSS als Add-ons; wir tracken Fristen und den Weg Richtung Daueraufenthalt.
Wie lange es dauert
Die Gesamtdauer hängt an drei Stationen: der Vorabgenehmigung beim INM, dem Konsulatstermin und dem Kartenverfahren nach Einreise. Wie schnell die erste Station läuft, bestimmt maßgeblich der Arbeitgeber-Antrag; ein garantiertes Datum gibt es nicht, und seriös nennt dir auch niemand eines. Wir legen den Fahrplan gemeinsam mit dir und dem Arbeitgeber fest und halten dich auf Deutsch auf dem Laufenden.
Musst du vor Ort sein?
Für den Konsulatstermin bist du in deinem Wohnsitzland, danach reist du zum Stellenantritt ein und schließt innerhalb von 30 Tagen das Kartenverfahren beim INM ab. Da du vor Ort arbeitest, stellt sich die Präsenzfrage hier anders als beim Plan-B-Setup: Du lebst ohnehin im Land. Den Status hältst du über die gültige Karte; ein formales Präsenz-Minimum für den Erhalt der Residenz kennt Mexiko nicht.
Deine Familie
Ehepartner, Kinder und Eltern können über das vereinfachte Verfahren zur Familienzusammenführung eine eigene Residente Temporal erhalten, mit deutlich niedrigeren Solvenzschwellen. Jedes Familienmitglied durchläuft ein eigenes Verfahren mit eigenem Unterlagenpaket; die Koordination übernehmen wir, damit die Familie möglichst im selben Zeitfenster ankommt. Für Kinder und Jugendliche, die vor Ort zur Schule gehen, kann auch das Studentenvisum passen.
Was danach möglich ist
Auch mit dem Work Visa gilt die mexikanische Stufenleiter: Nach vier Jahren Residente Temporal wechselst du ohne erneuten Solvenznachweis in die unbefristete permanente Residenz, die wir als Daueraufenthalt Mexiko begleiten. Die Jahre zählen zugleich auf die fünf Jahre bis zur Einbürgerung. Den Gesamtblick aufs Land findest du auf der Mexiko-Länderseite.
Was nicht enthalten ist
- •Konsulats- und Behördengebühren in Mexiko und im Wohnsitzland
- •Leistungen, die der Arbeitgeber in seinem Teil des Verfahrens erbringt
- •Apostillen und Legalisationen im Heimatland
- •Beglaubigte Übersetzungen
- •Anerkennung reglementierter Berufe (Cédula Profesional)
- •Notarkosten
- •Reise- und Aufenthaltskosten
- •Steuerberatung im Zielland
Steuerlicher Hinweis
Residenz ist nicht gleich Steuerwohnsitz, aber beim Work Visa ist der Fall meist klar: Mexiko stellt auf den Lebensmittelpunkt ab, und wer seinen Arbeitsort und sein Gehalt in Mexiko hat, wird regelmäßig voll ansässig, mit Welteinkommensbesteuerung progressiv bis 35%. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz ordnet die Übergangsjahre; die Einordnung steht im Ratgeber Aufenthaltstitel und Steuerresidenz Mexiko, dein Einzelfall gehört in eine steuerliche Beratung.
Auf Deutsch, von Anfang bis Ende
Deinen Antrag reichen zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Ort ein, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Wir koordinieren deinen Fall, prüfen deine Unterlagen und bleiben dein Ansprechpartner: durchgehend auf Deutsch.
Das gilt für Anfragen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz genauso wie für Deutschsprachige, die schon unterwegs sind: ein Ansprechpartner, keine Sprachbarriere, keine losen Fäden in vier Zeitzonen.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Solvenznachweis?+
Nein. Bei einem Arbeitsangebot mit Gehaltszahlung aus Mexiko stellt der künftige Arbeitgeber den Antrag direkt beim INM, der Solvenznachweis entfällt.
Wer startet das Verfahren, ich oder der Arbeitgeber?+
Der Arbeitgeber, mit seinem Antrag beim Migrationsinstitut INM. Dein Part folgt danach am Konsulat und nach der Einreise; wir koordinieren beide Seiten.
Ich arbeite remote für eine deutsche Firma. Brauche ich das Work Visa?+
Nein. Remote-Arbeit für einen ausländischen Arbeitgeber mit Gehalt auf ein ausländisches Konto ist unter der normalen Residente Temporal ausdrücklich erlaubt. Das Work Visa brauchst du nur für bezahlte Tätigkeit in Mexiko selbst.
Was gilt für Ärzte, Anwälte und andere reglementierte Berufe?+
Dort kann zusätzlich eine Cédula Profesional der mexikanischen Berufsaufsicht nötig sein. Wer für ein internationales Unternehmen arbeitet, kommt in der Praxis meist über die Genehmigung des Arbeitgebers durch; wir klären das vor Antragstellung.
Kann meine Familie mitkommen?+
Ja, über das vereinfachte Verfahren zur Familienzusammenführung mit deutlich niedrigeren Schwellen. Jedes Familienmitglied hat ein eigenes Verfahren, wir takten sie aufeinander.
Zählt die Zeit für Daueraufenthalt und Pass?+
Ja. Nach vier Jahren wechselst du ohne erneuten Solvenznachweis in die permanente Residenz, und die Jahre zählen auf die fünf Jahre bis zur Einbürgerung.
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